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Brauche mal hilfe zur Privaten Insolvenz

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clanz
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.März 2006 19:05    Titel: Brauche mal hilfe zur Privaten Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo
ich bin neu hier und habe gleich mal eine Frage oder mehrere naja mal sehen wie viele es werden?

ICh habe gestern alle Gläubiger von mir und meinen Mann zusammen gesucht weil wir ein Termin bei der Schuldnerberatung hatten (heute)Naja ich bin dann da hingegangen und ich habe ihr alle Gläubiger gezeigt bei mein Mann waren es 27Gläubiger und bei mir 13.Sie hat uns geeraten da wir beide Arbeitslos sind das wir Private Insolvenz Anmelden sollen weil wir das nie bezahlen können den es sind zusammen gerechnet ca 18000€ schulden und sie sagte ja nun das wir das niemals bezahlen können.ausser das was gerade wichtig ist das sollten wir bezahlen.Wir leben beide von Hartz4 und haben schon so kaum Geld für den Monat für uns über.Wie ist das wenn wir jetzt Privat Insolvenz anmelden was dürfen wir den verdienen wenn wir arbeit finden?Wir haben ein Auto Marke Opel Kadett BJ´91 und der ist nicht mal mehr 500€ wert können wir das Auto behalten oder nicht?
Wie lang ist den eine Private insolvenz wielange gilt die den?
Und was passiert genau in der Zeit nachdem wir die Private Insolvenz unterschrieben haben?
Was passiert im allgemein mit den ganzen Schulden wenn wir die PI unterschrieben haben sind wir dann schulden frei oder bleiben die noch irgentwo stehen?

Ich würde mich über jede antwort freuen

LG Clanz
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napoleon1957
Newbie


Anmeldungsdatum: 04.12.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.März 2006 0:06    Titel: Private Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo,

wegen 18.000,-- € Insolvenz anzumelden, muß schon gut überlegt werden.
Hier spielen sehr viele Faktoren eine Rolle. Oftmals kann man den Betrag vierteln und mit den Gläubigern eine Vereinbarung treffen. Wenn Ihr Inso anmeldet, dann bekommen die GLÄUBIGER i.d.R. nichts und gehen nach leer aus. Das wissen diese... ALso: Erst einmal die Situation offen legen und mitteilen, daß Sie gewillt sind, die Schulden zu bezahlen und z.B. 20,-- € p.m. zahlen möchten. Nochmals: Das Auto kann Ihnen ohnehin keiner wegnehmen und die HARZ IV-Gelder in der Regel auch nicht. Karten offen legen und einen Rückzahlungsvorschlag machen. Insolvenz macht dann Sinn, wenn es keine Chance mehr gibt, die Gläubiger zu befriedigen. Offenheit hat schon vielen Schuldnern geholfen und den wenigsten geschadet. Die wichtigste Regel: Keinesfalls jetzt einen neuen Kredit aufnehmen (der ohnehin nicht ausgezahlt wird und nur eine Bearbeitungsgebühr kostet).
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clanz
Newbie


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 16.März 2006 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn wir jetzt jeden Gläubiger anschreiben würden und ich sage mal bei jeden 10€zahlen würden dann wären wir Pleite und die Zinsen werden ja nicht gestopt die gehen ja weiter egal ob mal was zahlt oder nicht?wenn wir alles bezahlen im Monat an Mieter strom und etc. dann haben wir für den monat nur noch 10€ über mehr nicht.da meine Mann ja nich unterstützung zum Hartz4 bekommt(er bekommt noch 200€ca an arbeitslosen geld dazu aber das kann ja beim nächsten bewilligungsbescheid wegfallen dann haben wir nämlich garnichts mehr)
Und deswegen hat man uns geraten das wir Private insolvenzanmelden sollten.

