Verfasst am: 16.Feb 2006 17:47 Titel: kann die Krankenkasse das tun?
wollte mal gerne wissen, ob Krankenkassen nicht den üblichen Weg bishin zur Pfändung gehen müssen oder gibts da eine Ausnahme?
Keine Mahnung, kein Vollstreckungsbescheid aber Pfändung.
Gibt es soetwas?
Generel wird doch nur ein Pfändungsbeschluß erteilt, wenn man alle anderen Dokumente ( Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid )ordnungsgemäß erhalten hat und nichts dagegen getan hat, oder????
Sind Krankenkassen davon ausgenommen?
ja, die öffentlich-rechtlichen KK dürfen sich direkt einen Pfändungsbeschluß ausstellen lassen und pfänden vor Zustellung an den Schuldner. Dazu sind die KKs wie das Finanzamt und ähnliche Behörden vom Gesetz her bevorteilt.
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