ich möchte eine Forderung von einem Schuldner zurückerhalten, welcher in England wohnhaft und ansässig ist.
Das Anliegen ist bei der Staatsanwaltschaft in Bearbeitung, jedoch sehe ich keine Hoffnung auf Ergebnisse seitens Staatsanwaltschaft und denke das Verfahren wird nach einer Weile eingestellt.
Nun habe ich gehört, dass man Titulierung von Forderungen aus dem Ausland erhalten kann und würde gerne wissen wie man eine solche Titulierung ausgehändigt bekommt.
Die Bank (UK) des Schuldners weigert sich eine Rückbuchung der Forderung zu tätigen. Mit einer Titulierung soll dies einfacher zu handhaben sein.
Ich bin nicht der Einzige, welcher von der Person geprellt wurde. Andere Personen jedoch haben meines Wissensstandes her noch keine rechtlichen Schritte eingeleitet.
Ich hoffe mir kann diesbezüglich weitergeholfen werden und verbleibe mit freundlichen Grüßen
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