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Vollstreckungsabwehrklage

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mairegen
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 4.Jan 2007 20:01    Titel: Vollstreckungsabwehrklage Antworten mit Zitat

Hallo guten Tag,
vielleicht kann mir jemand einen Tipp geben, wie man eine Vollstreckungsabwehrklage auf den Weg bringt, kann man das selber machen, oder muss das ein Anwalt machen? Und wie hebt man einen solchen Titel auf?
Vielen Dank für Eure Hilfe
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Planer
.


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 220
Wohnort: 86899 Landsberg

BeitragVerfasst am: 15.Jan 2007 14:48    Titel: Vollstreckungsabwehrklage Antworten mit Zitat

Hallo,

ob Sie selber eine Vollstreckungsgegenklage (VGK) (so heißt es richtig gemäß § 767 ZPO) einreichen können, hängt von der Höhe der Forderung ab. Liegt die Forderung unter € 5.000, ist das Amtsgericht zuständig und hier besteht kein Anwaltszwang. Liegt der Streitwert über € 5.000,00 ist das Landgericht zuständig, das einen Anwalt zwingend vorschreibt.

Grundsätzlich ist eine Vollstreckungsgegenklage juristisch recht aufwendig, sodaß hier unabhängig ob AG oder LG zu einem Anwalt anzuraten ist.

Eine VGK ist in der Regel nur dann erfolgreich, wenn Sie beweisen können, daß der Gläubiger tatsächlich schon vollständig befriedigt wurde. Sollte Sie nunmehr der Meinung sein, daß dem Gläubiger die bereits titulierte Forderung aus anderen Gründen außer der bereits erlangten Befriedigung nicht zusteht, wird das Gericht auf Ihre versäumte Möglichkeit, daß Sie dies im ursprünglich anhängigen Verfahren hätten vorbringen können verweisen und Ihre Klage, meist ohne Verhandlung als unbegründet abweisen.
Sie hätten hier lediglich eine Chance, wenn Sie stichhaltig und nachvollziehbar schildern können, daß eine damalige Verteidigung gegen den Anspruch unverschuldet nicht möglich war.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen etwas Klarheit verschaffen.

Grüße aus Landsberg

Thomas Planer
_________________
Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
Tel 08191/3201100
Fax 08191/2007
www.planerundkollegen.de
t.planer@planerundkollegen.de
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mairegen
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 15.Jan 2007 16:12    Titel: Vielen Dank Antworten mit Zitat

Dankeschön, die Sache hat sich insoweit geklärt, dass dieser Bescheid tatsächlich schon in 2005 bereits voll bezahlt war, aber die RAE der Gegenseite (es ging um Trennungsgeld vor der Scheidung, die dann im März 2005 ausgesprochen wurde) diesen wohl immer noch nutzt um unberechtigte Forderungen zu stellen. Ich habe dies dem Gericht mitgeteilt und drum gegebeten, diesen Vollstreckungsbescheid zu entwerten und zurückzugeben! Ich hoffe, das war so ok. Vielen Dank!
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