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Was macht der GerichtsVollzieher bei Umzug?

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Uwe Köhn
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 2
Wohnort: BERLIN

BeitragVerfasst am: 27.März 2006 22:38    Titel: Was macht der GerichtsVollzieher bei Umzug? Antworten mit Zitat

Die Frage ist nicht ganz richtig gestellt - Aber irgendwie muß ich ja mal anfangen. Folgende Situation:

Eigenheimbesitzer(1-Familienhaus) hat zur Kreditabsicherung Grundschuld zu Gunsten der Bank eintragen lassen.
Kredit wurde nicht zurück gezahlt. Hauseigentümer gibt auf Veranlassung der Bank EV im Büro des GV ab.(Verweigert dem GV das Betreten des Hauses)GV weist darauf hin, daß er eventuell doch noch kommt, wenn die Bank es fordert.

Problem: Im Haus wohnt eine weitere Person(schon seit vielen Jahren), nicht verwandt oder verschwägert mit dem Schuldner, der im wesentlichen alles Mobiliar, der ganze Hausstand gehört. Der GV erwähnte noch, daß er dann dem "Augenschein nach" pfänden würde. Also auch die Dinge, die dem Schuldner nicht zuzuschreiben sind. Um nicht in diese mißliche Situation zu kommen, wurde im Freundeskreis vorgeschlagen, daß der Schuldner doch zu seinem Bruder in die nächste Stadt ziehen solle. So richtig mit Ab-, Um- und Anmeldung bei der Meldebehörde und das gleiche auch mit dem KFZ tuen sollte.
Macht das Ganze einen Sinn? Ist das Eigentum der weiteren Person dadurch geschützt. Einen Mietvertrag gibt es nicht.
Höre gerade, daß der Zwangsversteigerungstermin für die Immobilie zwischenzeitlich anberaumt wurde. Was passiert mit dem Hausstand, wenn das Haus versteigert ist? Gehört dem neuen Eigentümer dann nicht alles?

Würde mich über eine kompetente und aussagekräftige Info sehr freuen.

An dieser Stelle schicke ich meinen Dank an die vielen fleissigen "Antworter". Habe schon so manchen Tip verwerten können.

Uwe Köhn
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 28.März 2006 18:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

es lässt doch wahrscheinlich anhand von Rechnungen nachweisen, was dem "Mitbewohner" gehört, oder nicht ?

Weiterhin wird vom Hausrat sowieso nichts gepfändet, soweit es sich nicht gerade um wertvolle Antiquitäten handelt, die ich in solchen Fällen auch immer "alte Möbel" nenne.

Und nein, der Ersteiger ersteigert nicht die Immo samt Inhalt.

MfG

ThoFa
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Uwe Köhn
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 2
Wohnort: BERLIN

BeitragVerfasst am: 28.März 2006 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ThoFa

Danke für den Beitrag.

Leider ist nicht alles durch Quittungen belegbar, weil z.T. schon lange im Besitz oder geschenkt bekommen. Es sammelt sich im Leben so einiges an.

Meine Frage zielte mehr in diese Richtung:
Wenn der Schuldner ganz augenscheinlich und nachweislich nicht mehr in seinem Haus wohnt; das Haus von einer fremden Person bewohnt wird; hat der GV dann noch Anspruch darauf, das Haus zu betreten und eventuell eine Pfändung vorzunehmen?

Hat sich im Zuge der Europäisierung die ZPO und die MfGVollstreckungsordnung geändert? Bekomme, wen ich auch Frage, nie korrespondierende Antworten. Ist dieser Themenkomplex so unklar, daß jeder nach gutdünken entscheiden kann oder sind die persönlichen Erfahrungen der Betroffenen so unterschiedlich, das sich kein einheitliches Bild für mich ergibt?

MfG U.K.
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 29.März 2006 6:05    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn Sie umziehen und sich ummelden gibt der Gerichtsvollzieher die Sache an den Kollegen des entsprechenden Bezirkes weiter.

Es wäre aber ein großer Fehler aus dem Haus auszuziehen. Die Bank könnte dann das Haus in die Zwangsverwaltung nehmen und die Früchte aus der immobilie ziehen, also sie vermieten.

MfG

ThoFa
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