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Willi Newbie
Anmeldungsdatum: 22.09.2003 Beiträge: 12
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Verfasst am: 29.Jun 2004 23:25 Titel: Bank Will Sicherheit verwerten (Pkw) |
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Kurzer Sachverhalt:
In 2001 wurde mit einem Bankdarlehen auf den Namen des Ehemannes ein neues Auto (DB 200 ) gekauft. Kaufvertrag lautet auf den Namen der Ehefrau (Vorsteuer abzugsberechtigt) und das Fahrzeug wurde auch steuerlich für das Geschäft geltend gemacht. Ende 2002 wurden (auf Drängen der Bank) Lebensversicherungen aufgelöst und damit unter anderem auch das PKW-Darlehen komplett abgelöst. Den Brief behielt die Bank aber weiterhin als Sicherheit für laufende Geschäftskredite der Ehefrau und gemeinsame Immobiliendarlehen zusätzlich ein. Die Ehefrau musste 2003 Insolvenz anmelden und es wurden keine weiteren Tilgungen und Zinszahlungen mehr geleistet. Der Insolvenzverwalter wurde über den PKW-Kauf und die steuerliche Abschreibung informiert.
Die Bank hat Ende April 2004 die ZV der Immobilie beantragt. Jetzt, Mitte Juni, kommt die Bank mit der Forderung) nach dem PKW, um diesen zu verwerten (Anlieferung auf Bankparkplatz zum 09.07.2004). Der Insolvenzverwalter wurde inzwischen auch angeschrieben, hat sich aber noch nicht dazu geäußert.
Da der Ehemann im Außendienst ist, das Auto nutzt und somit darauf angewiesen ist, steht dann natürlich die Kündigung ins Haus. Neue Arbeitsstelle ist bei einem Alter von 60 Jahren wohl nicht mehr möglich. Es fehlt natürlich auch das Geld, um ein neues Auto zu kaufen.
Darf die Bank, insbesondere in diesem Fall, wo eine Existenz davon abhängig ist, das Auto so ohne weiteres einziehen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Worauf muss geachtet werden? usw.. |
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Andy0815 Newbie
Anmeldungsdatum: 13.03.2005 Beiträge: 2 Wohnort: Stuttgart
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Verfasst am: 13.März 2005 21:35 Titel: |
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Ist zwar schon ne Weile her aber viell hilfts ja noch
Zum Kreditvertrag existiert sicher eine Sicherungsübereignung PKW. Wenn in dieser SÜ nur der Kreditvertrag mit dem PKW eingetragen ist, wäre es unzulässig, dass der PKW zur Sicherung hergenommen wird.
Da das Fahrzeug aber auf die Frau angemeldet ist, und sie jetzt insolvent ist, kann das gesamte Vermögen dazu hergezogen werden.
Ob der Mann das Fahrzeug nutzt, und ob der evtl. arbeitslos wird das interessiert niemanden.
Spätestens der insolvenzverwalter wird das Fahrzeug verwerten.
Ausnahmen gibts nur, wenn das Fahrzeug nur einen geringen Wert hat.
So ist das leider. Schicksale interessieren niemanden mehr. |
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Willi Newbie
Anmeldungsdatum: 22.09.2003 Beiträge: 12
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Verfasst am: 21.März 2005 12:18 Titel: |
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Hallo Andy 0815,
danke für deine Nachricht. Inzwischen sind wir damit durch, PKW wurde verwertet.
MfG, Willi |
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