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GM&P Mod. Team Insider

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 654
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Verfasst am: 26.Jun 2007 7:03 Titel: Beratungshilfeschein für Private Insolvenz |
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Verbraucher, die in der Schuldenfalle oder Insolvenz sind oder denen die Verbraucher-Insolvenz droht, sollten sich an eine staatliche Schuldnerberatungsstelle wenden. Inzwischen häufen sich aber die Beschwerden, denn mit Wartezeiten von ein bis zwei Jahren für einen Beratungstermin werden betroffene Verbraucher noch tiefer in die Schuldenfalle getrieben.
Wer Rechtsrat oder Rechtshilfe von einem Anwalt benötigt, aber nur ein geringes Einkommen bezieht, kann beim zuständigen Amtsgericht am Wohnsitz einen so genannten Beratungshilfeschein beantragen. Über den Schein rechnet der Anwalt seine Gebühren für Rechtsberatung und andere Tätigkeiten dann direkt mit dem Gericht ab. Anwendbar ist er nur bei persönlichen Angelegenheiten, nicht etwa bei Problemen Selbstständiger mit ihren Kunden. Die Erteilung eines Beratungshilfescheines hängt ab von der individuellen Einkommens- und Vermögenssituation. |
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