LG Clanz
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NeroN
Newbie


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 7
Wohnort: Baden Württemberg

BeitragVerfasst am: 16.März 2006 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo clanz,

nun dies ist schon eine "dumme" Situation ... Inso machen oder nicht das ist echt eine knifflige frage ... in eurem fall wurde ich echt versuchen ohne inso da wieder raus zu kommen. Gläubiger bei denen ihr Kleinschulden habt... also bis 1000 euro würde ich eine Vergleichszahlung anbieten und die Situation auch offen darstellen des es nichts zu holen gibt aber der gute wille da ist und das ihr beide Hartz IV bekommt. Meistens bekommst du einen betrag genannt so ca. 30 - 50 % zu bezahlen, Biete du nur 10 - 20% an und wenn ihr dies nicht auf einmal zahlen könnt dann sagst du eben du würdest es gern auf 2 oder 3 mal zahlen ! Also ich habe so ca 100.000 euro eingespart an schulden und bin diese mit 5000 in monatlichen raten in höhe von 100 euro losgeworden ! Leider hat es mit den restlichen 180.000 nicht so geklappt aber das ist auch eine andere geschichte. Erst dann habe ich Inso angemeldet.

Glaube bitte nicht, das wenn du Inso machst deine Sorgen los hast... es gibt obliegenheiten die ihr nicht verletzen dürft wie z.b. ihr müßt bewerbungsunterlagen und absagen von firmen vorlegen um zu bescheinigen das ihr euch zwar um Arbeit bemüht jedoch keine findet ! Dann gehts weiter mit den rivatkonto ... dieses wird für eine zeit gesperrt werden vom Treuhänder und der wird alles etwas genauer überprüfen. Wann und ob ihr wieder darauf zugreifen könnt ist immer so eine frage... die Banken sehen dies auch nicht recht gern und Kündigen gleich das Konto !

Auto ? 500 Euro sind 500 euro da ihr ja "nur" 18.000 insgesamt habt wäre ich mir da nicht so sicher das der Wagen auch nicht weg geht.

PrivatInso kann man ja eigentlich nur bis 16 oder 17 Gläubiger machen wenn mich nicht alles täuscht, frag nochmal nach. Und dann sind ja noch die Kosten für eure Anwältin ... Sie will diese bestimmt VOR Inso Antrag... sonst muss sie ja auch als Gläubiger rein und das macht kein Anwalt freiwillig !

Lieber nochmal drüber schlafen ist meine Meinung den 18.000 Euro ist nicht wirklich viel !

Liebe grüße

NeroN
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sanderyann
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.04.2004
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 23.März 2006 0:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
bin in diesem Fall auch der Meinung das eine Privatinsolvenz der richtige Weg ist. Die Kosten des aussergerichtlichen Einigungsverfahrens (muss vor jeder Privatinsolvenz gemacht werden) sind bei euch pro Person gerade mal 10€ das sollte eigentlich euer sogenannter Schuldnerberater wissen! Die Aussergerichtliche Einigung wird von einem Anwalt durchgeführt dieser schreibt eure Gläubiger an und teit denen eure Zahlungsunfähigkeit mit. Bei der Gelegenheit wird gleich ein sogenannter Schuldenbereinigungsplan mitgesendet (bei euch wahrscheinlich ein sogenannter Null-Plan). Die Gläubiger haben dann 4 Wochen Zeit sich darauf zu melden und diesem Plan zuzustimmen oder abzulehen. In der Regel wird dieser abgelehnt. Dann bekommt Ihr vom Anwalt eine Bescheinigung das das aussergerichtliche Einigungsverfahren gescheitert ist. Mit dieser Bescheinigung könnt Ihr dann innerhalb von 6 Monaten zum Amtsgericht gehen und die Privatinsolvenz beantragen.

Also wenn Ihr mehr Info´s braucht oder Hilfe dann meldet euch.

MfG
Ralph
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 26.März 2006 14:42    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

warum ein außergerichtlicher Vergleich genau 10,00 € kostet, ist wohl Ihr ganz eigenes Geheimnis !?!

Bei diesem 10,00 € handelt es sich um Rechtsanwälte, die auf Beraterschein arbeiten, deren Motivation und die damit verbundene Leistung brauch ich wohl nicht weiter auszuführen.

Die Schuldnerberatung macht die ganze Sache i.d.R. für den Schuldner kostenlos, zwar nicht ideal, aber immer noch besser als gar keine Beratung.

Zunächst wird der außergerichtliche Vergleich versucht, dafür gibt es keine Zeitvorgabe, die Gläubiger müssen also nicht innerhalb von 4 Wochen antworten. Antworten sie z.B. gar nicht, gilt dies immer als Ablehnung.

Mit der Bestätigung des AGV meldet man Insolvenz an. Sieht das Gericht Chancen, dass ein gerichtlicher Vergelich Sinn macht, wird dieser nochmals versucht. Ale Gläubiger werden also nochmal angeschrieben, wenn Sie diesmal nicht antworten gilt das als Zustimmung. Für die Antwort haben Sie diesmal vier Wochen Zeit. Wenn mehr als 50% der Gläubiger, die auch mehr als 50% der Schuldsumme inne haben zustimmen, kann das Gericht die ablehnenden Gläubiger überstimmen. Wenn nicht wird das Insolvenzverfahren durchgeführt.

Natürlich dürfen Sie auch im Insolvenzverfahren Geld verdienen. Je mher Sie verdienen, umso mehr verbleibt bei Ihnen. Nach sechs Jahren sind die Schulden nicht weg, sondern lediglich nicht mehr eintreibbar.

Das Auto dürfte aufgrund des geringen Wertes nicht pfändbar sein, aber zum Teil muss man es dem ein oder anderen Insolvenzverwalter noch beibringen.

Dies gilt alles für das Verbraucherinsolvenzverfahren, das Reginsolvenzverfajren unterliegt ganz anderen Regularien. Und weiterhin ist zu beachten, dass es ab vorausssichtlich nächstes Jahr ganz neue Bestimmungen gibt, die (fast) ohne Ausnahme schlechter für den Schuldner sind.


MfG

ThoFa
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pohllinchen
Newbie


Anmeldungsdatum: 25.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 26.März 2006 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

erstmal möchte ich etwas über die Ausführungen von ThoFa sagen.....nicht alles was er dort schreibt ist korrekt.
Die 10€ sind der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil am Beratungshilfeschein, wenn die angestrebte Insolvenz über einen Anwalt läuft. Den beratungshilfeschein bekommt man beim Amtsgericht seines Wohnortes.
Vereine, gemeinnützige z.B. sind keine geeignete Stelle um eine Einigung mit Gläubigern herbeizuführen, deshalb wird dafür ein Anwalt, der eine geeignete Stelle ist, dieses übernehmen.
Alle Kosten die beim Anwalt anfallen, werden bei entsprechendem geringem Einkommen über die Beratungshilfe beim Amtsgericht abgerechnet. Sollte der Klient zu viel Einkommen haben, dann richtet sich die Gebühr für den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan nach der Anzahl der Gläubiger.
Staatliche Einrichtungen wie AWO o. CARITAS bekommen dieses selbstverständlich auch gezahlt, zwar nicht von den Gerichten sondern von der Stadt.
Dort kann sich aber so eine Vorbereitung auf die Insolvenz bis zu 1 Jahr und länger hinziehen.
Eine Zeitvorgabe ist natürlich nicht vorgeschrieben, aber z.B. wir ein 1. Schreiben an die Gläubiger verschickt mit der Aufforderung um eine aktuelle Forderungsaufstellung.
Wenn man dort keine Frist setzt, wartet man unter Umständen wochenlang auf eine Antwort.
Beim außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ist es ähnlich, wer nicht antwortet, gilt als nicht einverstanden mit dem Plan.
Wenn der Anwalt das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans bescheinigt, wird das Gericht auch kein gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan versuchen, denn die Chancen sind gleich null.
Die Aussage...um so mehr sie verdienen um so mehr bleibt ihnen ist ja wohl völliger Quatsch.
Sobald der Schuldner über seiner Pfändungsfreigrenze liegt, um so mehr kann der Treuhänedr wegpfänden und prozentual an die Gläubiger auszahlen.
Ob und wann es mal neue Regelungen für Insolvenzen gibt, steht noch in den Sternen. Aber nächstes Jahr kommen sicherlich noch keine neue Regelungen.

Übrigens...ist eine Verbraucherinsolvenz immer eine gute Lösung, wenn der Schuldner den Überblick über seine Schulden verloren hat und ein geringes Einkommen zur Verfügung steht.
Angst muß man vor einerInsolvenz auf jeden Fall nicht haben.

LG und alles Gute
pohllinchen
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 26.März 2006 18:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Sorry aber schon Ihr Beitrag hier: http://www.gomopa.net/Finanzforum/Insolvenz/Insolvenz-und-Neugruendung.html#157515, zeigt mir, wieviel von Ihrer Beratungsleistung zu halten ist.

Zitat:

Die 10€ sind der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil am Beratungshilfeschein, wenn die angestrebte Insolvenz über einen Anwalt läuft. Den beratungshilfeschein bekommt man beim Amtsgericht seines Wohnortes.


Öhm, wo unterscheidet sich denn nun mein Beitrag von Ihrem und was ist bei meinem nicht korrekt ?

Zitat:

Vereine, gemeinnützige z.B. sind keine geeignete Stelle um eine Einigung mit Gläubigern herbeizuführen, deshalb wird dafür ein Anwalt, der eine geeignete Stelle ist, dieses übernehmen.


Erzählen Sie soch keinen Blödsinn. Gerade die gemeinnützigen sind geeignete Stellen im Sinne des §305 InsO, sofern diese sich um eine solche Anerkennung bemüht haben. Anwälte sind anerkannte Personen; Sie erkennen den Unterschied ?

Zitat:

Wenn der Anwalt das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans bescheinigt, wird das Gericht auch kein gerichtlichen Schuldenbereinigungsplan versuchen, denn die Chancen sind gleich null.


Mit einer solchen Vorgehensweise wäre ich zwar mehr als einverstanden, aber dem ist ganz und gar nicht so. Das Gericht und nicht der Anwalt oder sonstwer entscheidet darüber, ob gerichtlicher Vergleich oder nicht.

Zitat:
Die Aussage...um so mehr sie verdienen um so mehr bleibt ihnen ist ja wohl völliger Quatsch.
Sobald der Schuldner über seiner Pfändungsfreigrenze liegt, um so mehr kann der Treuhänedr wegpfänden und prozentual an die Gläubiger auszahlen.


Damit auch Sie es verstehen. Verdient der Schuldner 1.100,00 € verbleibt ihm nach Pfändung -bei null unterhaltsberechtigten Personen - 1012,60 €. Verdient er 1.200,00 € verbleibt bei ihm 1.049,60 €, also mehr. Je mehr er also verdient, um so verbleibt ihm auch.

Zitat:
Ob und wann es mal neue Regelungen für Insolvenzen gibt, steht noch in den Sternen. Aber nächstes Jahr kommen sicherlich noch keine neue Regelungen.


Der Gesetzesentwurf liegt zur Zeit beim Bundesrat zur Stellungsnahme. Ich schließe mit Ihnen hier und jetzt eine Wette ab, dass spätestens im nächsten Jahr eine neue Regelung geben wird. Also, 1.000,00 € für einen karitativen Zweck. Schlagen Sie ein ?

MfG

ThoFa
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Merian
Newbie


Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 29.März 2006 22:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ThoFa,

habe gerade im Internet dieses Froum gefunden........und Dich.

Da ich Dich jetzt schon des öfteren über andere Wege versucht habe zu erreichen, Telefon, E-Mail u.s.w. versuche ich es mal hier.

Du hast uns sehr geholfen als wir so ziemlich am Boden waren. Dafür sind wir Dir dankbar.

Uns gefällt nur nicht das Du jetzt alle Mails und Anrufe von uns ignorierst.


Unsere Mail Adresse hast Du.
Vielleicht klappt es auf diesem Weg.

Gruß
Merian
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