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Thomaeck Specialist
Anmeldungsdatum: 22.12.2003 Beiträge: 119
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Verfasst am: 8.Okt 2004 13:12 Titel: ASD |
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Arbeiten so Schuldenberatungen?
Folgender Fall:
Man lässt sich vom o.g. Unternehmen beraten und es hört sich auch schlüssig und seriös an.
Folgende Fragen waren äusserst wichtig für den Mandanten und führten zum Abschluss des Vertrages.
1) Wird einem das geleaste Auto genommen? Nein, der RA einigt sich schon, kein Problem!!!
2) Schweizer Kredit-kann es zu einer Lohnpfändung kommen? Bisher noch nicht passiert, RA einigt sich schon!!!
Warum sollte ein "seriöses Unternehmen" lügen, man vertraut!!!
Ende vom Lied: Androhung der Lohnpfändung und Abgabe des Wagens.
Gibt es Möglichkeiten gegen diese Fehlberatung vorzugehen?
Zwei Mandanten und ein ASD Mitarbeiter saßen am Tisch!
Für Infos wäre ich sehr dankbar.
Homepage: www.asd-info.de, glaube ich! |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 8.Okt 2004 17:59 Titel: |
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Hallo,
nun wie in allen Bereichen git es auch in der Schulden- und Insolvenzberatung Abzocker. Ob ASD dazu gehört kann und will ich nicht beurteilen.
Allerding hätte Ihnen auffallen sollen, dass die Worte "kein Problem" und "Rechtsanwälte einigen sich schon" einfach nicht zusammen passen. Zu einer Einigung gehören immer zwei Parteien und man kann nie zu 100 % vorhersagen was die andere Partei macht.
Ein seriöser Berater erklärt Ihnen alles ganz genau und zeigt Ihnen auch die Risiken auf.
Gerade Leasingfahrzeuge werden dann ein Geschäft, wenn der Leasingvertrag einige Zeit gelaufen ist und der Leasingnehmer dann in Schwiergkeiten kommt. Die Verträge werden dann gekündigt , die Wagen eingezogen , von einem "unabhängigen Sachverständigen" geschätzt und billigst weiterverkauft. Der Leasingnehmer bleibt auf einer enormen Schadensersatzforderung sitzen und der Leasinggeber lacht sich kaputt.
Wenn Sie als Schuldner schon einen Schweizer Kredit haben , sollten alle Alarmglocken aufheulen, solche Fälle laufen zumeist auf eine Insolvenz hinaus, die dann als einzigst noch einen Sinn macht.
Wieviel haben Sie denn für die Beratung bezahlt ?
Ob hier wegen Fehlberatung vorgegangen werden kann wage ich zu bezweifeln, klären kann man dies aber nur bei Vorlage aller Verträge und damit müsste dann wohl ein Anwalt betraut werden.
MfG
ThoFa |
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Thomaeck Specialist
Anmeldungsdatum: 22.12.2003 Beiträge: 119
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Verfasst am: 9.Okt 2004 10:45 Titel: ASD |
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Vielen Dank für die Infos.
Die Beratung war wohl abhängig von der Anzahl der Gläubiger und der Summe. Es handelt sich um 30.000 Euro und bezahlt wurde wohl knapp 760 Euro.
Ich habe die Antwort salopp dargestellt "kein Problem", da ich persönlich nicht im Gespräch dabei war. Es wurden auch keine Risiken mitgeteilt und ein nicht zustande kommen einer Einigung mit den Gläubigern wurde ausgeschlossen.
Jetzt sieht es wohl so aus, dass sie täglich mit Bus und Bahn zur Arbeit muss(Fahrzeit 1,5 Stunden) und er seinen neuen Job(Beginn 01.09.04) im Aussendienst wieder kündigen kann, da es sich um das einzige Fahrzeug im Haushalt handelte.
That´s life.... |
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cam Newbie
Anmeldungsdatum: 09.10.2003 Beiträge: 24
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Verfasst am: 11.Okt 2004 8:56 Titel: Re: ASD |
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| Thomaeck hat folgendes geschrieben:: |
Arbeiten so Schuldenberatungen?
Folgender Fall:
Man lässt sich vom o.g. Unternehmen beraten und es hört sich auch schlüssig und seriös an.
Folgende Fragen waren äusserst wichtig für den Mandanten und führten zum Abschluss des Vertrages.
1) Wird einem das geleaste Auto genommen? Nein, der RA einigt sich schon, kein Problem!!!
2) Schweizer Kredit-kann es zu einer Lohnpfändung kommen? Bisher noch nicht passiert, RA einigt sich schon!!!
Warum sollte ein "seriöses Unternehmen" lügen, man vertraut!!!
Ende vom Lied: Androhung der Lohnpfändung und Abgabe des Wagens.
Gibt es Möglichkeiten gegen diese Fehlberatung vorzugehen?
Zwei Mandanten und ein ASD Mitarbeiter saßen am Tisch!
Für Infos wäre ich sehr dankbar.
Homepage: www.asd-info.de, glaube ich! |
Schuldnerberatung ist immer auch Rechtsberatung bzw. Rechtsbesorgung. Dafür braucht man gemäß Rechtsberatungsgesetz eine Erlaubnis (warum das so ist, ergibt sich zwanglos aus der geschilderten "Beratungsqualität") oder eine Anerkennung als geeignete Stelle nach § 305 Insolvenzordnung.
ASD hat keine Erlaubnis zur Rechtsberatung und ist auch nicht als geeignete Stelle anerkannt.
Nach § 134 BGB sind Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen nichtig. Das Rechtsberatungsgesetz ist ein Verbotsgesetz im Sinne des § 134 BGB.
Ergo, ab zum Anwalt Geld herausklagen und das ganze mit einer Strafanzeige wg. Verdacht der unerlaubten Rechtsberatung und des Betruges garnieren.
cam |
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