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rocky2112 Newbie
Anmeldungsdatum: 03.08.2005 Beiträge: 12
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Verfasst am: 6.Aug 2005 11:10 Titel: Wer kennt diesen geistreichen Anwalt???? |
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Hallo! Hat jemand Erfahrungen mit dem RA Horst Dieter Zitelmann, Klingelgarten 37, 35435 Wettenberg gemacht? Dieser arbeitet wohl mit einem Unternehmen das sich Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug GmbH, Asternweg 2, 35346 Fernwald nennt.
Zum Fall: Diese beiden "Schlauberger" arbeiten wohl zusammen und wenn man nicht aufpasst ist das Konto schneller leergeräumt als man schauen kann.
Weder die Allg. Datenbank noch der RA überprüfen nämlich ob eventuelle Schuldner auch tatsächlich die Inhaber eines Kontos sind - der Nachname stimmt also nehmen wir das, so ungefähr läuft das da ab und schon liegt bei der Bank ein Pfändungs und Überweisungsbeschluss, das kann doch wohl nicht sein!
Nun meine Frage: wenn nun ein Konto einer Person gepfändet wird, die absolut nichts mit dem Schuldner zu tun hat, der RA aber die o.g. Pfändungs und Überweisungsbeschluss beantragt hat und dieser bereits bei der Bank liegt (peinlich ist es zudem), welche Möglichkeiten hat man diesen eventuell rechtlich zu belangen.
Man kann sich vorstellen, dass eine solche Aktion für einen Bürger der sein Leben lang hart gearbeitet und redlich war heftig reinhaut.
Deshalb sollen solche dubiosen Heinis nicht ungestraft davon kommen.
Bin für jeden Hinweis sehr dankbar!!!!!!!!!! |
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Chekker Newbie
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 46 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 9.Aug 2005 9:24 Titel: |
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| Zitat: |
| Nun meine Frage: wenn nun ein Konto einer Person gepfändet wird, die absolut nichts mit dem Schuldner zu tun hat, der RA aber die o.g. Pfändungs und Überweisungsbeschluss beantragt hat und dieser bereits bei der Bank liegt (peinlich ist es zudem), welche Möglichkeiten hat man diesen eventuell rechtlich zu belangen |
Nun, die Bank als Drittschuldnerin muß schauen, ob sie für den besagten Schuldner aus dem PfüB ein Konto führt oder nicht. Bzw. das der Schuldner und das evtl. im PfüB genannte Konto übereinstimmen.
Sollte das nicht so sein, hat sie die Ansprüche des Gläubigers abzuweisen...
Ich denke ein Gespräch mit Ihrer Bank wird das Problem schnell lösen. |
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RA Slowik Specialist
Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 192 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 28.Aug 2005 11:12 Titel: Re: Wer kennt diesen geistreichen Anwalt???? |
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| rocky2112 hat folgendes geschrieben:: |
| Bin für jeden Hinweis sehr dankbar!!!!!!!!!! |
Offenbar nicht.... |
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jojo1956 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 21.12.2003 Beiträge: 278
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Verfasst am: 31.Aug 2005 16:09 Titel: der Vollständigkeit halber |
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der Vollständigkeit zuliebe :
Allgemeine Datenbank für Forderungseinzug GmbH
www.adf-inkasso.de
RA Horst Dieter Zietelmann
http://www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de/internet/olg-frankfurt.nsf/Frame/N24XTGW2889RLIGDE
zugelassen am OLG Frankfurt - also nicht nur Amts oder Landesgerichtszulassung.
Mir ist ja auch klar das Anwälte solche Allerweltsaufgaben wie Erwirkung von Kontopfändungen Ihren mehr oder weniger motivierten Angestellten oder Familienmitgliedern überlassen. Trotzdem sind diese verantwortlich für das was Ihre Kanzlei verlässt !!
Im Gegensatz zu - was ich aus eigener Erfahrung weiss -einigen Richtern am OLG , die nicht einmal des Lesens fähig scheinen.
Die sind aber je nach Streitwert das Letzte (sorry wollte eigentlich schreiben -letzte Instanz) und damit entschuldigt.
Wo käme man denn auch hin wenn man Richter zur Verantwortung ziehen könnte. Oder gar Schadenersatz fordern für Entscheidungen bei
denen sich der Normalbürger ob der Höhe der Richtergehälter doch etwas mehr Arbeitsaufwand zur Urteilsfindung als das Abwiegen der Akten oder Hochwerfen einer Münze erwartet.
Wie auch immer - Fehler können passieren - und seien Sie froh wenn sich so etwas noch aufklären und berichtigen lässt.
Schadenersatz / Aufwandsentschädigung nicht zuletzt als Strafe für fahrlässiges Verhalten des Anwalts würde ich jedoch einfordern.
Mir scheint es aber auch nach dem Posting von RA Slowik, der Ihnen augenscheinlich vorher fachliche Hilfe angeboten hatte, eher so,
das Sie @rocky2112 eher Öffentlichkeit als Hilfe suchen.
Einem Anwalt ist soch ein Fehler sicher peinlich - und ich hätte ihm in einem kurzen Telefonat beigebracht, wie *dringlich* mir doch ein Entschuldigungsschreiben bei der Bank und die Begleichung meiner entstandenen Kosten ist. (Wobei die Kosten sicher im Bereich seines Stundenhonorars liegen werden)
Grüsse JOJO |
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tabaluga2000 Newbie
Anmeldungsdatum: 11.01.2006 Beiträge: 19
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Verfasst am: 12.Jan 2006 10:19 Titel: |
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| Wenn es schnell gehen soll: Anwalt aufsuchen, Vollstreckungsgegenklage im Wege der einstweiligen Anordnung einreichen. Gericht hebt PfÜB dann -einstweilen- auf. Aber eidesstattliche Versicherung erforderlich, das man wirklich nicht Schuldner ist. |
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