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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5415
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Verfasst am: 11.Apr 2005 6:36 Titel: Unternehmensregister kommt 2007 |
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Handelsblatt; 07.04.2005
Unternehmensregister geht bis 2007 online
Zypries will Offenlegungspflicht für GmbHs verschärfen. Investoren, Aktionäre und Geschäftspartner sollen künftig alle amtlichen Informationen über ein Unternehmen auf einer zentralen Website abrufen können. Dies geht aus einem unveröffentlichten Gesetzesentwurf von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hervor, der dem Handelsblatt vorliegt.
HB BERLIN. Handelsregistereinträge, Jahresabschlüsse, Kapitalmarktinformationen und Insolvenzbekanntmachungen wären damit ab spätestens 1. Januar 2007 in der ganzen Welt online abrufbar. Das zentrale Unternehmensregister ist Teil des von Bundeskanzler Gerhard Schröder angekündigten 20-Punkte-Reformpakets.
Bisher sind die Daten, die Unternehmen veröffentlichen müssen, auf alle möglichen Medien und Stellen verteilt: Wer wissen will, wer für ein Unternehmen vertretungsberechtigt ist, muss beim Amtsgericht einen Handelsregisterauszug beantragen. Ad-hoc-Mitteilungen für den Kapitalmarkt findet man im Bundesanzeiger. Dass ein Unternehmen Insolvenz angemeldet hat, kann man den amtlichen Bekanntmachungen in der Tageszeitung entnehmen. Bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BAFin) gibt es Informationen, welches Unternehmen an welchem beteiligt ist.
Dies hatte bereits 2001 die Regierungskommission Corporate Governance unter Vorsitz des Frankfurter Aktienrechtlers Theodor Baums als Missstand angeprangert und der Bundesregierung empfohlen, für eine praktikablere Lösung zu sorgen. Dieser Empfehlung kommt Zypries mit dem Gesetzesentwurf nach. Gleichzeitig setzt der Entwurf eine EU-Richtlinie um, die bis 2007 die Elektronisierung der Handelsregister fordert. Einige Länder, etwa NRW oder Bayern, haben die Umstellung bereits vollzogen, andere noch nicht. Manche Länder hatten dafür gekämpft, die Handelsregister an die Industrie- und Handelskammern auszulagern - ein Kampf, der mit dem jetzigen Gesetzesentwurf endgültig verloren sein dürfte.
Verschärfen will Zypries die Pflicht von Kapitalgesellschaften, ihre Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Geschäftsführer und Aufsichtsräte, die ihrer Offenlegungspflicht nicht nachkommen, müssen künftig mit einem Bußgeld von maximal 50 000 Euro rechnen statt bisher 25 000 Euro.
Die Offenlegungspflicht, die auf EU-Vorgaben beruht, ist vor allem im Mittelstand immer auf heftigen Widerstand gestoßen. Die Amtsgerichte, bei denen die Bilanzen hinterlegt werden müssen, haben gegen Verweigerer vielfach Milde walten lassen. Das soll jetzt anders werden: Künftig müssen die Kapitalgesellschaften ihre Abschlüsse nicht mehr bei ihrem Amtsgericht hinterlegen müssen, sondern beim elektronischen Bundesanzeiger. Damit wären die Bilanzen der Unternehmen für Außenstehende auch wesentlich leichter einsehbar - was vielen Mittelständlern ebenfalls nicht sonderlich gut gefällt.
Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßte Zypries' Pläne: "Sie werden zu einer substanziellen Entbürokratisierung und Beschleunigung beim Umgang mit offenlegungspflichtigen Unternehmensdaten führen", sagte BDI-Justiziar Peter Wiesner dem Handelsblatt. "Für in- und ausländische Investoren und Geschäftspartner wird es leichter, sich über eine zentrale elektronische Quelle rasch und zuverlässig zu informieren." Heftige Kritik kam dagegen vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV): Die Verlagerung der amtlichen Bekanntmachungen ins Internet schließe alle Interessenten ohne eigenen Internetanschluss von wichtigen Informationen aus, hieß es in einer Erklärung des Verbands. Die Reichweite der Tageszeitungen sei immer noch um ein Vielfaches größer als die des Internet. Den Verlagen drohen durch den Wegfall dieses Anzeigensegments erhebliche Umsatzeinbußen.
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