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nejo Newbie
Anmeldungsdatum: 15.01.2007 Beiträge: 25 Wohnort: Stry
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Verfasst am: 17.Jun 2007 1:54 Titel: Wie gründet mann ein Inkassobüro? Zulassung? |
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hallo leute wie gründet man eigentlich ein inkassobüro?
Ist dies erlaubnispflichtig mit dem rechtsberatungsgesetz verbunden, oder kann ich einfach ein solches gewerbe anmelden.
wenn eine erlaubnispflicht vorliegt, wo bekomme bzw. beantrage ich diese und welche voraussetzungen gibt es? |
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Planer .

Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 217 Wohnort: 86899 Landsberg
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Verfasst am: 18.Jun 2007 10:02 Titel: Gründung Inkassobüro |
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Die Tätigkeit eines Inkassobüros stellt eine spezielle Art der Rechtsbesorgung für Dritte dar und unterliegt daher dem RBerG (Rechtsberatungsgesetz).
Die Tätigkeit verlangt spezielle nachgewiesene Voraussetzungen (spezielle Rechtskenntnisse in diesem Bereich, keine Vorstrafen, wirtschaftliche Zuverlässigkeit).
In der Regel wird die Tätigkeit bei dem zuständigen Amtsgericht beantragt und durch den Amtsgerichtspräsidenten, nach Überprüfung der Voraussetzungen, genehmigt oder abgelehnt.
Grüße aus Landsberg
Thomas Planer _________________ Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
Tel 08191/3201100
Fax 08191/2007
www.planerundkollegen.de
t.planer@planerundkollegen.de |
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nejo Newbie
Anmeldungsdatum: 15.01.2007 Beiträge: 25 Wohnort: Stry
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Verfasst am: 18.Jun 2007 10:36 Titel: Inkassobüro |
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Sehr geehrter Herr Planer,
besten dank für die Info.
AMcht es SInn sich gemeinsam zu Unterhalten ?, wenn ich "nur" einen wirtschaftlichen Ausbildungshintergrund habe? ( Schufa, Zuverlässigkeit, sowie Pol. + Gewerbl. FZ sind in Ordnung)
Ich komme aus dem Bereich der Finanzfachwirte.
Vielen Dank für eine Kurze Info |
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Planer .

Anmeldungsdatum: 05.07.2005 Beiträge: 217 Wohnort: 86899 Landsberg
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Verfasst am: 18.Jun 2007 10:50 Titel: Inkassobüro |
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Eine juristische Fachkenntnis in den inkasso-, und inkassonahen Bereichen ist erforderlich und wird überprüft, gerade wenn Sie nicht aus der juristischen Ausbildung kommen. Sie sollten sich also in diesen Bereichen vor Ihrem Antrag Fit machen. Gggfs kann das Gericht eine "Prüfung" auferlegen, die Sie bestehen müssen. Nachdem Sie kein Jurist sind, halte ich diese Prüfung für sehr wahrscheinlich. Die Erfahrung zeigt hier, daß die Gerichte da sehr strenge Maßstäbe ansetzen, schließlich will man ja den werten Anwaltskollegen nicht zuviel Konkurrenz vor die Nase setzen.
Grüße aus Landsberg
Thomas Planer _________________ Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
Tel 08191/3201100
Fax 08191/2007
www.planerundkollegen.de
t.planer@planerundkollegen.de |
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Arne Specialist
Anmeldungsdatum: 28.12.2005 Beiträge: 53 Wohnort: Mettmann
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Verfasst am: 18.Jun 2007 13:47 Titel: |
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| Nehmen Sie doch einen der Tausenden "Nase popelnden" Anwälte zum Partner und gründen mit diesem eine GBR, dann können Sie loslegen. Die Installation einer Unternehmung in einer Offshore Destination, die nicht den strengen deutschen Inkasso Vorschriften unterliegt wäre ebenfalls eine Möglichkeit. |
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