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dimi Specialist
Anmeldungsdatum: 08.10.2003 Beiträge: 93
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Verfasst am: 29.Apr 2004 10:20 Titel: Bald ist vollstreckung |
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Hi kurze Frage: also ein freund von mir hat leider mit seinem Gewerbebetrieb etwas mist gebaut! Dabei geht es folgender Sachstand:
in 1 Monat ist die letzte deadline. In einem gespräch mit den Banken habe ich mal vorerst einen Vergleich erzielt und damit den Schuldenberg etwas verringern können.
Es steht in den Grundstücken schon eine zwangsversteigerung drin. Gut wir haben ein paar Käufer für das Grundstück. Jedoch möchte mein Kollege dringenst das Gewerbeobjekt, womit er für seine Kinder den lebensunterhalt verdient, nicht verkaufen. Gibt es evtl. eine Möglichkeit über eine ausländische Firma, wo er alles abtritt evtl. etwas zu retten?
danke für eure tips und ideen |
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anacott Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.03.2004 Beiträge: 360 Wohnort: where money lives..........
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Verfasst am: 29.Apr 2004 10:29 Titel: |
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@ dimi
eine veräußerung an eine auslandsfirma ist nicht mehr möglich, wenn bereits zv-massnahmen seitens der vollstreckungsgläubiger angelaufen sind. lediglich unbelastete bzw. frei von zv-massnahmen objekte können unter gewissen umständen an offshore-firmen veräußert werden. in diesem zusammenhang ist aber auf eine konforme terminierung der übertragung zu achten, da anderenfalls möglicherweise der straftatbestand des konkursbetrugs im raum stehen würde.
bei weiteren fragen stehe ich gerne zur verfügung.
anacott |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 1.Mai 2004 10:24 Titel: |
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Hallo,
von einer Übertragung / Abtretung etc. rate ich dringend ab. Solche Manöver gehen in den seltensten Fällen gut und führen später dazu, dass man weder vor noch zurück kann.
Grundsätzlich hängt die Möglichkeit sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen mit Sicherheit nicht von einem Gewerbobjekt ab.
Insolvente neigen dazu sich Dinge einzureden, die jeglicher Grundlage entbehren, dass liegt zumeist daran, dass sie versuchen 100 Löcher gleichzeitig zu flicken und vollkommen den Überblick verlieren.
Ihr Freund ist eigentlich noch in einer guten Position, noch hat er die Möglichkeit sein Handeln selber zu bestimmen, in naher ZUkunft übernehmen dies seine Gläubiger. Er sollte sich mal ganz in Ruhe hinsetzen und überlegen, ob und wenn ja wie noch etwas zu retten ist, dabei sollte das Instrumnet der Insolvenz nicht außen vorgelassen werden. Im Gegenteil, viele Selbständige sind gerade durch die Insolvenz wieder auf die Füße gekommen.
MfG
ThoFa |
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