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wudu100 Newbie
Anmeldungsdatum: 15.09.2003 Beiträge: 38 Wohnort: münchen
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Verfasst am: 20.Apr 2005 15:17 Titel: wie krieg ich Haftbefehl aus Schufa raus?? |
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| Hallo, ich habe ein problem: Weil ich im Jahr 2003 eine titulierte Forderung nicht bezahlt habe bzw. vereinbarte Raten nicht eingehalten habe, wurde ich zur Abgabe der EV geladen. Da ich den Termin nicht wahrgenommen habe, wurde ein Haftbefehl erlassen, der seitdem in der Schufa steht. Der Termin als solches war nach Zahlung eines Teilbetrages hinfällig. Nun die Frage, wie ich den blöden HB aus der Schufa rauskriege. Ich habe mich schon mal informiert und die Antwort war überwiegend: Erst wenn die Gesamtforderung erledigt ist, verschwindet der HB! Das kann doch nicht wahr sein! Die Grundlage für den HB war doch seinerzeit das Nichterscheinen beim Termin. Diese Grundlage ist doch seit damals nicht mehr vorhanden (meiner Meinung nach). Mit dem Gläubiger habe ich nun eine neue Ratenvereinbarung getroffen und er muss nun nach seinen Angaben prüfen, ob der HB entfernt werden kann. Was gibt es noch für Möglichkeiten? Solange der in der Schufa steht, ist das noch schlimmer wie irgendwelche gekündigten Kredite. Danke für Infos. Grüsse. |
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RA Slowik Specialist
Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 192 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 20.Apr 2005 19:04 Titel: |
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Es gibt keine Handhabe, ausser einer Verfassungsklage.
Die Schufa spreichert Daten nach dem DatenschG und rechtfertigt die Speicherung mit dem öffentlichen Interesse des Rechtsverkehrs an der Preisgabe solcher Daten.
Wenn Sie dafür die finanziellen Mittel erübrigen können, wäre ich für weiterführende Gespräche offen und würde Sie an entsprechende Spezialisten weiterempfehlen. |
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future-trend Newbie
Anmeldungsdatum: 07.04.2005 Beiträge: 23 Wohnort: Kaiserslautern
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Verfasst am: 21.Apr 2005 11:21 Titel: |
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Hallo wudu 100,
RA Slowik schreibt, dass es keine Handhabe gibt, außer einer Verfassungsklage und wenn Sie die fínanziellen Möglichkeiten erbringen können ihn als Rechtsanwalt zu kontaktieren.
Ich an Ihrer Stelle würde mich schriftlich an die zuständige Schufa wenden und den Fall schildern und belegen, dass der Haftbefehl aufgrund Ihres Nichterscheinens gestellt wurde, dass Sie jedoch mittlerweile die vereinbarte Ratenzahlung einhalten und darum bitten den Haftbefehl daher aus den Daten löschen. - Stellungnahme der Schufa hierzu abwarten. Dann würde ich mich an die IHK wenden, da es bei Ihnen bestimmt die IHK-Schulnerliste gibt, wo solche "Dinge" auch eingetragen werden und bei Erledigung auch wieder ausgetragen werden. Vieleicht können die Damen und Herren Ihnen hierbei weiterhelfen bzw. den einen oder anderen Tip geben. Und als letztes haben Sie die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, haben Sie eine Rechtsschutzversicherung können Sie oder durch einen Anwalt die Deckungszusage anfordern, sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben können Sie Prozeßkostenhilfe auch PKH genannt beantragen, sofern Sie nachweißlich über nicht außreichende Einnahmen verfügen (Hier müssen Sie Ihre gesammten Einkünfte und Ausgaben angeben). Eine korrekte Kanzlei müßte Sie im Gespräch zur Terminvereinbarung, wenn Sie erwähnen, das Ihre finanziellen Mittel begrenzt sind auf die Prozeßkostenhilfe hinweisen oder Sie müßten direkt sagen, dass sie PKH beantragen müssen. Es kann nicht sein, dass jemand, der kein Geld oder wenig Geld hat deshalb nicht zu seinem Recht kommen kann. Beim Amtsgericht habe ich gehört kann man sich für 10 Euro auch einen Beratungsschein holen (habe ich mal gehört).
