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rechtens oder nicht? wie soll ich mich verhalten?

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Pflaumengarten
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.Jan 2006 17:41    Titel: rechtens oder nicht? wie soll ich mich verhalten? Antworten mit Zitat

ich habe heute einen brief erhalten, in dem Axmann & Kollegen Rechtsanwälte gegen mich eine forderung im auftrag von Intrum Justitia Inkasso GmbH stellen. es soll angeblich ein vollstreckungsbescheid vorliegen. die ganze sache ist laut aktenzeichen vom 14.07.1998 .

derlei briefe fliegen mir alle 1,5 bis 2 jahre ins haus. ich habe nicht einmal eine vermutung was dahinter stecken soll.

aus dem heute erhaltenen brief ist weder der ursprüngliche grund noch der ursprüngliche anspruchsteller (versand-handel, handy, sonstiges) erkennbar.

meiner vermutung nach kann also die ganze sache nicht rechtens sein, da ja ein *echter* bescheid nicht nur alle 2 jahre oder so eine zahlungserinnerung beinhalten würde, sondern mehrmals jährlich.

dies soll laut wortlaut des briefes die letzte außergerichtliche möglichkeit für mich sein, der forderung nachzukommen. entweder in kompletter höhe oder in raten.

soll ich per fax die vollmacht anfordern, in der stehen sollte, wer da eigentlich anspruch erhebt? wie komme ich an die daten (name, angeblicher schuldgrund) der angeblichen anspruchsteller? wie soll ich vorgehen, ich bin mir keiner schuld bewusst.

ich bitte um schnellstmögliche antwort!
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kind33
Specialist


Anmeldungsdatum: 11.12.2005
Beiträge: 56
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.Jan 2006 23:13    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr geehrter Pflaumengarten,

natürlich könnten Sie die fehlende Vollmacht bemängeln und darauf hinweisen, daß Sie sich weitere Korrespondenz ohne Vorlage einer Originalvollmacht verbitten. Aus meiner eigenen Erfahrung - ich arbeite selbst im Bereich der Zwangsvollstreckung und Zwangsvollstreckungsabwehr - weiß ich indessen, daß Sie den (vermeintlichen) Gläubiger damit eher verärgern.

Sollte tatsächlich ein Vollstreckungsbescheid gegen Sie vorliegen, riskieren Sie mit einem solchen "unkooperativen" Verhalten, daß man Ihnen keine mehr oder weniger freundlichen Zahlungsaufforderungen mehr schickt, sondern gleich den Gerichtsvollzieher mit der Forderungsdurchsetzung beauftragt. Das werden Sie nicht wollen.

Mein Vorschlag daher: nehmen Sie - am besten schriftlich - mit den beauftragten RAen Kontakt auf, bitten Sie freundlich um Übermittlung einer Fotokopie des Vollstreckungsbescheides und einer detaillierten Forderungsaufstellung. Man wird Ihnen dies nicht verweigern, soweit die Forderung seriöser Natur ist. Sodann können Sie die Berechtigung sowohl der Hauptforderung wie auch etwaiger Nebenforderungen (Vollstreckungskosten etc.) anhand der Forderungsaufstellung prüfen.

Stellt sich die Forderung insgesamt als berechtigt dar, bleibt Ihnen zur Reduzierung der Verbindlichkeit immer noch ein Brief der Sorte: Sie beabsichtigen, das Privatinsolvenzverfahren durchzuführen (ob Sie dies wirklich beabsichtigen oder nicht) und bieten im Rahmen des vorgeschalteten außergerichtlichen Einigungsversuchs 30 % der Gesamtforderung als Einmalzahlung an (den Betrag sollten Sie dann allerdings auch "flüssig" haben). Daraufhin wird sich die Gegenseite dann erneut mit Ihnen in Verbindung setzen. In den meisten Fällen geht Ihr Gläubiger entweder darauf ein oder unterbreitet ein Gegenangebot.

Oberstes Ziel sollte, wenn man seine Schulden loswerden will, jedenfalls immer sein, Initiative zu zeigen. Das macht den Gläubiger kooperativer, als wenn Sie den Kopf in den Sand stecken.

Mit freundlichen Grüßen

kind33
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Thomas_Herzog
Newbie


Anmeldungsdatum: 11.02.2006
Beiträge: 21
Wohnort: Hanau

BeitragVerfasst am: 11.Feb 2006 21:42    Titel: Kenne ich Antworten mit Zitat

Das Inkasso Büro Intrum Justizia ist in einer ähnlichen Angelegenheit an mich vor Jahren herangetreten. Da ich nicht der Schuldner war, habe ich ganz einfach die Sache meiner Anwältin übergeben. Die hat
a. Die Forderung zurückgewiesen
b. Eine strafbewährte Unterlassungserklärung gefordert
c. Strafanzeige wegen Verleumdung angedroht
d. Ihre Kosten in Rechnung gestellt.
Das war ein echter Spass. Die scheinen offensichtlich öfter nicht genau zu ermitteln, sonst würde Ihnen so etwas nicht passieren. Ich denke das ist Berufsrisiko bei denen und diese Kosten gehen unter.

Ich kann nur empfehlen klarzustellen, dass man nicht der Schuldner ist. Es könnte sonst sehr empfindliche Konsequenzen haben! Schufa! Besonders im geschäftlichen Umfeld hilft hier meiner Meinung nach nur eine strafbewährte Unterlassungserklärung. Im privaten Umfeld, würde ich auch darauf bestehen, dass ich es schrifltich habe, dass die Forderung nicht gegen mich besteht (und das würde ich immer über einen Anwalt machen!).

TH
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striker2005
Newbie


Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 12.Feb 2006 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Einforderung der angeblichen Kopie des Vollstreckungsbescheides sowie
die Vollmacht bzw Abtretungsurkunde (Im Orginal) lt BGB 174, 410

Öfters wird hier seitens des Fair Pay Teams von intrum auf Unkenntnis spekuliert .

wenn es angeblich 1998 tituliert ist warum wurde die Sache nicht weiterverfolgt ? (gerichtsvollzieher,lohnpfändung) Unverständlich, da ja wenn das stimmt - schon mit Geld in Vorlage gegangen ist (MB und VB kosten €)

La La lass Dich nicht verarschen

gruß
striker
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