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Wie und wo melde ich diese Forderung an???

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Miledy
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2005 15:33    Titel: Wie und wo melde ich diese Forderung an??? Antworten mit Zitat

Die Frau meines Nachbarn hat mich um Hilfe gebeten.

Sie ist 48 Jahre alt und unehelich geboren. Ihr leiblicher Vater ist vermögend, aber sie hat keinerlei Kontkt zu ihm. Er ist inzwischen sehr alt und mit seinem Ableben ist jetzt irgandwann zu rechnen.

Wie und wo muss sie ihre Ansprüche anmelden? Hat das zuständige Standesamt Kenntnis von unehelichen Kindern?? Ich drehe mich hier im Kreis und weiss keine Antwort.
Wer kann mich aufklären???

Viele Grüße
Miledy
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Roderich Hopp
* Ehrenmitglied *


Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 947
Wohnort: Dorum-Mulsum

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2005 17:47    Titel: Forderung Antworten mit Zitat

@ Miledy
Altruistische Rechtsberatung ist leider noch nicht erlaubt. Nur kurz soviel.
Da ja schon seit einiger Zeit gesetzlich geregelt ist, dass( nachzulesen im BGB ) uneheliche Kindern ehelichen gleichgestellt sind, erhält Ihre Nachbarin nach dem Ableben zumindest den Pflichtteilsanspruch wenn sie nicht anderweitig testamentarisch bedacht wird. Ich gehe mal davon aus, dass dies nicht der Fall sein wird, und ihre Nachbarin keinen Umgang mit ihrem leiblichen Vater hat, da Sie sonst hier nicht anfragen würden.
Ansonsten würde ich Ihrer Nachbarin empfehlen einen guten Anwalt im Familien- und Erbrecht zu konsultieren. Bei Mittellosigkeit bleibt ggf. noch die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen falls es zu einer erbrechtlichen Auseinandersetzung mit möglichen Erben kommt, die Sie hier nicht erwähnt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
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Miledy
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2005 18:37    Titel: Wie und wo melde ich diese Forderung an??? Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort. Trotzdem habe ich keine Vorstellung, wie und wo die Rechte des unehelichen Kindes anzumelden sind.
Ist ein Standesamt von unehelichen Kindern überhaupt informiert???

Miledy
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Roderich Hopp
* Ehrenmitglied *


Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 947
Wohnort: Dorum-Mulsum

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2005 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

@ Miledy
Solange der leibliche Vater ( Nachweis muß ja da sein ) noch lebt, brauchen Sie keine Rechte anmelden. Die stehen im Gesetz. Mehr dazu wäre Rechtsberatung.. und ich bin kein Anwalt***
Mit freundlichen Grüßen.
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monxx77
User gebannt


Anmeldungsdatum: 06.05.2004
Beiträge: 1604

BeitragVerfasst am: 22.Jan 2005 20:00    Titel: Antworten mit Zitat

@ Miledey

Auch mal hier lesen und ggf. nachfragen:

http://www.123recht.net/sitesearch.asp?Keyword=erbrecht+uneheliche+kinder

Oder googeln

http://www.google.de/search?hl=de&q=erbrecht%2Buneheliche%2Bkinder&btnG=Google-Suche&meta=lr%3Dlang_de

MfG monxx77
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Miledy
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 23.Jan 2005 17:37    Titel: Erbe anmelden?? Antworten mit Zitat

Nochmals danke für die neuen Antworten.
Zur Verdeutlichung nochmals: Das uneheliche Kind hat zum Vater und seiner heutigen Familie keinerlei Kontakt. Wird das Kind automatisch benachrichtigt, wenn der leibliche Vater verstirbt? Wodurch ist das gewährleistet? Gibt es Eintragungen beim Standesamt??

Miledy
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monxx77
User gebannt


Anmeldungsdatum: 06.05.2004
Beiträge: 1604

BeitragVerfasst am: 23.Jan 2005 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

@ Miledey

Es wurden ihnen Hinweise gegeben wie zu handeln ist und wo sie ALLES nachlesen können! Dieses Forum kann und will keine Beratungsstelle für Erbschaftsfragen sein und kann auch nicht das eigene Lesen und Handeln ersetzen!

MfG monxx77
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Miledy
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 23.Jan 2005 18:04    Titel: Erben Antworten mit Zitat

Möglicherweise habe ich was mit den Augen, denn auf meine Frage finde ich im angegebenen Link keine Antwort.
Ich will doch nur wissen, ob beim zuständigen Standesamt irgendwas zu veranlassen ist oder automatisch dort alles bekannt ist.

Wenn das aber eine Rechtsberatung ist, dann gut Nacht Marie.

Dass ein uneheliches Kind erbberechtigt ist, ist mir klar. Dafür habe ich das Forum nicht bemüht.
Miledy
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CashDesign
Insider


Anmeldungsdatum: 18.11.2004
Beiträge: 561
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 24.Jan 2005 12:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Miledy,

solange der Vater noch lebt, ist gar nichts zu veranlassen.

Das steht erst an, wenn das Ableben "stattgefunden" hat. ... Sorry, für die etwas eigenwillige Formulierung, mir fällt es gerade nicht anders ein.

Über das weitere Prozedere kann ich keine Auskunft geben.

CashDesign
_________________
Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf
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Rosch
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.03.2005
Beiträge: 28
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 7.März 2005 16:24    Titel: Antworten mit Zitat

@ miledy,

hätte da 'nen recht einfachen Vorschlag: zuständiges Standesamt anrufen und mal nachfragen.

Gruß
RoSch
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