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Zinsberechnung auf eine Forderung. Was ist korrekt? ...

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goldregen
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 142
Wohnort: Palma, Mallorca

BeitragVerfasst am: 18.Apr 2006 23:49    Titel: Zinsberechnung auf eine Forderung. Was ist korrekt? ... Antworten mit Zitat

Ich hätte eine grundlegende Frage zur Zinsberechnung auf eine Forderung!

Der Fall:
Ein Kunde kauft bei einem Lieferanten eine Ware zu 1000 Euro netto, Rechnungsdatum 01.04.2006 mit Zahlungsziel 30 Tage - also hätte er bis zum 30.04.2006 Zeit diese zu bezahlen ohne ins Mahnverfahren zu kommen.

Angenommen der Kunde kann diesen Betrag nicht bezahlen ... es kommt zum Mahnverfahren, Anwalt, Inkasso o.ä. etc.

Wie sieht das jetzt rechtlich mit der Zinsberechnung auf die Forderung aus?
Werden die Zinsen ab dem 01.04.2006 oder dürfen diese eigentlich erst ab dem 01.05.2006 auf die Forderung von 1000 Euro berechnet werden? Eigentlich ist eine Rechnung fällig ab Datum der Erstellung, also hier ab dem 01.04.2006, ... aber ist dies auch dann noch der Fall bzw. dürften die Zinsen nicht erst ab dem 01.05.2006 berechnet werden, wenn der Kunde anfangs vom Lieferanten ein Zahlungsziel von z.B. den o.g. 30 Tagen eingeräumt bekommen hatte?

Ich hoffe, meine Frage deutlich formuliert zu haben. - wenn nicht, bitte kurz rückfragen.

VIELEN DANK im voraus für die Antworten.


Gruß Goldregen
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Chinatrade
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 21
Wohnort: VAE / CHINA

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2006 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Goldregen,

Verzugszinsen können in deinem Beispiel meinem Wissen nach erst ab dem 30.04 geltend gemacht werden.
Die Zinsen können ja nur für den Zeitraum geltend gemacht werden in dem der Gläubiger bei pflichtgemässer Bezahlung eigentlich über den Betrag hätte verfügen können (was ein blöder Satz )!

Alles Andere würde mich nun sehr wundern!

Aber schauen mir mal.........wer sich sonst noch meldet

Gruss........CHINATRADE
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goldregen
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 142
Wohnort: Palma, Mallorca

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2006 13:01    Titel: Antworten mit Zitat

@ Chinatrade

Danke erst Mal für Deine Antwort.

Zitat:
Verzugszinsen können ... meinem Wissen nach erst ab dem 30.04 geltend gemacht werden. ... Alles Andere würde mich nun sehr wundern!


Genau der Meinung bin ich auch. Auf Grund eigener Erfahrungen - Konkurs und mehr - vor ein paar Jahren, habe ich natürlich auch Schreiben von Inkassobüros etc. erhalten. Irgendwann habe ich mir mal solch ein Schreiben mit der Forderungsaufstellung genommen um mir das Zustandekommen aller Gebühren und Zinsen genauer anzuschauen. In diesem Fall, wie aber auch bei anderen, ist mir keine Forderung bekannt, die genau diesen Punkt "Zahlungsziel" bei der Verzugszinsberechnung etc. beachtet. Ich habe dies damals bei dem betreffenden Inkassobüro "bemängelt", aber durch einen anschließenden Vergleich mit dem Gläubiger nicht weiter "verfolgt".

Gehen wir mal davon aus es wäre wirklich so, wie es unserer Meinung nach sein müsste, dann wären ja einige Forderungen, die ich erhalten habe, falsch berechnet. Und wenn das mir so erging, dann erging bzw. ergeht es sicherlich auch anderen so. Nur ... was ist dann? - es würden ja alle vergangenen sowie aktuelle Forderungsstände nicht stimmen, da der Zeitraum des Zahlungszieles nicht beachtet wurde. Das heißt, dass ich meine erhaltenen Forderungsschreiben revidieren lassen könnte - und das nicht nur ich. Was ist, wenn sich solch ein Verfahren schon über Jahre läuft? - dann müsste man eigentlich von Anfang an alles neu berechnen lassen, oder?! Sie wissen auf was ich hinaus möchte? Würde gerne jetzt Ihre Meinung dazu hören.

