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Drohende Gewerbeuntersagung - Tipps & Tricks

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Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 28
Wohnort: Ravensburg

BeitragVerfasst am: 3.Jan 2007 16:54    Titel: Drohende Gewerbeuntersagung - Tipps & Tricks Antworten mit Zitat

Drohende Gewerbeuntersagung - Tipps & Tricks

Nicht zuletzt durch die anhaltend schlechte konjunkturelle Lage müssen Unternehmer häufiger finanzielle Engpässe überwinden. In solchen Situationen sehen sie oftmals die Zahlung von Löhnen und Gehältern als ihrer vorrangige Arbeitgeberpflicht an; die außerdem abzuführenden laufenden Steuern, die Beiträge an die Sozialversicherungsträger und an die Berufsgenossenschaften können jedoch oft nicht mehr zeitgleich bzw. gar nicht entrichtet werden. Viele Unternehmer wissen nicht, dass gerade durch das Finanzamt und die Krankenkassen Gewerbeuntersagungen wegen persönlicher Unzuverlässigkeit des Gewerbetreibenden angeregt und durch das zuständige Gewerbeamt eingeleitet werden, wenn hohe Rückstände vorliegen bzw. schleppende Zahlung erfolgte.

In welchen Fällen kann das Gewerbe untersagt werden?

Als unzuverlässig ist anzusehen, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, das von ihm ausgeübte Gewerbe zukünftig ordnungsgemäß zu betreiben. Nicht ordnungsgemäß ist die Gewerbeausübung, wenn der Gewerbetreibende nicht willens oder in der Lage ist, die im öffentlichen Interesse zu fordernde einwandfreie Führung seines Gewerbes zu gewährleisten. Zum Schutz der Allgemeinheit und der im Betrieb Beschäftigten werden von der Behörde Tatsachen ermittelt und die Erforderlichkeit einer ganzen oder teilweisen Gewerbeuntersagung überprüft.

Die folgenden Unzuverlässigkeitsmerkmale begründen in den meisten Fällen die Verfahrenseinleitung:

1. mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (im Sinne von fehlenden finanziellen Mitteln)
2. mangelnder wirtschaftlicher Leistungswille
3. mangelndes berufliches Verantwortungsbewusstsein
4. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über das Vermögen, Haftbefehl zur Erzwingung der Erklärung
5. Missachtung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
6. Straf- oder Ordnungswidrigkeiten

Die Einleitung eines Verfahrens wird dem Betroffenen immer schriftlich mitgeteilt und ausführlich begründet. Er hat dann innerhalb einer Frist, im Regelfall binnen 2 Wochen, die Gelegenheit, sich zum Sachverhalt zu äußern.

Was können Sie tun?

Um unnötige zusätzliche Schwierigkeiten während eines Verfahrens zu vermeiden, wird folgendes empfohlen:

1. Öffnen Sie unter allen Umständen unverzüglich Ihre Post, holen Sie auf jeden Fall niedergelegte Schriftstücke so schnell wie möglich bei der Post ab. Sorgen Sie auch bei Abwesenheit für die Entgegennahme und Bearbeitung der Post.

2.Reagieren Sie unbedingt auf Schreiben des Gewerbeamtes, insbesondere wenn darin die Einleitung eines Gewerbeuntersagungsverfahrens angekündigt wird. Sie sollten schriftlich oder telefonisch innerhalb der genannten Frist mit dem zuständigen Bearbeiter beim Gewerbeamt Kontakt aufnehmen.

3. Nehmen Sie mit dem Gewerbeamt vereinbarte Gespräche wahr bzw. informieren Sie den Ansprechpartner dort, wenn Sie den Termin verschieben müssen.

4. Halten Sie mit dem Gewerbeamt getroffene Absprachen, wie z. B. die Vorlage eines Sanierungsplans bis zu einem gesetzten Zeitpunkt, ein bzw. teilen Sie dem Amt mit, warum sie es nicht können.

5. Geben Sie dem Gewerbeamt gegenüber vertraulich auch Auskunft über persönliche Schwierigkeiten, die zu Ihrer Situation beigetragen haben oder ausschlaggebend dafür waren.

