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fischlein Newbie
Anmeldungsdatum: 22.11.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 1.Feb 2008 17:32 Titel: Wohnrecht für Kinder eintragen vor event. Zwangsversteigerun |
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ich habe mal eine Frage, ist es möglich für die Kinder ein Wohnrecht auf
das Eigenheim einzutragen, das bereits mit Grundschulden belastet ist?
Und so im Falle einer event. Zwangsversteigerung weiterhin das Eigenheim zu nutzen ?
für baldige Antworten wäre ich sehr dankbar |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1335 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 1.Feb 2008 22:24 Titel: nun |
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da zählt ganz einfach die sogenannte Rangfolge(Reihenfolge). Die Grundschuld für die Bank ist ja sicherlich schon lange im Grundbuch drin, das Wohnrecht der Kinder noch nicht. Deshalb geht (ganz streng nach zeitlicher Reihenfolge) die Grundschuld bei der Zwangsversteigerung vor, das Wohnrecht fällt praktisch raus bei der ZV. Also: sinnlos......
Richtiger wäre: erst Wohnrecht eintragen, dann später Grundschuld. Aber: viele Banken machen da nicht mit, weil ja dann das Wohnrecht vorrangig wäre.....und die GRundschuld stark im Sicherungswert gemindert wäre. Also so klappt das nicht..... da müssen Sie deutlich kreativer sein...... |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2922
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Verfasst am: 2.Feb 2008 8:26 Titel: |
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Hallo fischlein
es gibt auch noch andere Möglichkeiten, um eine Zwangsversteigerung zu stoppen, und weiterhin im Hause wohnen zu bleiben. Doch das Thema ist sehr umfangreich, und es gibt für jeden Falle auch die richtige Lösung.Dazu sollte man sich dazu auch den richtigen Berater suchen.
Es gibt in Deutschland mittlerweile einige Vereine, die den Hausbesitzern gerne helfend zur Seite stehen, und das auch noch für kleines Geld.
Liebe Grüsse
Heinrich |
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fischlein Newbie
Anmeldungsdatum: 22.11.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 2.Feb 2008 10:05 Titel: Re: nun |
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Hallo Schwabenpower,
danke für die Antwort, leider weiss ich nicht wie man das machen kann,
können Sie mir weiterhelfen wie man genau vorgehen kann u. muß
Danke im voraus |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1335 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 2.Feb 2008 12:06 Titel: nun |
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zunächst einmal guten Tag, Fischlein.
Jeder Fall im Zwangsversteigerungsverfahren ist anders, einmalig sozusagen. Von daher helfen Ihnen pauschale Urteile und Ratschläge hier nicht weiter.
Um Ihnen dezidiert helfen zu können, müsste man also Ihren kompletten Fall kennen.
Und ganz unter uns: Die Analyse eines einzelnen Falles beansprucht in etwa 8-10 Stunden Arbeitszeit.Ich bitte Sie daher um Ihr Verständnis, daß ich mich hier nicht weiter damit beschäftigen kann, denn erstens müssten Sie mir alle Unterlagen zugänglich machen und zweitens müsste ich mich dann ja eingehend damit beschäftigen. Das ist echte Arbeit - und die sollte entlohnt werden! So ist nun mal das Leben. Ansonsten: wenn Sie hier fleißig lesen, sehen Sie, daß hier schon vieles diskutiert wurde, blättern Sie mal durch. Und wenn Ihnen das nicht weiterhilft, sollten Sie sich an einen Berater wenden, der Sie allerdings Geld kosten wird - soviel einmal vorab. |
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MACHTNIX Specialist
Anmeldungsdatum: 28.04.2005 Beiträge: 111 Wohnort: Hinter den 7 Bergen
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Verfasst am: 2.Feb 2008 13:37 Titel: |
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Schwabenpower hat doch bereits alles mitgeteilt:
| Zitat: |
| da zählt ganz einfach die sogenannte Rangfolge(Reihenfolge). Die Grundschuld für die Bank ist ja sicherlich schon lange im Grundbuch drin, das Wohnrecht der Kinder noch nicht. Deshalb geht (ganz streng nach zeitlicher Reihenfolge) die Grundschuld bei der Zwangsversteigerung vor, das Wohnrecht fällt praktisch raus bei der ZV. Also: sinnlos...... |
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dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 566 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
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Verfasst am: 9.Feb 2008 10:38 Titel: |
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Herr Dreier hat schon richtig geraten, hier kann nur ein Spezialist die richtige Lösung vorschlagen, natürlich wird so etwas Geld kosten.
Nichts ist umsonst, nicht einmal der Tod, denn der kostet das Leben. _________________ Achtung:KEINE GEWÄHR, dieser Beitrag GIBT NUR MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG WIEDER UND DARF NICHT ALS RECHTSBERATUNG MISSVERSTANDEN WERDEN.
ggf. konsultieren sie einen Rechtsanwalt.
Keine Dienstleistung ist kostenlos- Die Erstberatung ist grundsätzlich kostenfrei
freundlichst - Johann Zöchling - DLS-24
www.dls-24.de -- dls-24@freenet.de
Ich helfe ihnen individuell – schnell – kompetent – und preiswert |
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dls-24 Insider

Anmeldungsdatum: 27.02.2006 Beiträge: 566 Wohnort: Österr. /DAN u. LG/Niedersachsen
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Verfasst am: 9.Feb 2008 10:40 Titel: |
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Ups, grade sehe ich, der Eingangstread ist vom 22.11.2005
das dürfte wohl gelaufen sein |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2922
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Verfasst am: 9.Feb 2008 23:11 Titel: |
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Hallo dls-24
fischlein hat schon Kontaktdaten vom richtigen Berater bekommen, denn wo ich helfen kann helfe ich auch gern.
Liebe Grüsse
Heinrich |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1335 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 14.Feb 2008 16:03 Titel: und |
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@fischlein, falls Sie nicht weiter kommen mit Ihrer Problematik, können Sie sich gerne bei mir melden. Senden Sie mir einfach eine Private Nachricht hier übers Forum oder an meine mailadresse [E-Mail anzeigen] _________________ Auf Regen folgt Sonne! |
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