Danke. Gruß Goldregen
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Chinatrade
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.04.2006
Beiträge: 21
Wohnort: VAE / CHINA

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2006 13:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Goldregen,

ob ich weiss worauf du hinaus willst?

Nicht wirklich!

Aber ich denke das durch die Falschberechnung (so es denn eine ist!), nicht der ganze Mahnprozess gestoppt werden kann.

Es kann sich doch immer nur um den Zeitraum des Zahlungszieles handeln! ( in deinem Beispiel 1 Monat ).

Also kann es max. um die Zinsen (und Zinseszinsen) für diesen Monat geben, was bei dem einzelnen nicht viel ausmachen dürfte ( es sei denn er ne Mio an der Backe )

Gruss......CHINATRADE
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goldregen
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 142
Wohnort: Palma, Mallorca

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2006 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Chinatrade,

auf was ich hinaus möchte? - auf die Mehrarbeit, die auf Inkassobüros, Anwälte etc. zukommt, wenn jemand gegen die evtl. Falschberechnung "Einspruch" einlegt.
Die Zines-/Zinseszinsberechnung zieht sich ja von Anfang an durch die gesamte "Schuldzeit" der Forderung, d.h. es müsste von Anfang an alles neu berechnet werden!? - man kann m. E. nicht einfach nur diesen Monat "rausrechnen"!? Den Mahnprozess müsste deswegen nicht gestoppt werden, braucht man auch nicht, nur eben alles neu berechnen.
Wer würde für die Mehrkosten durch die nachträgliche Mehrarbeit von Anwälten etc. aufkommen? - doch nicht der Schuldner, da es nicht sein Verschulden ist!? Bei einem Verfahren, dass sich schon seit vielen Monaten hinzieht, würde das schon einiges an Mehrarbeit bedeuten.

Es geht mir hier ja auch nicht unbedingt um die Zinsen für diesen Zeitraum, die sind im Verhältnis zur eigentlichen Forderung ziemlich gering, ob ich nun eine kleine oder große Schuld habe. Es gibt ja auch noch einige Gebühren die aufgerechnet werden, alles Gebühren und Zinsen, die eigentlich hätten erst später berechnet werden dürfen - sofern unsere Annahme natürlich stimmt.


Gruß Goldregen
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striker2005
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2006 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

mal nebenbei :
die zinsen sind ein Nichts
Inkassogebühren UND Anwaltsgebühren (also beides zusammen)
sind vor gericht in aller regel nicht erstattungsfähig !

Das hat der BGH entschieden (Az. VII ZB 53/05).
gruß
striker
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goldregen
Specialist


Anmeldungsdatum: 16.11.2005
Beiträge: 142
Wohnort: Palma, Mallorca

BeitragVerfasst am: 19.Apr 2006 19:26    Titel: Antworten mit Zitat

@ striker2005

Zitat:
die zinsen sind ein Nichts

Im Verhältnis zur Forderung schon, aber die Zinsen für z.B. einen Monat bei z.B. einer sechs- oder siebenstelligen Fordeung ... das sind dann schon ein paar Euro - mal abgesehen davon, dass es dem Schuldner auf die "paar" Euros dann auch nicht mehr ankommt.

Zitat:
Inkassogebühren UND Anwaltsgebühren (also beides zusammen) sind vor gericht in aller regel nicht erstattungsfähig ! Das hat der BGH entschieden (Az. VII ZB 53/05).

Aber ob dieses Urteil auch dann gültig ist, wenn die Berechnungsgrundlage nicht stimmt, also die Zinsen auch auf die Zeit des Zahlungszieles berechnet wurden, mag ich bezweifeln - sofern natürlich diese Zeit nicht mit Zinsen "belastet" werden darf; das ist ja auch meine eigentliche Frage. Können Sie dazu etwas sagen? Wissen Sie darüber Bescheid?

Gruß Goldregen
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