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mania Newbie
Anmeldungsdatum: 09.05.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 9.Mai 2005 11:18 Titel: geld von einer privatperson einfordern |
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hallo. ich habe mal eine frage.
und zwar schuldet meine exfreund mir 2000 euro. wir haben das im märz auch schriftlich festgehalten, aber nur die höhe der summe, keine rückzahlungsvereinbarungen.
nachdem ich mehrmals gedrängelt habe, und er mich immer hingehalten hat, hab ich ihm einen brief per einschreiben gesendet, er soll mir angemessen seinem einkommen (hartz4-empfänger) monatl. 50 euro zurückzahlen. sollte ihm das unmöglich erscheinen, soll er sich innerhalb von 14 tagen bei mir melden. sollte weder dieses, noch die überweisung der ersten rate geschehen, werde ich juristische schritte einleiten.- soweit.
da er sich nicht meldet, und wahrscheinlich auch nichts unternehmen wird, meine frage, was ich dann machen kann.
geld für einen anwalt oder eine rechtsschutzversicherung habe ich nicht, da ich selber seit kurzem hartz4 empfängerin bin.
ich möchte aber nicht auf das geld verzichten.
was kann ich tun als nächstes und habe ich eine chance, mein geld zu bekommen ohne weitere ausgaben für gerichtskosten ect.? |
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Relax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.05.2005 Beiträge: 81
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Verfasst am: 9.Mai 2005 12:41 Titel: |
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Hallo mania,
sofern Sie den Namen und Wohnort kennen, können Sie sich des Mahn- und Vollstreckungsverfahren bedienen, um das Geld wieder zurückzuerlangen. Auch ein Zivilprozess ist möglich.Der kostet aber ebenfalls erstmal Gerichts/Anwaltsgebühren.
Einen Mahnbescheid kann man auch selber ausstellen,ist die günstigste Möglichkeit.Beim zuständigen Amtsgericht mal den Rechtspfleger fragen(der kost nix)
Geht auch online bei vielen Anwälten (einfach mal "Mahnbescheid" bei google eingeben)
Kosten des Mahnbescheides mit Anwalt
Ihre Forderungssumme 2000,00 EUR
1 Gerichtsgebühren 36,50 EUR
2 Rechtsanwaltsgebühr 133,00 EUR
3 Auslagenpauschale 20,00 EUR
4 Umsatzsteuer aus 2. und 3. 24,48 EUR
Gesamtbetrag 213,98 EUR
Berechnungsgrundlagen
- Gerichtsgebühren nach §11, Nr. 1100 GKG
- Rechtsanwaltsgebühren nach Nr. 3305 VV RVG
- Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV RVG
- Umsatzsteuer nach Nr. 7008 VV RVG
Gruß
Relax |
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mania Newbie
Anmeldungsdatum: 09.05.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 9.Mai 2005 13:57 Titel: |
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hallo relax,
danke für die antwort.
und wie funtioniert das mit dem mahnbescheid genau?
ich kaufe den im zeitschriftenhandel, fülle in aus und geb ihn beim amtsgericht ab und zahle die 214 euro.
und was machen die leute denn beim amtsgericht genau? mahnen die ihn 3 mal ab und schicken dann gerichtsvollzieher zu meinen ex?
aber bei ihm kann wirklich nichts geholt werden, er hat nur ganz alte kaputte möbel und keine wertgegenstände, geschweige denn geld.
die einzige möglichkeit, geld von ihm zu bekommen, ist eine monatliche ratenzahlung.
oder beinhaltet das mahnverfahren einen gerichtstermin, der dann die ratenzahlung bei meinem ex veranlaßt?!
