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Ginny Newbie
Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 22.März 2006 16:50 Titel: Verjährung bei Forderungen? |
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Hallo, habe heute ein Schreiben der ansässigen Videothek bekommen, die meint, ich hätte seit 5.7.2003 einen Mietgegenstand offen.
Kann ich jetzt von einer Verjährung der Forderung ausgehen, da ich keine Schreiben in den letzten Jahren bekommen habe?
Die Videothek hat mir ein Kulanz-Angebot von ca 43% der Summe angeboten, aber wenn ich diese jetzt zahle gebe ich ja das Recht der Einrede der Verjährung auf. |
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striker2005 Newbie
Anmeldungsdatum: 08.11.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 22.März 2006 21:55 Titel: |
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sind nach 195,199 BGB 3 Jahre - also erst ende 2006
wenn die Fakten stimmen - dann hat die videothek geschlafen
Fairer weise würde ich evtl die 43 % annehmen.und bezahlen.
gruß
striker |
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