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spartakus Newbie
Anmeldungsdatum: 30.08.2003 Beiträge: 1 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 2.Dez 2003 0:10 Titel: Wie vollstreckt man einen Titel in den USA? |
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Hallo!
Ich wüßte gern, wie man in den USA am besten eine Forderung (Titel)gegen eine Privatperson durchsetzt.
Der Betrag ist zwar nur 700 Euro, aber hier geht es - wie so oft -ums "Prinzip".
Denke an ein "normales" Inkassobüro. Welches Unternhemen ist bekannt/marktführend?
Habe gehört, daß gegen Firmen Chancen bestehen, gegen Privatpersonen jedoch kaum. Die Gesetze und Möglichkeiten sind eben anders, als in Deutschland (was ist mit Gerichtsvollziehern, Kontopfändung, etc.?).
Wer erteilt ggf. Bonitätsauskünfte zu Privatpersonen?
Habe trotz intensiver Suche keinen Forum-Eintrag gefunden.
Bin für jeden Hinweis dankbar und gespannt... |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1361 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 2.Dez 2003 9:42 Titel: Kleiner Tip: |
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stecken Sie es und schmeißen kein Geld raus, denn Sie werden kaum welches sehen! In Amerika gibt es z.B. kein Meldewesen wie bei uns, d.h. Sie bräuchten schon einen Detektiv, um den Aufenthaltsort eines Verzogenen ausfindig zu machen......
Auch ansonsten eine sehr schwierige Angelegenheit, in Amerika beizutreiben. Lassen Sie es lieber... _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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Starskies2000 Insider
Anmeldungsdatum: 15.09.2003 Beiträge: 910 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 2.Dez 2003 10:07 Titel: Gar nicht! |
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mal abgesehen vom fehlenden Melderecht, der Zustellungsform (es gibt keine Postzustellungsurkunde, keine "Niedergelegten blauen Briefe".
Kommt noch das Problem des Bundesstaates hinzu. Da es sich um eine Zivilsache handelt, macht jeder Bundesstaat die Bilateralen Verträge selbst. Befindet sich der Proband in einem Bundesstaat das keine hat, verloren.Wenn doch und nach einer Kostenintensiven Suche in einen anderen geht es wieder von vorne los. Sollte er die die Klagezustellung annehmen (zugestellt duch einen vom Gericht zugelassene Person, viele der Kopfgeldjäger und andere verdienen sich damit ein Zubrot) und hat keine Lust umzuziehen braucht er der Klage nur zu wiedersprechen, dann wird es wirklich witzig und teuer. Defakto, ausser bei Unterhaltstiteln (auch sehr teuer, wegen Zustellung usw.) nicht möglich. Lohnt sich also wirklich nur wenn es nicht nur um "subjektiv hohe Summen" geht. |
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