Also, nix wie zum Amtsgericht und nach dem Beratungsschein (sofern es den gibt) fragen, sich nach der Prozeßkostenhilfe erkundigen, mit einem dort ansässigen Rechtspfleger sprechen (kostet nix und schadet nie), mit dem Gerichtsvollzieher sprechen, entweder mit dem mit dem Sie damals den Termin hatten oder demjenigen der gerade im Amtsgericht anzutreffen ist (es werden bestimmt öfters Terminvereinbarungen nicht eingehalten und anschließend Haftbefehl beantragt und DANN AUCH WIEDER GELÖSCHT.
FUTURE-TREND |
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wudu100 Newbie
Anmeldungsdatum: 15.09.2003 Beiträge: 38 Wohnort: münchen
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Verfasst am: 21.Apr 2005 16:23 Titel: |
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| ok, vielen Dank! Das werde ich in Angriff nehmen. Grüsse. |
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Heitmann Newbie
Anmeldungsdatum: 18.09.2005 Beiträge: 4 Wohnort: Darmstadt
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Verfasst am: 18.Sep 2005 12:00 Titel: Haftbefehl und Schufa |
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Falsch informiert! Der Haftbefehl wurde wegen nicht geleisteter EV erlassen, im Auftrag des Gläubigers. Der Haftbefehl stellt nun das
"zivilrechtliche" Druckmittel des Gläubigers dar, denn er wird genauso
wie jede EV der Schufa gemeldet und ist ein großes Negativmerkmal.
Dies wird wirklich nur nach vollständiger Erledigung der Schuld gelöscht.
Und: Wird die Schuld wieder nicht bezahlt, geht die Sache von vorn
los. Alle 3 Jahre hat der Gläubiger die Möglichkeit entweder die EV
zu beantragen oder eben einen Haftbefehl zu erwirken.
Grundsätzlich sind der Haftbefehl und die EV Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die in der Schufa und in allen Kreditbeurteilungen bei Versandhäusern etc. gespeichert werden. |
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RA Slowik Specialist
Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 192 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 22.Sep 2005 7:14 Titel: |
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Nicht ganz richtig:
Der Haftbefehl wird nach drei Jahren für sich genommen gelöscht, man kann die Verlängerung als Gläubiger beantragen. Steht der Haftbefehl drin, hat man als Schuldner nur die Möglichkeit, zu zahelen. |
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Gundel Insider
Anmeldungsdatum: 01.09.2005 Beiträge: 858
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Verfasst am: 23.Sep 2005 15:04 Titel: |
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Hallo,
ich frage mich, warum Sie der Eintragung des Haftbefehls so große Bedeutung zumessen. Da Sie sowieso mit EV in der Schufa stehen ist Ihre Bonität gelinde gesagt sowieso "ruiniert". Auch mit der nackten EV würden Sie keine Darlehen o.ä. bekommen. Zumindest für längere Zeit. Haben Sie schon mal überlegt, dem Gläubiger statt Raten einen Summenvergleich anzubieten? Bei einem Einverständnis wäre die Forderung schneller erledigt und die Austragung erfolgt nach zwei Jahren. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn entweder die Hauptforderung nicht so hoch ist oder man Ihnen aus dem engeren Umfeld mit einer größeren Vergleichssumme aushilft.
Gruß
Gundel |
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Pavel Kuka Newbie
Anmeldungsdatum: 07.02.2004 Beiträge: 27
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Verfasst am: 4.Okt 2005 11:55 Titel: |
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Hallo Gundel,
ich muss zustimmen, anstatt Raten auf Zeit eine Summe sofort. Dann kann der Haftbefehl sofort gelöscht werden, beim Amtsgericht. Nur eines sollte auf jeden Fall klar sein, der Gläubiger muss den Titel aushändigen und am besten einen schriftlichen Nachweis das alles bezahlt ist.
Und es gibt doch eine Möglichkeit, den Haftbefehl trotz Nichtzahlung aus der Schufa zu entfernen.
