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heinz54 Newbie
Anmeldungsdatum: 29.11.2006 Beiträge: 1
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Verfasst am: 22.Dez 2006 12:01 Titel: Brauche dringend Hilfe ! |
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Guten Morgen.
Ich bin sehr verzweifelt und hoffe mir kann hier
mit ein paar Tips weitergeholfen werden.
Mittlerweile haben sich bei mir teils selbst verschuldet,
teils unverschuldet, eine beachtliche Menge Schulden aufgetürmt.
Ich habe schlechte Erfahrungen mit öffentlichen
Schuldnerberatungsstellen gemacht.
Horrende Wartezeiten und teils unfreundliches Personal,
die einen eher als Last empfinden.
Kann mir jemand einen anderen Weg aufweisen ?
Eine andere seriöse Beratungsstelle nennen,
mit der er gute Erfahrungen gemacht hat ?
Ich wäre für jede Antwort dankbar.
MfG Heinz |
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WillyWichtig Pathfinder
Anmeldungsdatum: 10.05.2004 Beiträge: 272
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Verfasst am: 22.Dez 2006 12:16 Titel: |
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@heinz54
ich könnte/kann sie beraten, aber ich tue dies nicht!
Warum nicht? Weil ich es nicht darf
(keine Beratungserlaubnis des Staates!)
Was ich aber darf ist meine Meinung abgeben, auch für internationales Insolvenzrecht...
Also "müssen" Sie in den sauren Apfel beißen und ein angemessene, demütige Körperhaltung annehmen und eine lange Wartezeit incl. überwiegend schlecht informirten/gelaunten Beratern, in Kauf nehmen.
Wie hoch belaufen sich denn Ihre Schulden? (privat/gewerblich?)
fg, WillyWichtig |
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uranus Specialist
Anmeldungsdatum: 13.04.2006 Beiträge: 117
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Verfasst am: 22.Dez 2006 15:03 Titel: |
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Dann will ich mal meinen Senf dazu geben!
Eigentlich ist es unerheblich, wieviel Schulden es letztendlich sind,
sofern es sich hier nicht um nur ein paar hundert Euronen handelt!!.
Die Frage ist doch, will man eine Privat- bzw. Regelinsolvenz anstreben
oder nicht? Bei einer Privatinsolvenz muss im Vorwege ein außergerichtlicher
Einigungsversuch unternommen werden, der muss scheitern und was viel
gravierender ist, dieser Einigungsversuch kann nur von einer berechtigten
Stelle bzw. einem Rechtsanwalt durchgeführt/begleitet werden. Einige
Bundesländer haben hierzu auch Steuerberater zugelassen. Warum dies so ist?
Nur diese Stellen können das Scheitern auch bestätigen, damit man dann
innerhalb von 6 Monaten den gerichtlichen Antrag auf Verbraucherinsolvenz
mit anschließendem Restschuldbefreiungsverfahren stellen darf.
Wenn Regelinsolvenz zutrifft, ist das außergerichtliche Verfahren nicht notwendig!
Auch wenn es manchmal gute Gründe gibt, es dennoch zu versuchen und
durchzuziehen! Regelinsolvenz trifft immer dann zu, wenn der Antragsteller zum
Zeitpunkt des Antrags selbstständig ist oder aus einer früheren Selbstständigkeit
Forderungen aus Arbeitsverhältnissen bestehen. Ist die Situation hinsichtlich der
Schulden unübersichtlich (das ist es mit mehr als 19 Gläubigern) dann ist auch
hier das Regelinsolvenzverfahren machbar, also Antrag ohne vorherigen außer-
gerichtlichen und gescheiterten Einigungsversuch.
Soweit die rechtliche Basis. Alles geregelt in der Insolvenz-Ordnung (InsO)
Da ich aber davon ausgehe, dass diese Dinge einerseits bekannt sind
andererseits aber die Fragen damit immer noch nicht beantwortet sind,
müsste man schon etwas mehr wissen. Der erste Post klang etwas resigniert
und depressiv. Das ist eigentlich, ich würde sogar sagen traurigerweise,
normal - aber auch "heilbar".
Das u.U. eine ausländische Lösung interessant sein kann und auch Vorteile
bietet, hat mein Vorredner schon angedeutet. Ich selber würde eine deutsche
Lösung nicht so pauschal ablehnen. Der Königsweg besteht nicht ausschließlich
nur aus der englischen Lösung auch wenn die Möglichkeit einer schnellen
Restschuldbefreiung verlockend klingt. Dass ich selber für mich die engliche Lösung
ins Kalkül ziehe bedeutet gar nichts und solle nicht überbewertet werden.
Stelle deine Fragen, die dir unter den Nägeln brennen, ich werde versuchen
sie dir zu beantworten - sofern ich kann!!
uranus |
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