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Baumanager Newbie
Anmeldungsdatum: 08.02.2005 Beiträge: 38 Wohnort: Glauchau
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Verfasst am: 13.Mai 2006 8:10 Titel: Wer kennt Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen aus Harthause |
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Guten Tag!
Eine Bekannte von uns hat folgendes Problem mit Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen und deren Gehilfen FKH GbR.
Genanntes Rechtsanwaltsbüro war beauftragt eine Forderung
einzutreiben. Die wiederrum vom Rechtsanwaltsbüro beauftragte Firma
FKH GbR erlies eine Kontopfändung.
Unsere Bekannte einigte sich mit dem Rechtsanwaltsbüro über eine
monatliche Ratenzahlung von 30,- Euro. Nach vielen Schwierigkeiten,
Zahlung der 1. Rate,wurde Konto wieder freigeschaltet. Die monatlichen Raten sind an dasRechtsanwaltsbüro gezahlt worden. Jetzt hat die Firma FKH GbR unter der selben Forderungsnummer wieder eine Kontopfändung
veranlaßt. Ist doch wohl eine Frechheit oder? Unsere Bekannte
und deren Ehemann Beziehen Harz IV. Was kann man gegen solche
Leute machen?
Danke
Baumanager |
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gatsby Newbie
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 18
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Verfasst am: 15.Jul 2006 0:03 Titel: geeinigt? |
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Ich habe seit zwei Tagen einen ähnlichen Fall einer Verwandten auf dem Tisch. Ehe es mir eine Freude sein wird (Sie spüren den sportlichen Reiz), ausführlich über den Ausgang zu berichten, will ich Ihnen für Ihren Fall die Illusionen nehmen:
Ihre Bekannte hat sich mit dem Anwaltsbüro nicht nur über eine "Ratenzahlung" geeinigt, sondern Wehnert & Co. haben Ihrer Bekannten auch gleich noch ein Schuldanerkenntnis untergeschoben (In gleichem Schreiben). Stimmt das? Bitte lesen Sie die "Ratenzahlungsvereinbarung" nochmal nach und prüfen Sie bei dieser Gelegenheit die abweichenden Salden zwischen Schuldanerkenntnis und Forderungsaufstellung.
Falls Sie dieses Schuldanerkenntnis nicht anfechten wird es nicht bei der 2. Kontopfändung bleiben, sondern dann kommt es noch richtig "dicke".
FKH, UGV und Wehnert sind keine Unbekannten. Sie sollten die Sache durchaus ernst nehmen, aber keinesfalls nachgeben. |
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Baumanager Newbie
Anmeldungsdatum: 08.02.2005 Beiträge: 38 Wohnort: Glauchau
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Verfasst am: 15.Jul 2006 6:19 Titel: Wer kennt Rechtsanwälte Wehnert & Kollegen aus Harthause |
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Guten Tag gatsby!
Was genau heißt: sondern dann kommt es noch richtig "dicke"
Vielen Dank für die gemachten Aussagen.
Danke
Baumanager |
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gatsby Newbie
Anmeldungsdatum: 17.12.2003 Beiträge: 18
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Verfasst am: 16.Jul 2006 13:04 Titel: |
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Hallo Baumanager,
ich wollte Sie keineswegs verunsichern als ich schrieb „richtig dicke“. Ich meinte vielmehr: „Holzauge sei wachsam!“.
Da ich gerade erst mit meinem Fall begonnen habe und das System wohl nach dem immer gleichen Muster abläuft, können wir die Fälle gern parallel abarbeiten.
Damit ist auch eine nachträgliche Antwort zu Ihrem ersten Beitrag gegeben. Dort schrieben Sie: „Ist doch wohl eine Frechheit oder? ... Was kann man gegen solche Leute machen?“. Sie können die Welt nicht verbessern, aber Sie können versuchen für sich mit möglichst geringem Schaden aus der „Nummer“ herauszukommen und für die Zukunft etwas vorsichtiger sein.
Als erstes empfehle ich Ihnen, sich gelassen zurückzulehnen und sich frei von jeder Emotion zu machen.
Dann würde ich Sie bitten den ersten Schritt zu unternehmen: SORTIEREN SIE IHRE UNTERLAGEN!
Sie schreiben z.B.: „Die wiederrum vom Rechtsanwaltsbüro beauftragte Firma
FKH GbR erlies eine Kontopfändung.“ Das ein Hinweis darauf, dass Sie noch nicht so ganz genau wissen, wer gegen wen und mit wem spielt.
Es sollte eigentlich so gelaufen sein:
1.) Ihre Bekannte hat irgendein Grundgeschäft getätigt. Also einen Staubsauger oder Glückslose oder was auch immer gekauft und nicht oder nicht vollständig oder in anderer Weise unregelmäßig bezahlt.
2.) Der Ursprungsgläubiger (der den Staubsauger verkauft hat), hat dann die Forderung gegen Ihre Bekannte an das Unternehmen „Werner Jentzer und Heinz Volandt
FKH Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ verkauft. In der Regel taucht nur die Bezeichnung „FKH GbR“ auf.
3.) Die „FKH GbR“ beauftragt für die Durchsetzung der Forderung eigentlich die Firma UGV Inkasso GmbH (Geschäftsführer ist ebenfalls Werner Jentzer). Nun steigt die Forderung ersteinmal kräftig an, weil satte Gebühren (zu recht oder zu unrecht ist erstmal unerheblich) berechnet werden.
4.) Immer dann wenn ein Inkasso-Unternehmen nicht tätig werden darf (gesetzliche Einschränkungen) kommt die RA Kanzlei Wehnert & Kollegen ins Spiel. Diese beantragen z.B. die Mahnbescheide und Kontopfändungen. Die Kontopfändung selbst wird dann von einem Gerichtsvollzieher erledigt. Es fallen auch hier Gebühren an und dann geht der Fall wieder zurück an die UGV Inkasso, usw.
Ich habe bei Ihnen nichts von der UGV Inkasso GmbH gelesen.
Nehmen Sie doch bitte die Unterlagen und sortieren Sie alle Briefe (auch die eigenen) nach Datum. Die aktuellsten Schreiben oben, die ältesten unten.
Wenn Sie soweit sind, können Sie sich einfach wieder melden.
Eine Bitte: Es könnte durchaus sein, dass „der Feind mitliest“. Verzichten Sie deshalb bitte auf die Nennung von Klarnamen und absoluten Beträgen (Wenn Sie einen Betrag nennen, dass schreiben Sie nicht: Forderungsstand vom 01.07.2006 243,70 EUR, sondern nur: aktueller Forderungsstand 200 EUR). |
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