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AndyBa Newbie
Anmeldungsdatum: 05.10.2004 Beiträge: 1
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Verfasst am: 10.Dez 2004 10:39 Titel: Benötige dringend einen Rat ! |
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Hallo,
ich bin seit ca. 1 Jahr selbständig mit einem Büroservice.
Nun meine Frage:
WHabe nun mein Girokonto mit ca. 1.700 Euro überzogen. Meine Hausbank verlangt, dass
die Überziehung bis in einem halben Jahr ausgeglichen ist.
"Mein Girokonto soll ab da als reines Guthabenkonto geführt werden".
Also, was gibt es für Möglichkeiten für mich, Arbeitslosengeld bekomm ich nicht mehr -
meine Bruttoeinnahmen sind grade mal ca. 950 Euro.
Weiss jemand einen Rat?
Würde mich über eine Nachricht freuen.
Vielen Dank
Andrea |
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RA Slowik Specialist
Anmeldungsdatum: 27.10.2004 Beiträge: 192 Wohnort: Krefeld
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Verfasst am: 10.Dez 2004 14:30 Titel: |
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| Gespräch mit der Bank führen. Unterlagen einpacken, alles offen legen, und dann die Rückführung auf eine realistische Zeitspanne setzen. |
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Roderich Hopp * Ehrenmitglied *

Anmeldungsdatum: 17.05.2004 Beiträge: 947 Wohnort: Dorum-Mulsum
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Verfasst am: 10.Dez 2004 16:46 Titel: Benötige einen Rat |
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@Andyba
Sehr geehrte Userin !
Wie gerade festgestellt haben Sie Ihre Anfrage in 3 verschiedenen Foren gestellt. Sie haben auch gelesen, dass Sie durchaus ernstgemeinte Antworten auf Ihre Frage erhalten.
Im Sinne der Übersicht und aller User wäre es aber besser, eine Frage zu einem Thema auch nur einmal zu stellen. Das vereinfacht auch Ihnen den Überblick über gutgemeinte Ratschläge.
Vielleicht können die Herren Administratoren dazu das Nötige veranlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4940 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 10.Dez 2004 16:55 Titel: |
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| SRkristoffer hat folgendes geschrieben:: |
| So blöd sich der Tipp auch anhört, laß dich nicht auf irgentwelche Gesundbeter sprich Kredithaie ein.Sprich mit deiner Bank ob Sie am besten bereit sind die Überziehung in ein Darlehn zu verwandeln mit einer festen bezahlbaren monatlichen Rate oder ob du monatlich einen kleinen Betrag ( 50,. Euro ) dein Konto ausgleichen kannst. Wenn du sonst keine größeren Probleme wie Vollstreckungen oder ähnliches hast dürfte es machbar sein einen Vergleich mit der Bak zu erreichen. Wichtig ist nur das du dich an das was du vereinbart hast auch halten kannst |
(aus gelöschten Beitrag hierher verschoben) |
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P.Wilhelm * Consulter *
Anmeldungsdatum: 23.08.2003 Beiträge: 2277 Wohnort: 58730 Fröndenberg
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Verfasst am: 10.Dez 2004 20:04 Titel: ... |
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Hallo Andrea...
Sie schreiben:
| Zitat: |
| ich bin seit ca. 1 Jahr selbständig mit einem Büroservice. |
| Zitat: |
| Also, was gibt es für Möglichkeiten für mich, Arbeitslosengeld bekomm ich nicht mehr - meine Bruttoeinnahmen sind grade mal ca. 950 Euro. |
Da Sie selbst das Thema Arbeitslosengeld anschneiden und gleichzeitig kundtun, daß Sie erst seit ca. 1 Jahr selbständig sind... Bis zu einem Zeitraum von drei Jahren nach Aufnahme der Selbständigkeit steht Ihnen jederzeit (bei Scheitern) der Weg zurück in die Arbeitslosigkeit offen. Das Arbeitslosengeld wird dabei berechnet nach Ihrem letzten Verdienst vor Aufnahme der Selbständigkeit...
Hört sich blöde an; entschuldigen Sie bitte...! Aber wenn es für Sie Vorteile bringt - warum nicht...?
Freundliche Grüße
Peter Wilhelm |
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Schwabenpower * Consulter *
Anmeldungsdatum: 24.12.2002 Beiträge: 1438 Wohnort: im wilden Süden
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Verfasst am: 10.Dez 2004 21:29 Titel: Ups |
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da hat Peter Wilhelm recht. Wenn es Ihnen in einem 30-täigen Monat lediglich gelingt, 950 Euro Umsatz zu generieren, (= ca. 30 Euro am Tag!!)
, dann sollten Sie es wirklich stecken. Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. melden Sie sich wieder arbeitslos und suchen sich eine Festanstellung (da haben Sie dann mehr netto als bislang brutto) oder 2. Nehmen Sie die Beine in die Hand und wirbeln die Werbetrommeln für Ihren Betrieb. Da Sie ja offensichtlich über reichlich freie Zeitkapazitäten verfügen (bei 950 Euro Monatsumsatz), dürfte es ein leichtes sein, sich täglich 3/4 Stunden um Werbung, Aquise etc. zu kümmern! |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 21.Dez 2004 1:33 Titel: |
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Hallo,
arbeitslos melden; Gewerbe nebenberuflich weiter führen (offiziel bis zu 15 Stunden/Woche möglich).
20 % des ALG dürfen Sie schadlos dazu verdienen, wird es mehr wird es auf das ALG angerechnet.
MfG
ThoFa |
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