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Brauche dringend einen Rat

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polli68
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 28.Jun 2006 12:33    Titel: Brauche dringend einen Rat Antworten mit Zitat

Guten Tag zusammen, aufgrund eigener Blödheit habe ich einige Schulden angehäuft, wegen denen jetzt ein Gerichtsvollzieher eine e.V. von mir verlangt. Eigentlich wollte ich, wenn die Gläubiger sich nicht auf Vergleiche einlassen, eine Privatinsolvenz beantragen (naja, von wollen kann nicht wirklich die Rede sein), aber die Frage ist, wie gehe ich jetzt am Klügsten vor. Die Sachen müssen jetzt endlich mal ordentlich abgewickelt werden. Aber wie kriege ich den Gerichtsvollzieher gestoppt, solange das alles noch in der Schwebe hängt? Im Internet gibt es die Möglichkeit, alles online über einen Schuldenregler abzuwickeln. Hat da jemand Erfahrungen? Das ist nicht zu teuer. Der Anwalt, Hegger?, der damals bei frontal21 zu sehen war, bietet ja auch seine Hilfe an, aber ich glaube kaum, dass das bezahlbar ist....
Kann mir jemand von seinen Erfahrungen berichten, die er bei einer Privatinsolvenz gemacht hat oder wie er sie sogar eventuell umgehen konnte???? Das wäre echt nett. Schönen Tag noch.
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Fesser
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.01.2002
Beiträge: 89
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 28.Jun 2006 19:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

man muss sicherlich zwischen Privatinsolvenz und EV trennen.
Rechnen Sie selbst einmal durch: Sind Ihre Schulden so hoch, dass es gerechtfertigt ist, 7 Jahre lang den Bertrag, der über die Pfändungsfreigrenzen hinausgeht, abzudrücken? Oder lassen sich andere Wege finden?

Eine EV ist manchmal gar nicht so schlecht. Erst einmal hat man Ruhe vor weiteren Pfändungen, da der Gerichtsvollzieher diese als "amtsbekannt unpfändbar" an den Gläubiger zurückgibt. Dadurch ergeben sich sicherlich auch gute Ansätze für Vergleiche, da den Gläubigern in diesem Momant klar wird, dass es schwieriger wird, bei Ihnen etwas zu holen.

In die Schufa wird die EV natürlich eingetragen. Aber hier ist der Vorteil, dass diese bei Löschung direkt wieder rausfällt (Titel mit Bezahltbeleg zukommen lassen, damit zum AG, Löschungsbestätigung holen und dann mit dieser und dem Titel zur Schufa, dann ist es sofort weg).

Wenn Sie die EV nicht abgeben wollen, können Sie mit dem Gerichtsvollzieher eine sogenannte "Sechstellösung" vereinbaren. das bedeutet, dass Sie die Summe, für die Sie die EV abgeben sollen, in sechs gleichen Teilraten (monatlich) an den GV zahlen. Hier sollten Sie aber Wort halten, denn wenn Sie das einmal nicht machen, dann war´s das mit der Sechstellösung!

Denken Sie mal drüber nach und wenn Fragen sind, dann schreiben Sie einfach noch mal hierzu...

Gruss,

Fesser
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polli68
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 29.Jun 2006 11:47    Titel: Danke Antworten mit Zitat

Hallo Fesser,

vielen Dank für den Tipp. Also ich finde den Schuldenberg schon ganz schön beachtlich. Mit Zinsen und Gebühren liegt der jetzt bei rund 25.000 €. Diese Sechstellösung kann ich leider nicht anbieten, da mehr als eine Rechnung per sofort fällig wäre... Und meine Einnahmen schwanken durch meine Selbständigkeit und die Anzahl der Kunden... Es ist nicht so einfach.

Schönen Tag noch für Sie.

Gruß pegbonn
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 30.Jun 2006 7:26    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Der Anwalt Hegger?


Kein Anwalt!

