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bioenergy Newbie
Anmeldungsdatum: 13.08.2007 Beiträge: 6 Wohnort: Niederrhein
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Verfasst am: 9.Jan 2008 11:32 Titel: Zwangsversteigerung erfolgreich verhindern |
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Viele Objekte, auch EFH, dürfen eingeschränkt gewerblich genutzt werden, zumindest für Büros usw.
Gesetzt den Fall, dass ein EFH an eine beliebige Firma langfristig vermietet ist:
Nach dem Grundsatz "Kauf bricht Miete nicht" stelle ich mir die Frage, wer ein auf 10 oder 20 Jahre vermietetes Gebäude bei einer Zwangsversteigerung erwerben würde?
Wohl nur jemand, der sich eine brauchbare Rendite von der Vermietung verspricht und das Objekt vielleicht irgendwann als Altersruhesitz nutzen will. Wenn aber auch noch die Miete gering ist, wer soll dann ein vernünftiges Gebot abgeben?
Vermutlich nur die Firma, die es gemietet hat. Na ja, und wem die gehört, könnt ihr euch ja aussuchen...
Einziger Knackpunkt ist, wenn ihr laut Kreditvertrag nicht berechtigt seid, das Objekt zu beliebigen Konditionen zu vermieten. |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1335 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 10.Jan 2008 2:15 Titel: Falsch |
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| Sorry, lieber bioenergy, aber durch diesen "Trick" lösen Sie die Schwierigkeit nun wirklich nicht. Ein Erwerber in der Zwangsversteigerung kann (muß nicht) von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Da nutzt Ihnen der längste Mietvertrag mit der niedrigsten Miete nichts, der kann ohne Probleme unter Einhaltung bestimmter Fristen kündigen, und zwar sobald er den Zuschlagsbeschluss in Händen hält. Er braucht noch nicht mal im Grundbuch eingetragen sein (dauert manchmal Wochen...). Also so funktioniert das Spiel nicht. Aber durch eine ähnlich gelagerte Gestaltung lässt sich wenigstens noch etwas Geld rausholen..... |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1335 Wohnort: im wilden Süden
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