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Altervorsorge in der Insolvenz

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barter
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Freilassing

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2007 20:49    Titel: Altervorsorge in der Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich habe im April letzten Jahres das Regelinsolvenzverfahren beantragt. Die letzten Tage kam dann der Beschluss vom AG, dass ich in 6 Jahren ab...schuldenfrei bin...usw.

Ich verdiene unter der Pfändungsgrenze!

Jetzt folgende Fragen:

-kann ich jetzt einen Riestervertrag o.ä. machen?

-was passiert mit Einkommensteuererstattungen?

-muss ich meinem Verwalter mitteilen, wenn ich umziehe bzw. muss ich ihm den neuen Vermieter mitteilen?

-was muss mein Verwalter überhaupt, was AG und Vermieter angeht, wissen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
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Moderator GM&P
.


Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6457

BeitragVerfasst am: 17.Okt 2007 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

Siehe hier:
Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren
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barter
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 7
Wohnort: Freilassing

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2007 20:53    Titel: Über diesen Link finde ich keine Antwort auf meine Fragen Antworten mit Zitat

Moderator GM&P hat folgendes geschrieben::
Siehe hier:
Regelinsolvenzverfahren und Verbraucherinsolvenzverfahren




Ich möchte gerne Auskunft über die gestellten Fragen, Erfahrungsberichte etc.

Danke
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 24.Okt 2007 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nun wenn Sie das sooo sehr einfordern, sollen Sie auch Ihre Antwort bekommen.

Ja, Sie können einen Riestervertrag machen.
Die Einkommensteuererstattung bekommen Sie ausgezahlt, sofern Sie in die Insolvenz keine Verbindlichkeiten beim Finanzamt mitgenommen haben.
Ja, Sie müssen dem Verwalter und dem gericht mitteilen, wenn Sie umziehen. Nein, der neue Vermieter interessiert nicht mehr.
Einen neuen AG müssen Sie ebenso dem Verwalter und dem gericht mitteilen.

Die Antwort sind dann gültig, wenn Sie sich in der so genannten Wohlverhaltensphase befinden, das Insolvenzverfahren also schon abgeschlossen ist.

MfG

ThoFa
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