Aber das sollte hier nicht besprochen werden, da die SCHUFA und andere Inkasso Vetreter hier mitlesen. |
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comeon Newbie
Anmeldungsdatum: 10.11.2005 Beiträge: 3
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Verfasst am: 10.Nov 2005 18:04 Titel: |
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| Pavel Kuka hat folgendes geschrieben:: |
Hallo Gundel,
ich muss zustimmen, anstatt Raten auf Zeit eine Summe sofort. Dann kann der Haftbefehl sofort gelöscht werden, beim Amtsgericht. Nur eines sollte auf jeden Fall klar sein, der Gläubiger muss den Titel aushändigen und am besten einen schriftlichen Nachweis das alles bezahlt ist.
Und es gibt doch eine Möglichkeit, den Haftbefehl trotz Nichtzahlung aus der Schufa zu entfernen.
Aber das sollte hier nicht besprochen werden, da die SCHUFA und andere Inkasso Vetreter hier mitlesen. |
Kann ich dazu von Dir mehr erfahren? Per Email? |
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moormerland Newbie
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 16
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Verfasst am: 14.Nov 2005 17:08 Titel: pavel kuka |
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das interessiert mich auch- wie können wir kontakten ?
GRUß |
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moormerland Newbie
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 16
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Verfasst am: 30.Nov 2005 17:20 Titel: comeon |
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| haben sie schon mit pavel kuka kontakten können ? |
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moormerland Newbie
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 16
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Verfasst am: 14.Dez 2005 14:42 Titel: Re: comeon |
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| moormerland hat folgendes geschrieben:: |
| haben sie schon mit pavel kuka kontakten können ? |
hat jemand inzwischen kontakt zu pavel kuka bekommen? habe bisher noch keinen gefunden, der weiß wie man eintragungen löscht ohne zu zahlen.
auf antwort freut sich moormerland |
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gabrieele2004 Newbie
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 1 Wohnort: 64358 Otzberg
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Verfasst am: 6.Jan 2006 4:24 Titel: haftbefehl |
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Hallo,
bitte um einen tipp,wegenderLöschung.
Danke
ich muss zustimmen, anstatt Raten auf Zeit eine Summe sofort. Dann kann der Haftbefehl sofort gelöscht werden, beim Amtsgersollte auf jeden Fall klar sein, der Gläubiger muss den Titel aushändigen und am besten einen schriftlichen Nachweis das alles bezahlt ist.
Und es gibt doch eine Möglichkeit, den Haftbefehl trotz Nichtzahlung aus der Schufa zu entfernen.
Aber das sollte hier nicht besprochen werden, da die SCHUFA und andere Inkasso Vetreter hier mitlesen.[/quote] |
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goldengelche Newbie
Anmeldungsdatum: 02.01.2006 Beiträge: 11
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Verfasst am: 27.März 2006 12:47 Titel: Haftbefehl austragen aus der Schufa |
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Und es gibt doch eine Möglichkeit, den Haftbefehl trotz Nichtzahlung aus der Schufa zu entfernen.
Aber das sollte hier nicht besprochen werden, da die SCHUFA und andere Inkasso Vetreter hier mitlesen.[/quote]
Hallo,
mich würde interessieren, was Sie damit meinen, daß man auch anderweitig den Haftbefehl austragen lassen kann aus der Schufa.
Eine schnelle Antwort würde mir sehr helfen.
Bitte schreiben an [E-Mail anzeigen]
DANKE! |
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easy O Newbie
Anmeldungsdatum: 14.03.2006 Beiträge: 9 Wohnort: BW
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Verfasst am: 29.März 2006 17:10 Titel: Re: Haftbefehl austragen aus der Schufa |
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| goldengelche hat folgendes geschrieben:: |
Und es gibt doch eine Möglichkeit, den Haftbefehl trotz Nichtzahlung aus der Schufa zu entfernen.
Aber das sollte hier nicht besprochen werden, da die SCHUFA und andere Inkasso Vetreter hier mitlesen. |
Hallo,
mich würde interessieren, was Sie damit meinen, daß man auch anderweitig den Haftbefehl austragen lassen kann aus der Schufa.
Eine schnelle Antwort würde mir sehr helfen.
Bitte schreiben an <a href="/Finanzforum/Spamschutz.php?id=14983" target"_blank">[E-Mail anzeigen]</a>
DANKE![/quote]
Würde mich auch Interessieren, bitte um Nachricht. Danke |
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