GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



wie krieg ich Haftbefehl aus Schufa raus??

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Inkasso & Forderungen
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
wudu100
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 38
Wohnort: münchen

BeitragVerfasst am: 20.Apr 2005 15:17    Titel: wie krieg ich Haftbefehl aus Schufa raus?? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe ein problem: Weil ich im Jahr 2003 eine titulierte Forderung nicht bezahlt habe bzw. vereinbarte Raten nicht eingehalten habe, wurde ich zur Abgabe der EV geladen. Da ich den Termin nicht wahrgenommen habe, wurde ein Haftbefehl erlassen, der seitdem in der Schufa steht. Der Termin als solches war nach Zahlung eines Teilbetrages hinfällig. Nun die Frage, wie ich den blöden HB aus der Schufa rauskriege. Ich habe mich schon mal informiert und die Antwort war überwiegend: Erst wenn die Gesamtforderung erledigt ist, verschwindet der HB! Das kann doch nicht wahr sein! Die Grundlage für den HB war doch seinerzeit das Nichterscheinen beim Termin. Diese Grundlage ist doch seit damals nicht mehr vorhanden (meiner Meinung nach). Mit dem Gläubiger habe ich nun eine neue Ratenvereinbarung getroffen und er muss nun nach seinen Angaben prüfen, ob der HB entfernt werden kann. Was gibt es noch für Möglichkeiten? Solange der in der Schufa steht, ist das noch schlimmer wie irgendwelche gekündigten Kredite. Danke für Infos. Grüsse.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
RA Slowik
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2004
Beiträge: 192
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 20.Apr 2005 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt keine Handhabe, ausser einer Verfassungsklage.

Die Schufa spreichert Daten nach dem DatenschG und rechtfertigt die Speicherung mit dem öffentlichen Interesse des Rechtsverkehrs an der Preisgabe solcher Daten.

Wenn Sie dafür die finanziellen Mittel erübrigen können, wäre ich für weiterführende Gespräche offen und würde Sie an entsprechende Spezialisten weiterempfehlen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
future-trend
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 23
Wohnort: Kaiserslautern

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2005 11:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo wudu 100,

RA Slowik schreibt, dass es keine Handhabe gibt, außer einer Verfassungsklage und wenn Sie die fínanziellen Möglichkeiten erbringen können ihn als Rechtsanwalt zu kontaktieren.

Ich an Ihrer Stelle würde mich schriftlich an die zuständige Schufa wenden und den Fall schildern und belegen, dass der Haftbefehl aufgrund Ihres Nichterscheinens gestellt wurde, dass Sie jedoch mittlerweile die vereinbarte Ratenzahlung einhalten und darum bitten den Haftbefehl daher aus den Daten löschen. - Stellungnahme der Schufa hierzu abwarten. Dann würde ich mich an die IHK wenden, da es bei Ihnen bestimmt die IHK-Schulnerliste gibt, wo solche "Dinge" auch eingetragen werden und bei Erledigung auch wieder ausgetragen werden. Vieleicht können die Damen und Herren Ihnen hierbei weiterhelfen bzw. den einen oder anderen Tip geben. Und als letztes haben Sie die Möglichkeit einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, haben Sie eine Rechtsschutzversicherung können Sie oder durch einen Anwalt die Deckungszusage anfordern, sofern Sie keine Rechtsschutzversicherung haben können Sie Prozeßkostenhilfe auch PKH genannt beantragen, sofern Sie nachweißlich über nicht außreichende Einnahmen verfügen (Hier müssen Sie Ihre gesammten Einkünfte und Ausgaben angeben). Eine korrekte Kanzlei müßte Sie im Gespräch zur Terminvereinbarung, wenn Sie erwähnen, das Ihre finanziellen Mittel begrenzt sind auf die Prozeßkostenhilfe hinweisen oder Sie müßten direkt sagen, dass sie PKH beantragen müssen. Es kann nicht sein, dass jemand, der kein Geld oder wenig Geld hat deshalb nicht zu seinem Recht kommen kann. Beim Amtsgericht habe ich gehört kann man sich für 10 Euro auch einen Beratungsschein holen (habe ich mal gehört).
Also, nix wie zum Amtsgericht und nach dem Beratungsschein (sofern es den gibt) fragen, sich nach der Prozeßkostenhilfe erkundigen, mit einem dort ansässigen Rechtspfleger sprechen (kostet nix und schadet nie), mit dem Gerichtsvollzieher sprechen, entweder mit dem mit dem Sie damals den Termin hatten oder demjenigen der gerade im Amtsgericht anzutreffen ist (es werden bestimmt öfters Terminvereinbarungen nicht eingehalten und anschließend Haftbefehl beantragt und DANN AUCH WIEDER GELÖSCHT.

