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bioenergy Newbie
Anmeldungsdatum: 13.08.2007 Beiträge: 6 Wohnort: Niederrhein
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Verfasst am: 16.Aug 2007 23:15 Titel: Der Tod passt ihr gut??? Das schaffen nur Frauen! |
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Ein Bekannte von mir hat seit vielen Jahren eine Einzelfirma gehabt. In den letzten Jahren ging das ganze aber nicht mehr so richtig gut und sie ist mit ihren Finanzen nur noch so la la zurechtgekommen. Um Steuern und Finanzamt hat sie sich auch nicht mehr richtig gekümmert, soweit ich weiß hat sie nur ihre Ust-VA-Daten an den StB weitergeleitet und sonst bezahlt was das FA wollte. Eine Bilanz ist seit 5 Jahren nicht mehr gemacht worden, sie hatte nie so den Draht zur Buchhaltung. Sie behauptet, das sie zwar immer mal wieder Ermahnungen vom FA kriegt hat, aber der Stb ihr sonst den Rest vom Leib hielt.
Schon hier frage ich mich, wie das geht, wo doch unsereins vom Finanzamt im Abstand von Monaten gepiesackt und spätestens bei einem Jahr Verspätung gepfändet wird???
Nun war vor kurzem wirklich die Luft raus und das Thema kam auf wohin mit der Firma, der feste Job winkte schon. Und auf Nacharbeiten der langjährigen Buchhaltung hatte sie keine Lust und keinen Nerv. Aber dafür hatte sie einen Onkel. Keinen reichen, sondern einen wirklich armen, der auch noch Lungenkrebs hatte, leider unverbesserlicher Raucher. Nach der letzten Chemo, als es ihm nochmal gut ging, machte meine Bekannte einen Deal mit ihm:
Der Onkel bekam die Firma und 10000 EUR.
Was??? Ich habs auch erst nicht verstanden. Aber der Onkel und mein Bekannte halten sich für schlau: Nicht dass der kranke Onkel jetzt zu Hause auch noch die Buchhaltung nachgemacht hat! Der Onkel buchte eine Luxus-Kreuzfahrt und konnte nochmal einen Höhepunkt einem Leben genießen. Derweil vergammelten die Firmenunterlagen in seiner feuchten Gartenlaube. Bevor das Finanzamt richtig böse wurde, war er tot.
Diese Verrückte sagt, sie hat bis jetzt noch nix vom FA gehört... Der Onkel ist im Frühjahr gestorben.
Ich sagte ihr damals, das dicke Ende kommt noch, aber??? |
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Heinrich Dreier ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.09.2003 Beiträge: 2921
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Verfasst am: 18.Aug 2007 16:25 Titel: |
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Hallo bioenergy,
wenn es doch keiner weiß, und der Onkel war der Besitzer der Firma, was will das Finanzamt dann machen? Oder bin ich mit meiner Denkweise auf dem Holzweg?
Grüsse
Heinrich |
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Cob Pathfinder
Anmeldungsdatum: 29.11.2005 Beiträge: 290 Wohnort: Ortenau
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Verfasst am: 18.Aug 2007 17:44 Titel: |
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| Heinrich Dreier hat folgendes geschrieben:: |
| wenn es doch keiner weiß, und der Onkel war der Besitzer der Firma, was will das Finanzamt dann machen? Oder bin ich mit meiner Denkweise auf dem Holzweg? |
Schätze ja!
Steuerschuldner ist stets der Steuerpflichtige. Also der Firmeninhaber.
Die Bekannte von bioenergie glaubt vermutlich, dass aufgrund einer Firmenübertragung auch die Steuerpflichten- und schulden übergehen.
§ 75 Haftung des Betriebsübernehmers
(1) 1 Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im ganzen übereignet, so haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge, vorausgesetzt, dass die Steuern seit dem Beginn des letzten, vor der Übereignung liegenden Kalenderjahrs entstanden sind und bis zum Ablauf von einem Jahr nach Anmeldung des Betriebs durch den Erwerber festgesetzt oder angemeldet werden. 2 Die Haftung beschränkt sich auf den Bestand des übernommenen Vermögens. 3 Den Steuern stehen die Ansprüche auf Erstattung von Steuervergütungen gleich.
Wie man daraus ersieht, haftet der Übernehmer für bestehende Schulden. Das bedeutet aber (mal ganz abgesehen von der zeitlichen Beschränkung auf Übergabe- und -vorjahr) nicht, dass der Übergeber aus dem Schneider ist. Das Finanzamt hat nur einen zusätzlichen Haftungsschuldner, kann sich also an Übergeber und Übernehmer halten.
Kann also sein, dass die Bekannte nicht nur T€ 10 an Onkelchen gespendet hat sondern auch noch die rückständigen Steuern an das Finanzamt abdrücken muss.
Da das FA über die Umsatzsteuervoranmeldungen die Betriebseinnahmen kennt, wird es - wenn keine Unterlagen mehr vorhanden sind - die Ausgaben niedrig, den Gewinn hoch schätzen und die Steuern festsetzen. Vielleicht.
Vielleicht ist das aber ja trotzdem billiger als in die Aufarbeitung der alten Belege einzusteigen.
Cruß
Cob |
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