Herr Hegger spricht eher aus eigener "Erfahrung"! Er selbst wird sich sicherlich nicht als Anwalt ausgegeben haben.......oder etwa doch??

grüße
gundel
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polli68
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 3.Jul 2006 7:19    Titel: Hegger Antworten mit Zitat

Guten Morgen Gundel,
habe gerade noch mal seine Mail gelesen. Nein, er gibt sich nicht wirklich als Anwalt aus, bietet seine Hilfe bei Vergleichsangeboten an und verspricht, dass er viel preiswerter ist.... Aber da er ohnehin nicht in meiner Nähe wohnt, kam das für mich nicht in Frage...

Schade, dass mir sonst niemand was raten kann. Am Mittwoch soll ich die EV abgeben und hatte gehofft, einen anderen Weg zu finden... Hat das denn Auswirkungen auf meine Selbständigkeit?

Gruß pegbonn
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2006 7:05    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
Hat das denn Auswirkungen auf meine Selbständigkeit?



Es kommt darauf an, was Sie unter Selbständigkeit verstehen. Zunächst einmal ist die EV nichts anderes als ein Vermögensverzeichnis, dessen Vollständigkeit und Wahrheitsgehalt Sie an eides Statt versichern. Nichts mehr und nichts weniger.

Allerdings müssen Sie in dieser EV auch Angaben zu Ihren Einkommensverhältnissen, Konten u.ä. machen. Diese Angaben kann der Gläubiger dann einsehen und gegebenenfalls auch pfänden lassen.

kann bedeuten:

- Kontopfändungen
- Auftragspfändungen (nicht ganz einfach)
- Pfändung von Forderungen
- Pfändung von Lagerbeständen und Inventar
- Pfändung von Anteilen

Allerdings gibt es hier gewisse unpfändbare Beträge bzw. unpfändbare Gegenstände (z.B. betriebsnotwendige Maschinen etc.).

Sollte es zu einer der obigen Maßnahmen kommen, werden Sie natürlich Probleme mit Ihrer Selbständigkeit bekommen.

Allerdings gäbe es noch zwei Möglichkeiten, die Angelegenheit vernünftig zu steuern.

1. Reden Sie mit dem Gerichtsvollzieher, ob Sie mittels Teilzahlungen die Abgabe der EV einstweilen "aufschieben" können. Dies ist u.U. möglich, es gibt hierfür auch eine gesetzliche Grundlage (Antrag und Zahlung beim Vollstreckungsgericht). Allerdings nur dann, wenn nicht bereits ein Haftbefehl zur Ableistung der EV vorliegt. Fragen Sie ihn!

2. Sollte diese Maßnahme nicht fruchten (ist zu befürchten), dann sollten Sie die EV leisten. Um weiteren Schaden zu vermeiden, sollten Sie aber sofort mit den Gläubigern Kontakt aufnehmen und über evtl. Ratenvereinbarungen zusätzlich verhandeln. Dadurch schützen Sie sich evtl. vor weiteren unkontrollierten Vollstreckungsmaßnahmen.

grüße
gundel
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polli68
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2006 7:18    Titel: DANKE Antworten mit Zitat

Guten Morgen Gundel,

vielen Dank für die Ratschläge. Werde morgen mal mit dem GV reden... Vielleicht schlägt ja ein Herz in seiner Brust... Naja, die machen auch nur ihre Arbeit. Wenn es aber so ist, dass die Gläubiger versuchen mit meinen Kunden (bin selbst. Seniorendienstleisterin) Kontakt aufzunehmen, werde ich wohl eher die Selbständigkeit aufgeben. Das wäre das Letzte, was noch passieren darf.
Schönen Tag Grundel.
Gruß pegbonn
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Rickenbacker
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2006 11:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo pegbonn,

mal aus einer anderen Sicht: Seit über zwei Jahren bekommen ich von einem betrügerischen Bauunternehmer rund 4.000 Euro (Gerichtsurteil vorhanden). Vor etwa einem halben Jahr sollte dieser Kerl dann die EV ablegen. Da er den Gerichtsvollzieher nicht herein gelassen hat, wurde Haftbefehl zur EV erlassen. Und das war's dann.

Fazit: Selbet einem Haftbefehl zur EV kann man entgehen, wenn einen der Gerichtsvollzieher nicht erwischt ...
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Rickenbacker
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.03.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 4.Jul 2006 11:20    Titel: Antworten mit Zitat

PS: Mein Schuldner ist auch selbstständig und hat sogar eine ziemlich protzige Homepage!
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