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Wann verjährt folgende Forderung? Vollstreckung gegen KG?

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Birk35
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.01.2004
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.Feb 2004 18:39    Titel: Wann verjährt folgende Forderung? Vollstreckung gegen KG? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
Wann verjährt folgende Forderung?
Gesellschafter A (Gläubiger) mahnt Gesellschafter B (Schuldner) einer GbR zuletzt am 08.07.2000 für Forderungen aus den Jahren 94-98.
Eine Teilsumme davon wurde mit einem Titel gesichert, der wohl jetzt vollstreckt werden kann. Der Schuldner entzog sich vorher durch ständigen Wohnortwechsel. Ein eingeschaltetes Inkasso-Unternehmen brachte damals auch keinen Erfolg. Ist nun die Restsumme auch noch einklagbar oder ist sie beeits verjährt? Welche Fristen sind einzuhalten?

Der Schuldner ist mittlerweile Komplementär einer KG. HR Auszug wurde beantragt. Wie kann ich da am Besten gegen ihn vorgehen?
Danke für eure Antworten!
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1360
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 11.Feb 2004 0:32    Titel: Also Antworten mit Zitat

ganz einfach ist das nicht. Zunächst einmal:warum ist diese Forderung entstanden. Oftmals gibt (gab es) unterschiedliche vErjährungsfristen, und da kommt es auf den Rechtsgrund an.

Außerdem gab es eine Schuldrechtsreform. Da es um Forderungen vor 2002 geht, anbei mal ein kleiner Auszug:



Aufgrund der Komplexität der Verjährungsprobleme kann diese Tabelle nur einen groben Überblick ermöglichen.
Sie ersetzt im Einzelfall nicht die Rücksprache mit einem Juristen. Für den Inhalt übernehmen wir keine Gewähr.


Ärzte
Besoldungen
Entleiher
Grundstückskauf
Handwerker
Mängel
Mieter
Verleiher
Wechselansprüche


Arbeiter
Eigentümer
Gastwirte
Handelsvertreter
Kaufleute
Miete
Pacht
Vermieter
Zinsen




Verjährungsfrist / Beginn der Frist
Anspruch §

Ärzte
Honorare 2 Jahre / ab Jahresende 196 BGB

Arbeiter
Lohnforderungen 2 Jahre / ab Jahresende 196 BGB

Besoldungen
Rückstände 4 Jahre / ab Jahresende 197 BGB

Eigentümer
Ersatzansprüche desselben wegen Veränderung oder Verschlechterung der Sache 6 Monate / Zeit der Rückgabe 1057 BGB

Entleiher
Anspruch auf Ersatz von Verwendungen oder auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung 6 Monate / Vertragsende 606 BGB

Gastwirte
Anspruch aus Verköstigung und Beherbergung 2 Jahre / ab Jahresende 196 BGB

Grundstückskauf
Gewährleistungsanspruch (nicht bei Arglist des Veräußerers) 1 Jahr mit der Übergabe 477 BGB

Handelsvertreter
Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis, Ausgleichsanspruch, Ausschlußfrist 4 Jahre / ab Jahresende
1 Jahr nach Vertragsende 88 HGB
89 b IV
HGB

Handwerker
Leistungen für Privatpersonen
Leistungen für Gewerbebetrieb 2 Jahre / ab Jahresende
4 Jahre /ab Jahresende 196 BGB
196 BGB

Kaufleute
Leistungen für Privatpersonen
Leistungen für Gewerbebetrieb 2 Jahre / ab Jahresende
4 Jahre / ab Jahresende 196 BGB
196 BGB

Mängel
Anspruch auf Wandlung oder Schadenersatz bei Mängel an beweglichen Sachen 6 Monate / Ablieferung 477 BGB
s.o. bei Werken 6 Monate / Abnahme des Werkes 638 BGB
Werkvertrag über Arbeiten an einem Grundstück 1 Jahr / Abnahme des Werkes 638 BGB
desgleichen bei Bauwerken 5 Jahre / Abnahme des Werkes 638 BGB
bei arglistigem Verschweigen 30 Jahre 195 BGB

Miete
Rückstände 4 Jahre / ab Jahresende 197 BGB
Gewerbliche Vermietung beweglicher Sachen 2 Jahre / ab Jahresende 197 BGB

Mieter
Anspruch auf Ersatz von Verwendungen 6 Monate / mit Beendigung des Mietverhältnisses 558 BGB
Anspruch auf Erstattung oder Wegnahme 6 Monate / mit Beendigung des Mietverhältnisses 558 BGB

Pacht
Rückstände 4 Jahre / ab Jahresende 197 BGB

Verleiher
Ersatzansprüche desselben wegen Veränderung oder Verschlechterung der verliehenen Sache 8 Monate / mit Rückerhalt der Sache 606 BGB

Vermieter
Ersatzansprüche wegen Veränderung oder Verschlechterung der Sache 6 Monaten / mit Rückerhalt der Sache 558 BGB

Wechselansprüche
gegen den Annehmer 3 Jahre vom Verfallstag an A 70 WG
des Inhabers gegen die Indossanten und gegen die Aussteller 1 Jahr vom Tag des rechtzeitig erhobenen Protestes, eventuell vom Verfallstag ab A 70 WG
eines Indossanten gegen andere Indossanten 6 Monate vom Tag an, wo der Wechsel gerichtlich geltend gemacht worden ist A 70 WG

Zinsen
Rückstände 4 Jahren / Jahresschluß 197 BGB


©2003 Zyklop Inkasso Deutschland AG.
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