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Wie komme ich auf die Informationen über eine Firma?

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winirene
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.Jan 2006 20:01    Titel: Wie komme ich auf die Informationen über eine Firma? Antworten mit Zitat

Wir haben ein Titel (ca 4000 euro)
Schuldner ist eine GmbH die einen Insolvenzantrag schon gestellt hat; der schon jetzt abgelehnt wurde "wegen zu wenig Volumen".
Es sieht so aus dass die gar nichts mehr haben.
Können wir irgendwie an Firmen (Privat) Auskunft über diese Firma und Person kommen um evtl an das Geld ran kommen zu können.
Die Rechtsanwältin sagte uns "sagen Sie und wo das Geld liegt wir schicken dort einen Gerichtsvollziehr"...
Was können wir noch unternehmen?...

Danke an alle die uns evtl helfen können.
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winirene
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 20.Jan 2006 18:58    Titel: Und noch was... Antworten mit Zitat

Inzwischen haben wir Erkentniss, dass diese Firma das Geschäft abgemeldet hat:( Was nun?
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Jürgen1
Insider


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 804
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.Jan 2006 19:47    Titel: Antworten mit Zitat

@ winirene

Wenn die GmbH abgemeldet ist und es dort nichts mehr zu holen gibt, dann ist Ihr Titel soviel Wert wie ein Stück Klopapiert. Nämlich überhaupt nichts... schreiben Sie das Geld ab und passen Sie das nächste Mal auf dass Ihnen das nicht nochmal passiert.

Auf jeden Fall sollten Sie nichts mehr unternehmen was Sie Geld kostet, denn: Man sollte schlechtem Geld kein gutes hinterherwerfen....

Netter Gruß aus Niedersachsen
Jürgen
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kind33
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 26.Jan 2006 3:12    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrte(r) winirene,

so pauschal wie Jürgen1 würde ich das nicht sagen: Wie Ihre Rechtsanwältin auch wissen sollte, wäre hier die erste Anlaufstelle das Insolvenzgericht. Als Gläubiger haben Sie ein Akteneinsichtsrecht in die Akte über das Insolvenzeröffnungsverfahrens des Unternehmens. Wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wie Sie schreiben, "mangels Masse" zurückgewiesen worden ist, liegt dem entweder eine schon katastrophale Eigenauskunft der Firma oder das Gutachten eines Sachverständigen zugrunde. Eine GmbH, hinsichtlich derer das Insolvenzverfahren gar nicht erst eröffnet worden ist, besteht in Liquidation fort und trägt bis zur endgültigen Abwicklung den Zusatz "i. L.". Im Rahmen der Liquidation ist es die Aufgabe des Liquidators, der in aller Regel der letzte Geschäftsführer ist, sämtliche noch aussichtsreichen Forderungen bzw. Außenstände einzutreiben und die bestehenden Gläubiger zu befriedigen, ehe ein etwaiges Guthaben an die Gesellschafter ausgekehrt wird. Läuft die Liquidation nicht ordnungsgemäß, bestehen gegen die Gesellschafter persönliche Haftungsansprüche nach dem GmbHG, ebenso für den Fall, daß Anhaltspunkte für eine Insolvenzverschleppung vorliegen. Hier sollte bei Vorliegen von Anhaltspunkten ggf. gegen den letzten Geschäftsführer Strafanzeige gestellt werden, damit die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen durchführt.

Das ist alles ein weiter, dorniger Weg und muss nicht zum Erfolg führen, kann aber. Manchmal entsteht bei mir der Eindruck, daß das Zwangsvollstreckungsrecht bei Rechtsanwälten (zu Unrecht) ein Schattendasein führt, weil es zäh und nicht unbedingt gewinnträchtig ist.

Fazit: Sie sollten Ihre Rechtsanwältin, die es sich da etwas einfach zu machen scheint, auf eine Akteneinsicht in die Insolvenzakte ansprechen, um zunächst weitere Anhaltspunkte zu gewinnen. Das sollte nicht die Welt kosten. Lehnt Ihre Rechtsanwältin ab, suchen Sie sich einen Rechtsanwalt, der vor komplizierteren Zwangsvollstreckungsversuchen nicht zurückschreckt und ein wenig Kreativität zeigt.