6. Sprechen Sie mit Ihren Gläubigern (Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Krankenkassen). Signalisieren Sie Ihren Willen zur Tilgung der Schulden und versuchen Sie, Ratenzahlungen zu vereinbaren. Auch wenn vielleicht Kommunikationsschwierigkeiten mit Ihrem Sachbearbeiter bestehen, suchen Sie weiterhin das Gespräch, möglicherweise mit einem anderen Mitarbeiter oder Vorgesetzten. Versuchen Sie, eine für Sie erfolgreiche Lösung herbeizuführen.

7. Informieren Sie das Gewerbeamt zeitnah über positive als auch negative Ergebnisse Ihrer Gespräche mit den Gläubigern und belegen Sie diese möglichst schriftlich. Warten Sie nicht erst auf die Nachfrage des Amtes.

8. Behalten Sie den Überblick über von Ihnen abgegebene eidesstattliche Versicherungen.

Die Beachtung der genannten Tipps, die Vorlage eines tragfähigen Sanierungskonzepts beim Gewerbeamt oder gar der Wegfall der vorgeworfenen Untersagungsgründe erhöhen die Chance auf eine Aussetzung oder sogar Einstellung des Verfahrens.

Welche juristischen Konsequenzen hat die Gewerbeuntersagung?

Gegen den Bescheid ist ein Widerspruch binnen 4 Wochen nach Zugang möglich. Im Falle der Anordnung des sofortigen Vollzugs der Untersagung kann beim Verwaltungsgericht ein Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt werden. Sofortiger Vollzug bedeutet, dass die Gewerbetätigkeit unverzüglich eingestellt und das Gewerbe abgemeldet werden muss.

Ist ein Untersagungsbescheid unanfechtbar geworden, kann frühestens nach einem Jahr (in Ausnahmefällen auch eher) ein Antrag auf Wiedergestattung der Ausübung der selbständigen Tätigkeit gestellt werden. Vorausgesetzt werden Tatsachen, welche die Annahme rechtfertigen, dass eine Unzuverlässigkeit nicht mehr vorliegt (positive Zukunftsprognose).
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 4.Jan 2007 8:53    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

schöner Beitrag!

Zitat:
1. mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (im Sinne von fehlenden finanziellen Mitteln)
2. mangelnder wirtschaftlicher Leistungswille
3. mangelndes berufliches Verantwortungsbewusstsein
4. Abgabe der eidesstattlichen Versicherung über das Vermögen, Haftbefehl zur Erzwingung der Erklärung


Diese Punkte würden weniger den "normalen" Gewerbetreibenden als vielmehr das genehmigungspflichtige Gewerbe (z.B. §34c) betreffen.

Zitat:
5. Missachtung steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten
6. Straf- oder Ordnungswidrigkeiten



Diese Punkte betreffen alle Gewerbetreibenden und sind sehr relevant!

grüße
gundel
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NOMOCON
Specialist


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 122
Wohnort: Kiel

BeitragVerfasst am: 5.Jan 2007 10:52    Titel: Gewerbeuntersagung Antworten mit Zitat

Verehrte Kaufleute,
der Stellungnahme von Gundel ist auch aus unserer Sicht nichts hinzuzufügen.Schöner Beitrag -lieber Mitbewerber.
Also Ergänzung zu Gundel:
Alle erlaubnispflichtigen Tätigkeiten,nicht nur nach 34c, bedürfen der besonderen wirtschaftlichen Verlässlichkeit im Sinne der GewO.

Allseits guten Umsatz wünscht

Wolfram Weber
_________________
NOMOCON Ltd&CoKG

Holstenstr. 19-27
24103 Kiel

Tel.: 0431-97 99 544
E-Mail: info@firma-offshore.com
WebSite: http://www.firma-offshore.com
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 8.Jan 2007 8:40    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
-lieber Mitbewerber


Ne, ne.....

Zitat:
Allseits guten Umsatz wünscht



Da gehe ich mit Ihnen konform!

grüße
gundel
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