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marcox Specialist
Anmeldungsdatum: 01.01.2006 Beiträge: 86
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Verfasst am: 1.März 2006 0:39 Titel: Abbruch Insolvenz |
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Ich befinde mich im Eröffnungsverfahren. Allerdings habe ich durch die Hilfe von Mitmenschen berechtigte Hoffnung, dass ich einen Weg finden könnte mich noch mit den Gläubigern zu einigen. Der Treuhänder meinte, dass dies möglich wäre, wenn alle Gläubiger einverstanden wären. Ist dies so korrekt?!
Gibt es einen Unterschied, wenn ich mich vor dem Beschlusstermin einige, oder danach (außer das die Gerichtskosten sich bei letzterem erhöhen)? Oder hat der TH mir etwas falsches gesagt und ich kann den Prozess gar nicht mehr stoppen?
Grüße!
Marc |
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System Specialist
Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 55
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Verfasst am: 1.März 2006 1:14 Titel: |
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Hallo,
Da alle Gläubiger über deine Insolvenz informiert wurden, müssen auch alle zustimmen. Das ist schon richtig so sonst könntest du den ein Gläubiger bevorzugen und das ist strafbar. |
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marcox Specialist
Anmeldungsdatum: 01.01.2006 Beiträge: 86
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Verfasst am: 1.März 2006 8:19 Titel: |
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danke system!
Ist es denn möglich, verschiedene Wege der Einigung zu finden, ohne dass sich einer benachteiligt fühlt? Es ist geplant, die hälfte der Gläubiger mit der Vermittlung von Neuaufträgen zufrieden zu stellen. Ist sicher en Graubereich. die andere hälfte der Gläubiger soll cash bekommen. |
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System Specialist
Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 55
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Verfasst am: 1.März 2006 15:01 Titel: |
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| Wenn die Insolvenz nun schon eröffnet ist, dann lass sie laufen. Das ist das beste was du machen kannst und bist damit auch rechtlich auf der sicheren Seite. |
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