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Sorglos Newbie
Anmeldungsdatum: 06.04.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 6.Apr 2005 19:35 Titel: Auskunftspflicht beim neuen Arbeitgeber |
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Hallo :-:
Ich bin seit 2000 in einem privaten Insolvenzverfahren. Ich trete nun nach einer Umschulung und langer Arbeitslosigkeit am 1. Mai eine neue Stelle an. Ich bin gerade dabei den Einstellungsbogen auszufüllen und dort gibt es eine Frage, die lautet: Liegen bei Ihnen Pfändungen vor?
Meine Frage ist, muss ich an dieser Stelle angeben, dass ich in einem privaten Insolvenzverfahren bin? Meine Insolvenzverwalterin hat mir heute zugesichert, dass sie keine Gehaltspfändungen vornimmt und ich ihr monatlich meine Gehaltabrechnungen zukommen lassen kann und ihr das Geld von mir aus überweisen kann. Möglicherweise liege ich auch noch in der Pfändungsfreigrenze. Ich weiß nun nicht, ob ich mich korrekt verhalte, wenn ich die Frage nach vorliegenden Pfändungen verneine. |
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CashDesign Insider
Anmeldungsdatum: 18.11.2004 Beiträge: 560 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 6.Apr 2005 20:35 Titel: |
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Hallo Sorglos,
erstmal herzlichen Glückwunsch, daß Sie Boden unter die Füße bekommen.
Aus dem Bauch heraus würde ich sagen, daß Sie sich wegen der Frage keine grauen Haare wachsen lassen brauchen, Ihre Schulde/ das Insolvenzverfahren sind persönliche Sachen, die keinen was angehen.
Wie es juristisch ist, könnte evtl. RA Slowik beantworten.
CD _________________ Wenn es Sie am Knie friert und Ihr Hamster Brecht zitiert, tun se Senf drauf |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 645 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 7.Apr 2005 0:07 Titel: |
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Hallo,
nein Du musst das Insolvenzverfahren nicht erwähnen. Es liegen ja auch keine Pfändungen vor, sondern lediglich eine Abtretungserklärung an die Treuhänderin. Da diese auch noch drauf verzichtet die Abtretung offen zu legen, gibt es keinen Grund das Insolvenzverfahren zu erwähnen, es sei denn Sie arbeiten als Bankkaufmann an der Kasse . Achten Sie darauf der Verwalterin immer rechtzeitig die Lohnabrechnungen zukommen zu lassen und ggf. den pfändbaren Betrag zu überweisen.
MfG
ThoFa |
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Chekker Newbie
Anmeldungsdatum: 02.02.2005 Beiträge: 46 Wohnort: NRW
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Verfasst am: 7.Apr 2005 9:55 Titel: |
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| Zitat: |
Hallo,
nein Du musst das Insolvenzverfahren nicht erwähnen. Es liegen ja auch keine Pfändungen vor, sondern lediglich eine Abtretungserklärung an die Treuhänderin. Da diese auch noch drauf verzichtet die Abtretung offen zu legen, gibt es keinen Grund das Insolvenzverfahren zu erwähnen, es sei denn Sie arbeiten als Bankkaufmann an der Kasse . Achten Sie darauf der Verwalterin immer rechtzeitig die Lohnabrechnungen zukommen zu lassen und ggf. den pfändbaren Betrag zu überweisen.
MfG
ThoFa |
Ist das wirklich so?
Nach meinem Kenntnisstand ruhen Pfändungen während des Insoverfahrens doch nur. Was ist wenn die Inso scheitert? Dann leben doch die alten Pfändungen wieder auf. Und was ist dann mit dem Arbeitsvertrag? Arglistige Täuschung? |
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wbdsh Specialist
Anmeldungsdatum: 14.12.2003 Beiträge: 129 Wohnort: Roermond
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Verfasst am: 29.Apr 2005 17:08 Titel: |
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außerdem steht dein Inso ja in einem öffentlichen verzeichniss kann doch jeder sehen der intersse hat das zu wissen....die frage lautet doch wohl liegen Pfändungen vor, und wenn dem nicht so ist hast Du auf die frage auch nicht falsch geantwortet...... wobei meine Meinung und erfahrung in dieser sache ist so .....ich hätte als erstes beim bewerbungsgespräch gesagt so isset und so bleibt es ..........mit dieser Ehrlichkeit hat man meistens keine probleme......
Gruß leidensgenosse |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2922
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Verfasst am: 29.Apr 2005 17:37 Titel: |
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| wbdsh hat folgendes geschrieben:: |
.............ich hätte als erstes beim bewerbungsgespräch gesagt so isset und so bleibt es ..........mit dieser Ehrlichkeit hat man meistens keine probleme......
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@
So würde ich es auch machen, denn mit Erlichkeit kommt man immer weiter.
Grüße
Heinrich |
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wbdsh Specialist
Anmeldungsdatum: 14.12.2003 Beiträge: 129 Wohnort: Roermond
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Verfasst am: 29.Apr 2005 18:33 Titel: |
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| DANKE |
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