(tschuldigung wenn ich jetzt so dumm frage, aber ich hab mit sowas noch nie zu tun gehabt und kenn mich mit rechtlichen sachen überhaupt nicht aus!)
wäre lieb, wenn du mir das nochmal erklären könntest.
wenn ich google, finde ich zwar was zum thema "mahnbescheid" aber das ist alles so unverständlich ausgedrückt, da tu ich mich irgendwie schwer mit.. (ein paar kurze, aber genaue sätze reichen mir schon!)
danke, gruß mania |
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frank neidzel Insider
Anmeldungsdatum: 17.07.2002 Beiträge: 600 Wohnort: bremerhaven
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Verfasst am: 9.Mai 2005 15:09 Titel: |
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aus dem vorletzten newsletter
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mania Newbie
Anmeldungsdatum: 09.05.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 9.Mai 2005 16:15 Titel: |
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danke für die antwort.
die bonität meines ex brauche ich nicht zu prüfen, ich weiß, das er kein geld hat bzw. sogar noch mehr schulden.
das geld, was ich ihm geliehen habe, war dafür da, um die forderungen anderer zu begleichen. lohnt es sich für mich, überhaupt zu mahnen, wenn er sowieso nichts zahlen kann? |
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Relax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.05.2005 Beiträge: 81
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Verfasst am: 10.Mai 2005 10:05 Titel: |
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Hallo mania,
freut mich,wenn ich Ihnen ein wenig helfen konnte.
Wie das funktioniert?
Also,wenn Sie den Bescheid selbst beim Gericht abgeben,sparen Sie natürlich erstmal das Geld für den Anwalt (in dem Fall 133 EURO)
Der Bescheid wird zugestellt (dafür brauchen Sie eben die genaue Adresse,sonst wirds komplizierter).
Dann hat der Mann mehrere Möglichkeiten.Er kann innerhalb 14 Tagen Widerspruch einlegen oder auch nicht.Oder einen Teilbetrag zahlen,dann gehts wieder von vorne los.....
Erst dann gehts weiter .Ich gebe Ihnen mal einen Link,hier ist alles ein bisserl übersichtlicher dargestellt.
http://www.mahnung-online.de/Mahnablauf/ablaufMB.htm
Im Prinzip geht es darum,sich einen Titel zu sichern,dann können Sie eben
die Forderung 30 jahre lang betreiben.
Auch wenn er JETZT kein Geld hat,heißt das ja nicht daß sich das mal ändert,sei es z.B. eine Erbschaft oder Ähnliches.
Dann kann man den Gerichtsvollzieher losschicken.(Was im übrigen auch erstmal IHR Geld kostet)
Sinnvoll wäre natürlich eine Ratenvereinbarung (auch wenns nur Minimalbeträge sind)Sollte das nicht möglich sein -und so schauts ja nach Ihrer Beschreibung aus- ist ein Titel halt immer noch die Beste Lösung für Sie.(Auch als Druckmittel)
Mehr dazu finden Sie auch in diesem Forum :
http://www.123recht.net (Hier gibts auch gute Juristen,die man direkt befragen kann)
unter der Rubrik "Inkasso"
Gruß
Relax
PS:Es gibt keine "dummen Fragen" nur dumme Antworten:-) |
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Geruk Newbie
Anmeldungsdatum: 14.06.2005 Beiträge: 30
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Verfasst am: 17.Jun 2005 9:33 Titel: Info |
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| Wenn du es noch nicht so weit gemacht hast, Tipp von mir lass es spar dir die paar €uro. Es kostet dich geld, du bekommst einen Titel wie du schon sagtest hat er kein geld also hast du nur Kosten und bekommst nichts. Lese dir lieber mal die Beiträge durch wo Schuldner eine möglichkeit suchen nach 6 Monaten oder 1 Jahr schuldenfrei sind. Wenn er viele Schulden hat macht er private Insolvenz da er kein geld hat geht das auch mit 0 und du wirst dein Geld nie mehr sehen. Schade eigentlich aber ich kenne das Spiel und bei mir geht es um paar 0000 hinter deine 2000. Nur Kosten kein gewinn. |
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