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vaschneekloth Newbie
Anmeldungsdatum: 23.03.2006 Beiträge: 3
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Verfasst am: 24.Apr 2007 11:52 Titel: Wie kontern |
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Hallo
Ich habe einen relativ hohen schuldenberg von ca 30.000 € nun habe ich fast alle Gläubiger angeschrieben und habe erstmal um Verzicht auf Volstreckung gebeten. Damit ich dann nach und nach den Gläubigern etwas Geld zahlen kann. Darauf haben aber nur wenige drauf geantwortet. Einer droht nun gleich mit Zwangsvolstreckung und der andere will angaben von mir haben was meiner meinung nach nicht ok ist man hat mir gesagt geb keine Kontonummer raus mach keine absprachen per Telefon alles nur Schriftlich.
So nun das Problem ich habe einem Gläubiger Angebot gemacht das die Schuld per einmalige zahlung beglichen ist dieser will aber nicht einlenken. was kann ich denen nun schreiben damit er einlenkt. mir kommt das alles irgendwie sowieso spanisch vor da die sich nur per email melden wenn ich denen einen Brief schicke dann bekomme ich die antwort per mail.
mein schreiben an den gläubiger ich hatte es auf dem netten weg versucht
ich nehme aber gerne änderungen und tips entgegen
| Zitat: |
Erledigung Ihrer Forderung durch eine einmalige Zahlung
Aktenzeichen: xyz
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit geraumer Zeit haben Sie eine Forderung mir gegenüber, die ich bisher nicht erfüllen konnte. Es besteht nun für mich die Möglichkeit, durch Zahlung eines Dritten einen Vergleichsbetrag zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Ich könnte Ihnen daher zur Begleichung der oben genannten Verbindlichkeiten einmalig
einen Vergleichsbetrag in Höhe von 0,00 € anbieten. Das Geld könnte einen Monat nach Ihrer schriftlichen Zustimmung und Ihrer Bestätigung, dass Sie auf die Restforderung verzichten, angewiesen werden.
Nach Eingang des Geldes bitte ich um Zusendung des entwerteten Titels sowie eines Erledigungsvermerks. Soweit die Forderung bei der SCHUFA gemeldet wurde, bitte ich Sie um eine Erledigungsmitteilung an die SCHUFA.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen |
würde mich auf schnelle antwort freuen |
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dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 578 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
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Verfasst am: 25.Apr 2007 12:10 Titel: |
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Da sie nicht mitteilen, wie hoch die ursprüngliche Forderung ihres Gläubigers und wie hoch ihr Angebot ist, kann man schlecht einen Tip geben.
Sie hätten vielleicht mit dem Zaunpfahl winken, z.B. "vor Anmeldung meiner Privatinsolvenz" in das Schreiben einflechten sollen. _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
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