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Kugelblitz Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 14.Feb 2006 19:33 Titel: Dachte 6 Jahre seien genug... |
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Hallo an Alle,
ich habe im Jahr 2000 die Privat-Inso beantragt und alle Stationen durchlaufen. Mein Verfahren wurde im September 2000 eröffnet. Vom Gericht erhielt ich mit Ankündigung der restschuldbefreiung ein Merkblatt. Dort standen die Pflichten des Schuldners sowie der Vermerk, dass die Wohlverhaltensperiode 6 Jahre, gerechnet ab Eröffnung dauert. Ich habe auch im Sep. 00 meine Verfahrenskosten (Damals 3000 DM) bezahlt und überweise seit dem monatl. 150 DM (76 Euro) an den Treuhänder. Jetzt dachte ich, ich würde mich dem ENDE nähern )Sept. 2006), aber: Mir wurde vom Treuhänder und auf Nachfrage auch vom Gericht mitgeteilt, dass mein Verfahren nach altem recht läuft. Das bedeutet: 7 Jahre WVP, ab "Aufhebung" - und die war im April 02. Was wiederum bedeuten würde: Restschuldbefreiung erst April 2009!!! KANN DAS RICHTIG SEIN?? Dann hätte ich ja insgesamt 9 Jahre(!) den pändbaren Teil bzw. meine freiwilligen 76 Euro gezahlt bzw. zahlen müssen. Wer weiß Rat??
Gruß, J. |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 15.Feb 2006 6:44 Titel: |
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Hallo,
leider, leider ist es so. Sie werden nach altem Recht behandelt und unterliegen daher der siebenjährigen Wohlverhaltensphase.
MfG
ThoFa |
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Kugelblitz Newbie
Anmeldungsdatum: 14.02.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 22.Feb 2006 18:00 Titel: |
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| Ja Danke erstmal für die ernüchternde Antwort. Wie ist das denn dann mit meinem "freiwilligen" Beitrag von 76,.. Euro? Den zahle ich doch immerhin seit 09/2000. Das ist Geld, dass zusätzlich zum pfändbaren Betrag Betrag von mir gezahlt wurde. Es hieß damals, das muß ich 7 Jahre lang zahlen, während der WVP - und jetzt plötzlich 9?? Da kann doch was nicht stimmen. Anscheinend hätte ich dann erst ab 04/2002 zahlen müssen, oder? |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 22.Feb 2006 18:14 Titel: |
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Hallo,
ja die hätten Sie erst ab Beginn der WVP zahlen müssen.
MfG
ThoFa |
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10winni10 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.02.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 23.Feb 2006 17:21 Titel: |
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Hallo ThoFa,
ich bin neu hier und habe mich noch nicht durch das Forum "durchgelesen".Insofern hoffe ich nicht, daß mein Problem oder meine Frage schon abgehakt ist.
Mich traf im Jahr 2000 eine Verbraucherinso. War selbst zu blauäugig, habe die Tatsachen nicht sehen wollen und außerdem haben mich welche über den Tisch gezogen. Davon habe ich heute noch Magenschmerzen.
Na gut -die Fakten.
Eröffnung des Verfahrens August 2000. Insolvenzgründe vom Landgericht anerkannt. Der Insolvenzverwalter,eine Kanzlei, wurde vom Gericht mit der Abwicklung beauftragt.
Als Inhaber der insolventen Firma beauftragte ich einen weiteren RA mit der Wahrnehmung meiner Interessen. Er wurde bezahlt und hat auch gehandelt.
Nun ist bis zum heutigen Tag das Insolvenzverfahren nicht abgeschlossen. (Trotz der schriftlichen Zusage vom Insolvenzverwalter, daß im Januar 2006 der Abschluß erfogen sollte)
Da ich nach der "alten" Version 7 Jahre Wohlverhaltensphase einzuhalten habe, sind summa Summarum also bereits 13 Jahre einzukalkulieren.
(ja,ja-es fehlen dazu noch 6 Monate)
Ich bin jetzt 62 Jahre und komme günstigstenfalls mit 69 oder 70 aus der Sache raus. Man will ja nicht klagen aber eine Frage stellt sich mir:
Kann man gegen eine solche "Verschleppungstaktik" etwas tun ?
Ich wäre dankbar für Deine oder natürlich auch mehrere Meinungen oder Ratschläge.
MFG
funkel |
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ThoFa Insider
Anmeldungsdatum: 15.04.2003 Beiträge: 649 Wohnort: Rheinland
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Verfasst am: 24.Feb 2006 8:26 Titel: |
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Hallo,
ich möchte Ihnen nichts vorwerfen, aber Sie befinden sich seit über fünf Jahren im Insolvenzverfahren und kommen erst jetzt auf die Idee, dass dies relativ lange ist ? Man muss sich doch fragen, was Ihr Anwalt in der ganzen Zeit gemacht hat ?!
Grundsätzlich kann ein Verfahren realtiv lange dauern, dies ist meist der Fall, wenn es sich um eine ziemlich große Firma handelt, bei der es viel zu verwerten gibt.
Der Insolvenzverwalter unterliegt der Aufsicht des Gerichtes, also sollten Sie im Zweifelsfall dort mal anfragen.
MfG
ThoFa |
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10winni10 Newbie
Anmeldungsdatum: 20.02.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: 24.Feb 2006 17:02 Titel: |
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Hallo,
Danke für die Reaktion. ich möchte hier nicht alle Beweggründe anführen, die mich bisher dazu bewogen, einen solchen "Warteweg" einzuschlagen.
Meine Firma war nicht groß oder gewaltig. 10 Männer im Baubereich.
Dazu brauchte man - Transporter, Maschinen ,Aggregate u.a.-
Meine Ehefrau als Kreditbürge konnte ausgelöst werden. Einer der Kulminationspunkte für den ( meinen )"Warteweg".
Jetzt möchte ich aber weiter handeln. Deshalb mein Posting hier.
Ich werde dem Ratschlag von ThoFa folgen und mich direkt an den Vorsitzenden des Gerichts wenden.
Kann man denn nicht dem vermaledeiten vom Gericht eingesetzten Insolvenzverwalter mit Schadenersatz kommen ??? Es ist doch überlegenswert zu sagen, daß man mit einem ordentlichen AV ca. 2500,- Euro verdienen könnte. Davon zahlt man in der Wohlverhaltensphase bis zum pfändungsfreien Betrag an den Insolvenzverwalter. Das ist klar. Das gilt doch aber nur ,solange die Inso läuft.
Wird diese aber aus den unterschiedlichen Gründen ( diese sind noch zu recherchieren ) verzögert und die fast doppelte Laufzeit steht unter dem Bruchstrich, dann könnte man doch nach der Verantwortlichkeit fragen.???
Oder nicht??? Man kann ja mal nachrechnen was für ein finanzieller Verlust durch solche " Nachlässigkeiten" entstehen können.
ThoFa - meine Funknummer: 0174-9453047
Bin öfter mal in Oberhausen.
Vielleicht sieht man sich ja mal.
Wenn ich dem Herrn Gerichtspräsident in die Augen geblickt habe, melde ich mich wieder.
Bis dahin
10wiini10 |
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