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Über die Grenze-aus dem Sinn? Alles über Auslandsforderungen

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Anmeldungsdatum: 02.01.2007
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BeitragVerfasst am: 23.Jan 2007 7:59    Titel: Über die Grenze-aus dem Sinn? Alles über Auslandsforderungen Antworten mit Zitat

Über die Grenze – aus dem Sinn

Die Hemmschwelle, Forderungen im Ausland nachzugehen, ist deutlich höher als im Inland. Sprachbarrieren sowie fremde Gesetze erschweren die Umsetzung. Doch vor allem bei hohen Forderungen lohnt es sich, Inkassoprofis zu beauftragen.

Deutsche Firmen exportieren immer noch so viele Waren und Dienstleistungen in alle Welt, wie kein anderes Land. Insgesamt wurden im vergangenen Jahr Waren im Wert von 786,2 Millionen Euro aus Deutschland in alle Welt geliefert. Leider sind immer noch nicht alle bezahlt. So manche Rechnungen an einen ausländischen Kunden bleibt offen und muss im schlimmsten Fall ganz abgeschrieben werden. Um das zu verhindern, sollten Firmen vor dem Vertragsabschluss so viele Informationen wie möglich über den Finanzstatus und das Zahlungsverhalten des ausländischen Abnehmers einholen. „Wer über die Liquidität des ausländischen Kunden informiert ist, verringert das Risiko, an jemandem zu liefern, der nicht zahlungsfähig ist“, weiß Christin Pape, Auslandsinkasso-Expertin bei der Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH. Bonitätsprüfungen bei Neukunden sowie die kontinuierliche Prüfung von Bestandskunden sind daher vor allem bei großen Exportfirmen fester Teil des strategischen Risikomanagements. Dazu gehören auch weitere Sicherheitsmaßnahmen wie das Festlegen der Lieferbedingungen. So ist es zum Schutz vor Außenständen im Ausland durchaus sinnvoll, in bestimmte Länder nur gegen Vorkasse oder zumindest gegen teilweise Vorauszahlung zu liefern. Barzahlungsvereinbarungen und Kreditversicherungen für Summen ab 5.000 bis 10.000 Euro bieten weiteren Schutz.

Kontakte sind das Wichtigste

Auch die sorgfältigste Bonitätsprüfung schützt allerdings nicht davor, dass ein ausländischer Kunde nicht zahlt. In diesem Fall unterstützen Auslands - Inkassounternehmen bei der Eintreibung der Forderungen. Von heute auf morgen wie im Inland fließt das Geld allerdings selten. Doch eines ist sicher: Als Unternehmen im Ausland selbst aktiv zu werden, ist viel zu aufwändig und kompliziert. Inkassoprofis hingegen verfügen auch im Ausland über das Wichtigste: die richtigen Kontakte zu den richtigen Stellen im jeweiligen Land. Hier pflegen die renommierten Inkassogesellschaften ein weites Netzwerk mit zuverlässigen und erfahrenen Partnern.

Die Inkassoaufträge von deutschen Kunden werden direkt an die Büros in dem jeweiligen Land weitergeleitet und vor Ort bearbeitet. Die Vorträge werden übersetzt und gemäß den landesinternen Gepflogenheiten umgesetzt. Während der Bearbeitungszeit besteht ein enger Kontakt zwischen den Partnern. Der Kunde erhält laufend Informationen über den Status des Verfahrens. Aber: „Bis auf wenige Ausnahmen dauert es im Ausland meist länger, ausstehende Forderungen außergerichtlich einzutreiben“, sagt Christin Pape. Dies liegt an der durch die verschiedenen Sprachen verzögerten Kommunikation sowie an den unterschiedlichen Vorgehensweisen und Gesetzen im Ausland. „Entscheidend für den Erfolg im Ausland ist immer, dass eine Forderung fällig und durchsetzbar ist, also beispielsweise keine Mängelrüge an der Ware vorliegt“, so Christin Pape weiter.