Mit freundlichen Grüßen

kind33
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believeme
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Germany

BeitragVerfasst am: 28.Jan 2006 22:40    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, zumindestens kann so verhindert werden, dass derjenige geschäftlich weiterhin aktiv ist....

Doch andererseits ... in Deutschland gibt es nicht mehr viel zu vollstrecken....

Wir haben von KEINER GMBH, Einzelunternehmen etc. auf dem Rechtsweg

Geld eintreiben können.
Anmerkung:
Den anderen Weg überlassen wir anderen, da er ebenfalls NICHTS einbringt.
Selbstjustiz ist und bleibt in Deutschland strafbar.
Man sollte es als Lehrgeld für strikte Vorkassebedingungen sehen.
Wer das nicht akzeptiert hat etwas zu verbergen.

In anderen Ländern der EU z.B. Griechenland führt bereits ein geplatzter Scheck direkt zum Richter bzw. in die Zelle.

und In Deutschland (-:

kind33 hat folgendes geschrieben::
Sehr geehrte(r) winirene,

so pauschal wie Jürgen1 würde ich das nicht sagen: Wie Ihre Rechtsanwältin auch wissen sollte, wäre hier die erste Anlaufstelle das Insolvenzgericht. Als Gläubiger haben Sie ein Akteneinsichtsrecht in die Akte über das Insolvenzeröffnungsverfahrens des Unternehmens. Wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wie Sie schreiben, "mangels Masse" zurückgewiesen worden ist, liegt dem entweder eine schon katastrophale Eigenauskunft der Firma oder das Gutachten eines Sachverständigen zugrunde. Eine GmbH, hinsichtlich derer das Insolvenzverfahren gar nicht erst eröffnet worden ist, besteht in Liquidation fort und trägt bis zur endgültigen Abwicklung den Zusatz "i. L.". Im Rahmen der Liquidation ist es die Aufgabe des Liquidators, der in aller Regel der letzte Geschäftsführer ist, sämtliche noch aussichtsreichen Forderungen bzw. Außenstände einzutreiben und die bestehenden Gläubiger zu befriedigen, ehe ein etwaiges Guthaben an die Gesellschafter ausgekehrt wird. Läuft die Liquidation nicht ordnungsgemäß, bestehen gegen die Gesellschafter persönliche Haftungsansprüche nach dem GmbHG, ebenso für den Fall, daß Anhaltspunkte für eine Insolvenzverschleppung vorliegen. Hier sollte bei Vorliegen von Anhaltspunkten ggf. gegen den letzten Geschäftsführer Strafanzeige gestellt werden, damit die Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen durchführt.

Das ist alles ein weiter, dorniger Weg und muss nicht zum Erfolg führen, kann aber. Manchmal entsteht bei mir der Eindruck, daß das Zwangsvollstreckungsrecht bei Rechtsanwälten (zu Unrecht) ein Schattendasein führt, weil es zäh und nicht unbedingt gewinnträchtig ist.

Fazit: Sie sollten Ihre Rechtsanwältin, die es sich da etwas einfach zu machen scheint, auf eine Akteneinsicht in die Insolvenzakte ansprechen, um zunächst weitere Anhaltspunkte zu gewinnen. Das sollte nicht die Welt kosten. Lehnt Ihre Rechtsanwältin ab, suchen Sie sich einen Rechtsanwalt, der vor komplizierteren Zwangsvollstreckungsversuchen nicht zurückschreckt und ein wenig Kreativität zeigt.

Mit freundlichen Grüßen

kind33
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kind33
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.Jan 2006 23:20    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter believeme,

da haben Sie allerdings schlechtere Erfahrungen als ich. Sicherlich ist eine GmbH, die sich schon in Liquidation befindet, kein idealer Schuldner, aber das Gesellschaftsrecht enthält doch nun wirklich genügend Fallstricke, die eine Durchgriffshaftung ermöglichen. Das kann sicherlich keine Garantie sein, aber eine Erfolgsquote von 20 % sollte doch drin sein. Manchmal dauert es einige Jahre, manchmal sind die Vollstreckungskosten dann auch höher als die ursprüngliche Hauptforderung, aber so lange man den langen Atem hat ...

Mit freundlichen Grüßen

kind33
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