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artri Newbie
Anmeldungsdatum: 07.06.2005 Beiträge: 1 Wohnort: Ispringen
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Verfasst am: 21.Jun 2006 18:19 Titel: Unrechtmässiger Mahnbescheid aus 2002 |
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Hallo, heute erhielt ich vom Amtsgericht Mayen einen Mahnbescheid, in Höhe von 199,99 €:Antragsteller ist eine Fa.FKH GBR Heuchelheim, vertreten durch RA Wehnert und Kollegen Harthausen.
Ursprünglich soll eine Forderung über 50,90 € Kaufvertrag mit einer Fa. EUDEKO B.V. NL bestanden haben!?
Mir ist absolut nichts in dieser Richtung bekannt. Allerdings habe ich auch keine Unterlagen aus 2002 mehr.
Ich habe jetzt mal schriftlich dieser Forderung insgesamt widersprochen.
Könnt ihr mir noch welche Tips geben?!
Wie gesagt diese Fa. in Holland ist mir unbekannt und ich weis nicht um was es hier geht.
MFG
Arno |
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oliverw Specialist
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 54
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Verfasst am: 22.Jun 2006 7:46 Titel: |
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| sofern nicht lange vorher schon ein mahnbescheid erlassen wurde, ist die sache normalerweise mit ablauf des jahres 2005 verjaehrt. |
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GoMoPa Moderation Newbie

Anmeldungsdatum: 27.04.2004 Beiträge: 2
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Verfasst am: 29.Jun 2006 12:36 Titel: |
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| Wie schon zurecht angemerkt, sind Forderungen aus dem Jahr 2002 seit dem 31.12.2005 verjährt. Im übrigen haben Sie sich richtig verhalten, gegen den Mahnbescheid Widerspruch zu erheben. Wenn der angebliche Gläubiger seine Forderung nunmehr im Klagewege realisieren will, kann er dies tun: Das Gericht wird ihm den Widerspruch mitteilen. Er hat nunmehr Gelegenheit, das streitige Verfahren zu beantragen. In diesem muss er dann die Forderung darlegen und beweisen. Kommt es soweit, sollten Sie unter Umständen einen auf Verbraucherschutz spezialisierten Anwalt zu Rate ziehen. |
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