Neue EU-Titel helfen nur bedingt

Mitunter verlängert die sehr unterschiedliche Zahlungsmoral im europäischen und außeneuropäischen Ausland des Verfahren. Während Inkassoverfahren aufgrund des ähnlichen Zahlungsverhaltens in der deutschsprachigen Schweiz oder in Österreich ebenso unproblematisch sind wie in Deutschland, sieht dies weiter südlich oder östlich in Europa schon etwas anders aus. Auch die unterschiedlichen Mahnfristen bestimmen maßgeblich, wann eine Zahlung erwartet werden kann. Während beispielsweise in Deutschland im Schnitt neun Tagen zwischen den einzelnen Mahnungen liegen, vergehen in Holland, Österreich und in der Schweiz bis zu drei Wochen zwischen der ersten und der zweiten Mahnung. In Griechenland oder der Türkei können ungewöhnliche Meldevorschriften oder die ländliche Infrastrukturen die Eintreibung erschweren. „ Hier kann es Wochen dauern bis der Schuldner überhaupt gefunden ist.“ In Großbritannien bereiten mitunter diffuse Gesellschaftsstrukturen Probleme, den Schuldner ausfindig zu machen.
Auch finanziell ist das Auslandsinkasso aufwendiger als im Inland. Neben den Gebühren für den deutschen Auftragnehmer fällt für den ausländischen Korrespondenzpartner ein Erfolgshonorar zwischen 15 und 30 Prozent der Forderungssumme an. Dennoch lohnt es sich gerade bei größeren Summen, die ausstehenden Forderungen an Profis zu übertragen. „Die Erfahrung zeigt, dass höhere Forderungen im Ausland leichter einzutreiben sind als niedrige Summen“, erklärt Christin Papa. Trotzdem ist die Erfolgsquote in der Regel niedriger als in Deutschland. Während sie hier deutlich über 50 Prozent liegt, kann in Westeuropa durchschnittlich nur jede dritte Forderung eingetrieben werden. In den Schwellenländer sinkt die Quote auf 15-25 Prozent ab.

Bei Forderungen innerhalb der EU gibt es zumindest einige Lichtblicke. Einheitliche Richtlinien bringen eine gewisse Vereinfachung und Toleranz. Dennoch hat jedes Land seine eigenen Vorschriften und Verfahren. Dies gilt vor allem bei den Sicherungsrechten wie dem Eigentumsvorbehalt, aber auch für Verzugsschadensregelung und beim Insolvenzrecht. Eine kleine Erleichterung im europäischen Geschäftsverkehr soll seit Oktober 2005 der EU-Vollstreckungstitel schaffen. Mit ihm können vollstreckbare Forderungen aus dem Gebiet des Handels- und Zivilrechts in allen EU-Mitgliedstaaten – mit Ausnahme von Dänemark – vollstreckt werden, ohne dass ein Vollstreckbarerklärungsverfahren des jeweiligen Landes vorgeschaltet werden muss. Voraussetzung ist die Übertragung des inländischen Titels als EU-Vollstreckungstitel. Genau hier liegt der Knackpunkt, denn die praktische Anwendung dieses Verfahrens ist noch sehr hindernisreich. Ganz offensichtlich gibt es bei den zuständigen deutschen Amtsgerichten und auch den ausländischen Stellen erhebliche Anlaufschwierigkeiten mit dem neuen EU-Titel. Es fehlt nicht nur an der notwendigen Kenntnis, sondern auch an den Formularen, die das Verfahren vorschreibt. Hinzu kommt die Umsetzung bei ausländischen Gerichten, denn: „Es ist sehr fraglich, ob die Gerichte in Europa den Titel überhaupt anerkennen“, so Wilma Wilms, Leiterin des Auslandsinkasso bei Profaktura in Geilenkirchen. Inkassoexperten in Deutschland gehen davon aus, dass es wohl nicht ein bis zwei Jahre dauern wird, bis das Verfahren den Praxistest bestanden und sich durchgesetzt hat.

Bis es soweit ist, wird schon ein weiteres Verfahren europaweit in Kraft sein: das europäische Mahnverfahren. Ähnlich dem deutschen Mahnverfahren soll es ab 2008 mithilfe eines elektronisch einlesbaren und bearbeitbaren Formulars zu beantragen sein.

Ziel ist es, grenzenüberschreitende Zahlungsansprüche preiswerter und effizienter durchsetzen zu können. Der Schuldner kann dem EU-Zahlungsbefehl innerhalb von 30 Tagen widersprechen. Das Verfahren wird vor Gericht verhandelt. Erfolgt kein Einspruch, wird der Zahlungsbefehl automatisch für vollstreckbar erklärt. Nach den Erfahrungen mit dem EU-Vollstreckungstitel wird die praktikable Umsetzung dieser Regelung im grenzüberschreitenden Inkassoverfahren sicher noch auf sich warten lassen. Dennoch gilt, dass sich jeder Außenstandstag negativ auf die Liquidität auswirkt. Fällt die Forderung ganz aus, geht nicht nur der Gewinn verloren. Je schneller eine Auslandsforderung an einen erfahrenen Inkassopartner übergeben wird, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie rasch eingetrieben werden kann.
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