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bioenergy Newbie
Anmeldungsdatum: 13.08.2007 Beiträge: 6 Wohnort: Niederrhein
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Verfasst am: 29.Aug 2007 10:09 Titel: Wie schnellstmöglich einen PfÜb erwirken? |
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Hallo, ich habe einen Titel, der HEUTE dem Schuldner zugestellt worden sein müsste.
Ich habe Grund zur Annahme, dass er das Schreiben zur Zeit jedoch nicht persönlich zur Kenntnis nimmt, da er sich im Ausland aufhält.
Nun will ich schnellstmöglich dessen Konto pfänden.
Gibt es hier eine Wartezeit, kann man die umgehen? Wer kann mir einen Insidertipp geben? |
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CashDesign Insider
Anmeldungsdatum: 18.11.2004 Beiträge: 560 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 1.Sep 2007 22:54 Titel: |
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Hallo Bioenergy,
als erstes hilft ein "vorläufiges Zahlungsverbot" - googlen Sie bitte nach diesem Begriff
Es wirkt 4 Wochen ab Zustellung an den Drittschuldner und verhindert, daß dieser Zahlungen an den Schuldner leistet. Tut er es doch, ist er schadenersatzpflichtig.
Das Zahlungsverbot können Sie notfalls selbst aufsetzen und müssen es durch einen Gerichtsvollzieher oder Postzustellungsurkunde zustellen lassen. Ersteres geht meist schneller, wenn man sich den zuständigen Gerichtsvollzieher telefonisch von dem Amtsgericht benennen läßt, wo der Schuldner seinen (wohn)/Zustellsitz hat.
Den PfÜB mindestens zeitgleich beantragen und die 4 Wochen-Frist des Zahlungsverbotes im Auge behalten - letzteres kann durch erneuten "erlaß"- sprich Zustellung innerhalb der 4 WochenFrist verlängert werden und wird mit Zustellung des PfÜB unwirksam. Mit dem PfÜB bekommen Sie ja die gerichtliche Zahlungsanweisung
Soviel in Kürze - mehr ist leider nicht erlaubt. _________________ Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf |
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