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Wirtschaftsbetrug

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Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.Apr 2008 16:10    Titel: Wirtschaftsbetrug Antworten mit Zitat

Hallo!

Als Opfer eines Wirtschaftsbetruges suchen wir nach Unterstützung:
Jur. Person gegen Jur. Person.
Sachverhalt:
- Rechterhalt nach jahrelangen Prozess mittels Klage über 900.000 €, Titel vorhanden welcher jedoch „ruht“ da Schuldnerfirme in Konkurs ist
- Mittlerweile ist der Schaden mit Zinsen und RA-Kosten ca 1,1 Mio
- Während der Prozessphase mehrmals über normale Inkassobüros Eintreibung schon probiert. Kein Erfolg, nur Kosten
- Schuldende Firma ist mittlerweile in Konkurs, wir sind die einzigen Gläubiger, operatives Geschäft wurde seit 2 Jahren bewußt runtergefahren, Tätigkeiten und Geld wurde in Schwesterfirmen verschoben, Prozeß verzögert um Zeit für die Vorbereitungen zu gewinnen
- Zur Zeit ist die Phase der Konkursabhandlung, Prüfung auf Haftbarmachung der früheren GF, wird uns als rechtlich schwierig beschrieben und wenn nachweisbar ev. doch wieder kein Zugriff auf verschobenes Geld
- Aus der Insovenzfirma sind auf dem normalen Rechtswege max. 300.000 € zu erhalten
Ziel: Erhalt des Gesamtgeldes
Bezahlung: Erfolgshonorar in Form von steigenden Prozentsätzen für die 300.000 € übersteigende tatsächlich eingebrachte Summe. Keine Anzahlung
Antworten erbeten an: [E-Mail anzeigen]
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Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.Apr 2008 16:15    Titel: Ergänzung Antwortadresse Antworten mit Zitat

Nochmals die Antwort Adresse in verbaler Form:
[E-Mail anzeigen] (editiert/ Mod.) ohne Abstände
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Schwabenpower
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 24.12.2002
Beiträge: 1335
Wohnort: im wilden Süden

BeitragVerfasst am: 13.Apr 2008 23:16    Titel: nun denn Antworten mit Zitat

wenn es so ist, wie Sie es beschreiben, ist das nichts anderes als ein betrug. Für einen solchen interessiert sich der Staatsanwalt. Kommt es aufgrund der Ermittlungen - die Sie ja mit Ihren Unterlagen und Beweisen bestens unterstützen können - zu einer Verurteilung der handelnden Personen, haben Sie automatisch ein recht auf Schadenswiedergutmachung gegen die verurteilten Straftäter. So wird aus einem ziemlich wertlosen Titel (auf den Sie ja aber immhin noch ca.300.000 Euro aus der Insolvenzmasse erhalten nach ihren Angaben) ein Titel gegen die handelnden Personen über den Umweg der strafrechtlichen Verurteilung. Und da können Sie dann vielleicht was holen, zumindest aber ihre Racheglüste ausleben......
_________________
Auf Regen folgt Sonne!
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IvanErtlov
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 14.Apr 2008 8:56    Titel: Antworten mit Zitat

Schwabenpower hat absolut recht.

Beim Stellen einer Strafanzeige bzw. Einbringen einer Sachverhaltsdarstellung würde ich besonders den Punkt

"wir sind die einzigen Gläubiger, operatives Geschäft wurde seit 2 Jahren bewußt runtergefahren, Tätigkeiten und Geld wurde in Schwesterfirmen verschoben, Prozeß verzögert um Zeit für die Vorbereitungen zu gewinnen"

herausheben.

Was Sie jedoch noch nicht geschrieben haben, sind Angaben, wie groß, potent und vor allem liquide diese "Schwesterfirmen" sind. Wenn diese die schuldenden Beträge realtiv leicht zahlen können, gibt es sicher auch gewisse andere Möglichkeiten, "einig zu werden"...
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