Verfasst am: 20.Feb 2006 11:29 Titel: wenn die EV bevorsteht...was tun?
Also hier mal im Kurzformat:
Habe einen Bekannten, der ein Haus gekauft hat. Haus hatte Schimmel und wurde auch schriftlich zugegeben.Die arglistische Täuschung ist somit vom Verkäufer bestätigt. Der Notarvertrag wurde durch Anwalt nun angefochten. Dennoch besteht der Verkäufer auf sein Geld. Eingezogen ist niemand in das Haus. Vollstreckungsbescheid wurde zugeschickt und nun wurde ein Termin zur Abgabe der EV bestimmt.
Anwalt hat bereits Klage erhoben zur Vermeidung der Abgabe, mit der Bitte um Hemmung der EV ohne Sicherheitsleistung.
Wer weiss, wie lange es dauert, bis das Gericht dem zustimmt? Zählt dies unter Eilverfahren? Besteht unter dieser Vorraussetzung überhaupt die Möglichkeit, dass das Gericht einer Hemmung ohne Sicherheitsleistung zustimmt?
Wer weiss, wie man sich in so einem Fall beim Termin ( EV ) verhalten soll?
Kann man da noch Einspruch einlegen oder kann dieser Termin im Hinblick auf die Anträge/Klage bei Gericht verschoben werden?
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