FUTURE-TREND
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
wudu100
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.09.2003
Beiträge: 38
Wohnort: münchen

BeitragVerfasst am: 21.Apr 2005 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

ok, vielen Dank! Das werde ich in Angriff nehmen. Grüsse.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Heitmann
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.09.2005
Beiträge: 4
Wohnort: Darmstadt

BeitragVerfasst am: 18.Sep 2005 12:00    Titel: Haftbefehl und Schufa Antworten mit Zitat

Falsch informiert! Der Haftbefehl wurde wegen nicht geleisteter EV erlassen, im Auftrag des Gläubigers. Der Haftbefehl stellt nun das
"zivilrechtliche" Druckmittel des Gläubigers dar, denn er wird genauso
wie jede EV der Schufa gemeldet und ist ein großes Negativmerkmal.
Dies wird wirklich nur nach vollständiger Erledigung der Schuld gelöscht.
Und: Wird die Schuld wieder nicht bezahlt, geht die Sache von vorn
los. Alle 3 Jahre hat der Gläubiger die Möglichkeit entweder die EV
zu beantragen oder eben einen Haftbefehl zu erwirken.

Grundsätzlich sind der Haftbefehl und die EV Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die in der Schufa und in allen Kreditbeurteilungen bei Versandhäusern etc. gespeichert werden.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
RA Slowik
Specialist


Anmeldungsdatum: 27.10.2004
Beiträge: 192
Wohnort: Krefeld

BeitragVerfasst am: 22.Sep 2005 7:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht ganz richtig:

Der Haftbefehl wird nach drei Jahren für sich genommen gelöscht, man kann die Verlängerung als Gläubiger beantragen. Steht der Haftbefehl drin, hat man als Schuldner nur die Möglichkeit, zu zahelen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 23.Sep 2005 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich frage mich, warum Sie der Eintragung des Haftbefehls so große Bedeutung zumessen. Da Sie sowieso mit EV in der Schufa stehen ist Ihre Bonität gelinde gesagt sowieso "ruiniert". Auch mit der nackten EV würden Sie keine Darlehen o.ä. bekommen. Zumindest für längere Zeit. Haben Sie schon mal überlegt, dem Gläubiger statt Raten einen Summenvergleich anzubieten? Bei einem Einverständnis wäre die Forderung schneller erledigt und die Austragung erfolgt nach zwei Jahren. Dies ist natürlich nur dann möglich, wenn entweder die Hauptforderung nicht so hoch ist oder man Ihnen aus dem engeren Umfeld mit einer größeren Vergleichssumme aushilft.

Gruß
Gundel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Pavel Kuka
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.02.2004
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: 4.Okt 2005 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gundel,

ich muss zustimmen, anstatt Raten auf Zeit eine Summe sofort. Dann kann der Haftbefehl sofort gelöscht werden, beim Amtsgericht. Nur eines sollte auf jeden Fall klar sein, der Gläubiger muss den Titel aushändigen und am besten einen schriftlichen Nachweis das alles bezahlt ist.

Und es gibt doch eine Möglichkeit, den Haftbefehl trotz Nichtzahlung aus der Schufa zu entfernen.

Aber das sollte hier nicht besprochen werden, da die SCHUFA und andere Inkasso Vetreter hier mitlesen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
comeon
Newbie


Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 10.Nov 2005 18:04    Titel: Antworten mit Zitat

Pavel Kuka hat folgendes geschrieben::
Hallo Gundel,

ich muss zustimmen, anstatt Raten auf Zeit eine Summe sofort. Dann kann der Haftbefehl sofort gelöscht werden, beim Amtsgericht. Nur eines sollte auf jeden Fall klar sein, der Gläubiger muss den Titel aushändigen und am besten einen schriftlichen Nachweis das alles bezahlt ist.

Und es gibt doch eine Möglichkeit, den Haftbefehl trotz Nichtzahlung aus der Schufa zu entfernen.

Aber das sollte hier nicht besprochen werden, da die SCHUFA und andere Inkasso Vetreter hier mitlesen.


Kann ich dazu von Dir mehr erfahren? Per Email?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
moormerland
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 14.Nov 2005 17:08    Titel: pavel kuka Antworten mit Zitat

das interessiert mich auch- wie können wir kontakten ?

