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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 4.Okt 2005 10:02 Titel: Alle Jahre wieder...Pfändung desWeihnachtsgeld |
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Hallo,
bald ist es wieder soweit, das Weihnachtsgeld wird ausgezahlt. Die richtige Berechnung des pfändbaren Betrages macht jedes Jahr wieder die gleichen Problem.
Grundsätzlich ist Weihnachtsgeld bis zur Hälfte des monatlichen Arbeitseinkommen, höchstens aber bis zum Betrag von 500,00 € unpfändbar. Dies bedeutet in der Praxis, dass zum normalen Bruttogehalt das Weihnachtsgeld dazugerechnet wird. Von diesem Betrag werden die Sozialversicherungsbeiträge, die Steuern und der Freibetrag für Weihnachtsgeld abgezogen. Dies ergibt das Nettogehalt , welches die Grundlage für die Pfändung ergibt.
Berechnung anhand eines Beispiels (Zahlen frei erfunden) :
2.000,00 € normales Bruttogehalt +1.500,00 € Weihnachtsgeld
= 3.5000,00 € Gesamtbrutto - 1.000,00 € Sozialversicherungsbeiträge - 500,00 € Steuern - 500,00 € Weihnachtsfreibetrag (50 % des normalen Gehaltes maximal aber 500,00 €)
= 1.500,00 € Nettogehalt (davon wird der pfändbare Betrag gemäß Lohnpfändungstabelle berechnet)
Achtung: Bei einer Kontopfändung muss eine neuer Antrag auf Pfändungsschutz beim Amtsgericht gestellt werden. Ein schon bestehender Antrag auf Pfändungsschutz für das “normale” Arbeitsentgelt reicht nicht aus.
Die gesetzlichen Grundlagen dafür sind im Paragraphen 850 der ZPO zu finden.
Quelle: www.11millionen.de
MfG
ThoFa |
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Tyr Newbie
Anmeldungsdatum: 06.04.2005 Beiträge: 11
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Verfasst am: 5.Okt 2005 10:52 Titel: |
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Sorry, muss mal meinen unmassgeblichen Senf dazugeben. Habe mich jedoch köstlich über den Artikel amüsiert.
Verrate mir doch mal einer, wo ich bei einem Gehalt von 2.000.- Teuro die stattliche Summe von 15.000.- Teuro Weihnachtsgeld bekomme und dann noch so wenig Abzüe habe. Will dort sofort anfangen.. also raus mit der Sprache!!!!
Jetzt aber mal im Ernst: Bitte Tippfehler (Zahlen) korrigieren, sieht dann besser aus! |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 5.Okt 2005 11:04 Titel: |
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Hallo,
löl den Job bekommt nicht jeder. Da waren wohl die Finger etwas zu flink. Ich darf doch die Chefs hier bitten, die ein oder andere "0" zu streichen. Das wäre einmal beim Weihnachtsgeld und dann beim Gesamtbrutto.
MfG
ThoFa
P.S.: Die Abzüge sind natürlich im realen Leben anders und wurden nur zur Verdeutlichung "einfach gehalten". |
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martini6565 Newbie
Anmeldungsdatum: 02.12.2005 Beiträge: 1 Wohnort: 97493 bergrheinfeld
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Verfasst am: 2.Dez 2005 1:20 Titel: weihnachtsgeld weg!!!! |
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Hallo möchte hier mal kurz mein Situation erzählen.Ich hab mein Eidestsattliche unterschrieben ,und stehe kurz vor der Privatinsolvens.Ich beziehe im mom. Krankengeld.Und auf mein Girokonto das von der Sparkasse gekündigt wurde ging jetzt das komplette Weihnachtsgeld ein.Das konto war vorher 1700 Euro im minus .Und da gingen jetzt 1061 Euro Weihnachtsgeld ein.Die Bank verweigert mir den Zugang zu meinen Weihnachtsgeld.
Nachdem Sie mir dieses Konto gekündigt haben stellten Sie mir ein Guthabenskonto zu Verfügung,aber zu meinen Weihnachtsgeld das versehenlich auf das alte Konto ging bekomme Ich von der Sparkasse Schweinfurt keinen Cent.
Bitte kann mir jemand helfen ab das rechtmässig in Ordnung ist.
MFG Martini6565 |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 2.Dez 2005 7:36 Titel: |
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Hallo,
ja das ist in Ordnung.
| Zitat: |
BUNDESGERICHTSHOF
URTEIL
XI ZR 286/04 vom 22. März 2005
§ 850 k ZPO hindert die kontoführende Bank nicht an der kontokorrentmäßigen Verrechnung des auf das Girokonto ihres Kunden überwiesenen pfändungsfreien Arbeitseinkommens. |
MfG
ThoFa |
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torsten1311 Newbie
Anmeldungsdatum: 21.02.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Bischofsgrün Deutschland
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Verfasst am: 21.Feb 2006 14:18 Titel: Re: weihnachtsgeld weg!!!! |
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Hallo martini6565,
die Bank darf das Geld verrechnen-es sei denn-du hast den negativen Betrag der auf diesem Konto war, in deinem Insolvenzverfahren mit einbezogen.
In dem Fall darf die Bank das eben NICHT-denn im Insolvenzverfahren reguliert einzig und allein, der Träuhänder die Rückzahlungen und in der Regel ist das Weihnachtsgeld (meistens) fast unfändbar.
Gruß torsten1311 |
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