Anmeldungsdatum: 07.11.2005 Beiträge: 1 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 17.Nov 2005 13:01 Titel: Dienstwagen bei Gehaltspfändung
Hallo,
mein Lebensgefährte ist Angestellter einer Bank und hat dort Anspruch auf einen Dienstwagen. Bisher hat er diesen Anspruch nicht genutzt. Seit einem Monat wird sein Gehalt gepfändet und das wird wohl auch noch eine ganze Weile so weiter gehen. Da wir inwzischen kein eigenes Auto mehr haben, er aber ein Auto braucht, um zur Arbeit zu fahren, möchte er über seinen Arbeitgeber einen Dienstwagen leasen. Dafür wird monatlich eine Pauschale fällig, die ihm vom Bruttolohn abgezogen wird. Was ich nicht ganz verstehe ist folgendes: Wie ist das mit dem pfändbaren Teil seines Einkommens. Wir der Teil von dem Einkommen berechnet, der nach Abzug der Dienstwagenpauschale übrig bleibt, oder aber wird das pfändbare Einkommen vor Abzug dieser Pauschale berechnet. Müsste er also die Kosten für den Dienstwagen von dem unpfändbaren Teil seines Einkommens zahlen? Und wie verhält sich das mit dem geldwerten Vorteil?
Ich hoffe, jemand weiß eine Antwort auf meine Fragen und danke dafür schon im Vorraus.
Verfasst am: 19.Nov 2005 17:57 Titel: Re: Dienstwagen bei Gehaltspfändung
limburg_ffm hat folgendes geschrieben::
...wird das pfändbare Einkommen vor Abzug dieser Pauschale berechnet. Müsste er also die Kosten für den Dienstwagen von dem unpfändbaren Teil seines Einkommens zahlen?
Hallo,
wie oben stehend ist es richtig. Ein Dienstwagen kann einem das unpfändbare Gehalt also ziemlich nach unten drücken.
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