GRUß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
moormerland
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 30.Nov 2005 17:20    Titel: comeon Antworten mit Zitat

haben sie schon mit pavel kuka kontakten können ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
moormerland
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 14.Dez 2005 14:42    Titel: Re: comeon Antworten mit Zitat

moormerland hat folgendes geschrieben::
haben sie schon mit pavel kuka kontakten können ?



hat jemand inzwischen kontakt zu pavel kuka bekommen? habe bisher noch keinen gefunden, der weiß wie man eintragungen löscht ohne zu zahlen.

auf antwort freut sich moormerland
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
gabrieele2004
Newbie


Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 1
Wohnort: 64358 Otzberg

BeitragVerfasst am: 6.Jan 2006 4:24    Titel: haftbefehl Antworten mit Zitat

Hallo,
bitte um einen tipp,wegenderLöschung.
Danke

ich muss zustimmen, anstatt Raten auf Zeit eine Summe sofort. Dann kann der Haftbefehl sofort gelöscht werden, beim Amtsgersollte auf jeden Fall klar sein, der Gläubiger muss den Titel aushändigen und am besten einen schriftlichen Nachweis das alles bezahlt ist.

Und es gibt doch eine Möglichkeit, den Haftbefehl trotz Nichtzahlung aus der Schufa zu entfernen.

Aber das sollte hier nicht besprochen werden, da die SCHUFA und andere Inkasso Vetreter hier mitlesen.[/quote]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
goldengelche
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.01.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 27.März 2006 12:47    Titel: Haftbefehl austragen aus der Schufa Antworten mit Zitat

Und es gibt doch eine Möglichkeit, den Haftbefehl trotz Nichtzahlung aus der Schufa zu entfernen.

Aber das sollte hier nicht besprochen werden, da die SCHUFA und andere Inkasso Vetreter hier mitlesen.[/quote]

Hallo,
mich würde interessieren, was Sie damit meinen, daß man auch anderweitig den Haftbefehl austragen lassen kann aus der Schufa.
Eine schnelle Antwort würde mir sehr helfen.

Bitte schreiben an [E-Mail anzeigen]

DANKE!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
easy O
Newbie


Anmeldungsdatum: 14.03.2006
Beiträge: 9
Wohnort: BW

BeitragVerfasst am: 29.März 2006 17:10    Titel: Re: Haftbefehl austragen aus der Schufa Antworten mit Zitat

goldengelche hat folgendes geschrieben::
Und es gibt doch eine Möglichkeit, den Haftbefehl trotz Nichtzahlung aus der Schufa zu entfernen.

Aber das sollte hier nicht besprochen werden, da die SCHUFA und andere Inkasso Vetreter hier mitlesen.


Hallo,
mich würde interessieren, was Sie damit meinen, daß man auch anderweitig den Haftbefehl austragen lassen kann aus der Schufa.
Eine schnelle Antwort würde mir sehr helfen.

Bitte schreiben an <a href="/Finanzforum/Spamschutz.php?id=14983" target"_blank">[E-Mail anzeigen]</a>

DANKE![/quote]


Würde mich auch Interessieren, bitte um Nachricht. Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Inkasso & Forderungen Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Dickes Schufa Problem Rasmusen2 Kapitalbeschaffung 8 1.Sep 2008 18:57 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Konto für GBR "Ohne SCHUFA" zclb Geschäftlich: Kredite & Finanzierungen 9 19.Aug 2008 13:54 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Auto Miete oder Leasing ohne Schufa ThoFa Autoleasing-oder-Miete-ohne-Schufa 23 8.Jun 2008 12:41 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Schufa-Konto bei der Wüstenrot-Bank? Liontology Kreditkarte-ohne-Schufa 18 6.Jun 2008 1:20 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge 9 Familienhaus für 250,- € im Monat –... Spiritus Rector Immobilie - Deutschland 8 25.Mai 2008 9:01 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Erfahrungen mit endlich-ohne-schufa.de Intresse Wer kennt, was meint Ihr dazu? 2 29.Apr 2008 20:57 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Spezial Hypotheken Vermittlung, Mannh... Spiritus Rector Wer kennt, was meint Ihr dazu? 4 18.Apr 2008 8:26 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge 100.000 euro, schufa egal, für jederm... Don Quichotte Kapital & Kreditangebote 5 11.März 2008 20:55 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Benötige 20-25.000 Euro ohne Schufa f... Stefan2008 Privat: Kredite & Finanzierungen 7 19.Feb 2008 21:22 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Postchef Klaus Zumwinkel - Haftbefehl Moderator GM&P Wirtschaft 3 14.Feb 2008 7:25 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kreditberatungsgespräche und die Folg... GM&P Info Kapitalbeschaffung 9 29.Jan 2008 17:06 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge US-Geldinstitute schmeißen Tausende M... Moderator GM&P Wirtschaft 2 25.Jan 2008 20:36 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Echte Kreditkarte - möglich trotz Sch... fugudeluxe Kreditkarte-ohne-Schufa 36 13.Nov 2007 21:36 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kreditkarten ohne schufa Langzeittest SERVICECARST Kreditkarte-ohne-Schufa 26 24.Okt 2007 9:56 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Visa bei LBB ohne Schufa ! SERVICECARST Kreditkarte-ohne-Schufa 24 23.Okt 2007 17:41 Letzten Beitrag anzeigen


 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen