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Da kommt viel Schlimmes auf mich zu, wer kann helfen?

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Autor Nachricht
alex_m
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2006 15:28    Titel: Da kommt viel Schlimmes auf mich zu, wer kann helfen? Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde,
brauche mal dringend einen Rat, da kommt viel Schlimmes auf mich zu.
Ich habe das Forum hier schon gründlich durchforstet, aber leider noch keinen ähnlichen
Fall gefunden.
Hier kurz zum Stand meiner Misere.
Am 01.09.05 selbstständig gemacht mit einem Einzelhandel in einer 100.000 EW Stadt
Im Osten der Republik( recht umfangreich und gut vorbereitet – dachte ich jedenfalls)
25.000 € EK/ keine Kredite
Am 15.07.05 dazu einen Mietvertrag für einen Laden über 3 Jahre fest geschlossen
(weniger war nicht drin, Miete + NK 1.500 €)
Das Weihnachtsgeschäft war nicht schlecht (etwas Hoffnung), die Umsätze im Schnitt
jedoch die reinste Katastrophe und keine Besserung in Sicht.
Mir geht jetzt das Geld aus, buttere jeden Mo. 500 – 1.000 € rein.
Habe beschlossen jetzt die Notbremse zu ziehen und zum 31.03.06 zu schließen.
Anfang Januar informierte ich den Verwalter (der auch den Mietvertrag unterschrieben hat),
Er zeigte Verständnis und nahm die mündliche Kündigung an.
Ich solle mit Datum vom 02.01.06 die schriftliche Kündigung zum 31.03.06 nachreichen,
dass ich dann auch noch am selben Tag tat.
Hab seit dem nichts mehr gehört und befürchte jetzt das Schlimmste, zumal er ja nur der
Verwalter und nicht der Vermieter ist.
Kann die Miete noch bis März zahlen, dann ist die Kasse/ Konto leer.
Ich gehe jetzt vom Schlimmsten aus, dass ich bis 06/2008 zur Zahlung verpflichtet bleibe.

Da sieht es dann so aus, dass ich nicht nur 25.000 € verloren habe, sondern häufe ab
April jeden Monat 1.500 € mehr Schulden an (bis 06/08 40.000 €)
Das bricht uns das Genick – wir sind Pleite.
Ich will die Selbstständigkeit noch bis Ende April aufrechterhalten zwecks Abwicklung der
Formalitäten, Bewerbungen schreiben ect. und dann arbeitslos melden.
Frage: Welche Inso triff dann für mich zu? Privat oder Regel?
Zu welchem Zeitpunkt kann man damit rechnen? Die Schulden bauen sich
ja erst von Monat zu Monat auf.
Vermögen:
Bargeld: 0€ alles aufgebraucht
Aktien: 3000 € gehören mir und meinem Mann je zur Hälfte
Autos:2, je 14 Jahre alt 800 / 1500€
Grundstück: bezahlt, jedoch Grundschuld für Haus eingetragen
Haus: finanziert durch Darlehen und Bausparer je zur Hälfte mein Mann und ich
Was werde ich im schlimmsten Fall verlieren?
Ich und mein Mann (ist schon seit längerem arbeitslos) wollten uns mit dem Geschäft einen
neue Lebensgrundlage schaffen. Jetzt sind wir ab April Beide arbeitslos. Selbst wenn wir Beide wieder Arbeit bekämen wird es nie und nimmer für die Abzahlung der verbleibenden Miete und der Deckung der restlichen Kosten reichen.
Entschuldigung ging nicht kürzer.
Bin über jede Hilfe/ Anregung dankbar!
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moneydown
Specialist


Anmeldungsdatum: 09.11.2005
Beiträge: 69

BeitragVerfasst am: 6.Feb 2006 21:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Da Dich die schlechte Geschäftsentwicklung in diese Misere gebracht hat, dürfte für Dich die Regelinsolvenz gelten.
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Cob
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 29.11.2005
Beiträge: 287
Wohnort: Ortenau

BeitragVerfasst am: 7.Feb 2006 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

warum suchst Du nicht einen Nachmieter???
Das wäre doch die beste Lösung, um aus dem Mietvertrag zu kommen oder zumindest den finanziellen Schaden zu verringern.

Hast Du die Kündigung an den Verwalter oder den Vermieter adressiert?
Ist die Kündigung somit überhaupt rechtswirksam? Mal abgesehen von irgendwelchen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten.

Ruf doch mal den Vermieter an, ob der überhaupt Bescheid weiss. Und ob der vielleicht eine Lösung (Nachmieter) hat. Im Zweifel wird dem ein Nachmieter lieber sein als ein insolventer (Zwangs-)mieter.

Gruß

cob
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uf
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 7.März 2006 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
stand im August 2005 vor der selben Situation.
Nach Beratung bei der Schuldnerberatung der Caritas, habe ich das Insolvenzverfahren beantragt.
Man ist zwar abgestempelt, aber man kann wieder ruhiger schlafen und an einen Neuanfang denken.
Hoffe, Dein Mann bürgt nicht in irgendeiner Weise!?
Ich habe meine Frau bei allem draußen vor gelassen und somit wurde das Insolvenzverfahren "nur" über mein Vermögen eröffnet.
Ich rate Dir, setze Dich mit einer gemeinnützigen Schuldnerberatung (nicht mit einem Anwalt oder sonstigen Firmen, die eine Entschuldung versprechen) in Verbindung.
Wünsch Dir Alles Gute
uf
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 7.März 2006 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@alex_m

Auch wenn es sich komisch anhört, aber ich würde Ihnen zunächst von einer Insolvenz abraten.

Die Frage die sich stellt ist zunächst einmal:

Warum wollen Sie eine Insolvenz beantragen?

Wegen einer Mietschuld, die noch nicht definiert ist? Wenn überhaupt, sollten Sie zunächst prüfen lassen, in welcher Höhe die Mietschuld überhaupt entstehen kann. Und ob sich der Vermieter nicht auf einen Vergleichsbetrag einläßt, welchen Sie dann in moderaten Raten abstottern. Also abwarten!

Vergessen Sie nicht. Wenn Sie Insolvenz beantragen sind Sie Ihr Privathaus auch los. Selbst wenn Sie momentan (oder auch weiterhin) die Raten für Ihre Darlehen pünktlich bezahlen (könnten).

Wollen Sie Ihr Haus verlieren? Wenn nein, vermeiden Sie ein Insolvenzverfahren. Denn sonst entscheidet ein Insolvenzverwalter, was mit Ihrem Haus (Vermögen) passiert- und nicht mehr Sie.

grüße
gundel
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 645
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 7.März 2006 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

rufen Sie doch zunächst mal den Verwalter an, um zu sehen was Sache ist. Machen Sie nicht die Pferde scheu, bevor überhaupt klar ist, was auf Sie zukommt.

Sollten Sie tatsächlich Insolvenz anmelden müssen, sind Sie - solange das Gewerbe besteht - Kandidatin für die Regelinsolvenz. Wenn Sie das Gewerbe abmelden und weniger als 19 Gläubiger oder keine Schulden aus Lohnverhältnisse haben, müssen Sie in das Verbraucherverfahren.

MfG

ThoFa
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umrax
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 7.Mai 2006 9:01    Titel: Bank Konto Eröffnung nach Kündigung Antworten mit Zitat

hallo an alle,
die auch dieses problem haben: kontokündigung.
wegen pfändung bzw. zwangsvollstreckung.
schaut unter ra-infos.de
kann ich wirklich nur weiter empfehlen
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