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Drohende Insolvenz - juristische Unsicherheit und Angst

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Xanthariel
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 2
Wohnort: Mühlheim am Main

BeitragVerfasst am: 30.Apr 2008 9:44    Titel: Drohende Insolvenz - juristische Unsicherheit und Angst Antworten mit Zitat

Hallo Forum.

Leider ist es mir nicht vergönnt einen konstruktiven Beitrag zu diesem Forum zu leisten sondern ich wende mich an Sie in der Hoffnung ein wenig Licht in das vor uns liegende Dunkel zu bringen.

Zu meiner Geschichte:

Wir (meine Frau und Ich) haben in Deutschland ein Haus gebaut. Jeder von uns ist Hauseigentümer mit je 50% am Haus.

Meiner Frau wurde von dem Bauträgerunternehmen der unser gemeinsames Haus gebaut hat ein weiteres Haus als "Steuerspaarmodell" aufgeschwatzt.
Sie hatte damals ein nettes Einkommen und willigte ein. Die Finanzierung gestaltete sich wie folgt. Alle Kosten des Bauträgers wurden in die Gesamtkreditsumme eingerechnet und als Kredit ohne Tilgung bei der Bank eingehängt. Zur Sicherheit hat die Bank mich als Bürgen bestellt.
(Und ich habe das auch noch gemacht)

Die Tilgung sollte über eine Lebensversicherung, die monatlich angespaart werden sollte - am Ende vollständig erfolgen.
Das Haus wurde vom Bauträger für 10 Jahre gemietet und dann untervermietet. Die Differenz zwischen Bankzins und gewonnenem Mietzins sollte von meiner Frau getragen werden und ca. 450,00 EUR betragen. Nun wurde meine Frau in 2003 arbeitslos und konnte die LV nicht mehr bezahlen. Auch konnte Sie die 450,00 EUR für die Zinsdifferenz nicht mehr aufbringen, sodaß zunächst die LV den Vertrag und damit die Tilgung kündigte und dann letztendlich auch die Bank das Haus zur Zwangsversteigerung freigab. Der Bauträger hat den Mietvertrag drauaufhin gekündigt.

Wenn dieses Haus nun zwangsversteigert wird, befüchte ich, dass aufgrund der aktuellen Umstände nicht damit zu rechnen ist, dass man hier mit blauem Auge davon kommt - sondern gewaltiger Schaden entsteht ( > 100.00,00 EUR) da der Kredit ja aufgrund der Kosten und Gebühren des Bauträgers ohnehin aufgebläht war und bisher keine Tilgung erfahren hat.

Mittlerweile diskutieren wir natürlich wie man den kommenden unschönen Folgen unserer "Blödheit" begegnen kann. Stichwort Private Insolvenz.

Wir haben aufgrund der bescheidenen Arbeitsverhältnisse unseren Lebensmittelpunkt und Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz verlegt.
Und meine Frau hat nun auch wieder ein gut bezahlten Job (Halbtags).

Da die Schweiz nicht EU ist, stellt sich uns nun die Frage wie das mit einer sog. Auslandsinsolvenz ist bzw. funktioniert. Meine Frau hatte versucht sich diesbezüglich fachmännischen Rat einzuholen von einer sog. Insolvenzberatung der Diakonie in Hessen. Der Laden wird von einer halbtagskraft geschmissen, die logischerweise eher nicht berät sondern nach 08/15 abfertigt. Das kann es dann doch auch nicht sein.

Klar Mist bauen und dann noch Ansprüche stellen...

Ich erhoffe mir mit diesem Beitrag, dass sich jemand findet, der uns mit Rat und Tat zur Seite stehen kann und will. Finanziell sind wir sicherlich nicht das goldene Kalb das man melken kann, denn sonst würde ich nach Anlagemöglichkeiten suchen.

Offene Fragen:

1. Auslandsinsolvenz aus der Schweiz, ist das möglich oder geht das nur für EU Staaten?

2. Wenn es nur für EU-Staaten geht, ist sicherlich England oder Frankreich interessant. Was währe vorzuziehen, was sind die Haken an der Sache, Thema Restschuldbefreiung?

3. Die Bank die eine Bürgschaft verlangt hat, wird logischerweise versuchen diese Bürgschaft von mir zu bekommen. Da ich aber die letzten funf Jahre versucht hatte das Schiff über Wasser zu halten sind meine finanziellen Möglichkeiten auch mehr als erschöpft. Bedeutet das, dass ich dann auch eine Insolvenz machen darf/muss?

Ich bedanke mich im Voraus für sachliche und fundierte Antworten.

Gruß
Xanthariel
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Planer
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 217
Wohnort: 86899 Landsberg

BeitragVerfasst am: 2.Mai 2008 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Xanthariel,


zunächst muß man wohl ein bißchen Licht in das Dunkel bringen, heißt, ohne konkrete Zahlen zu kennen, ist es schwer, etwas anzuraten.

Wichtig wäre zu wissen:

1. Wie hoch sind die Verbindlichkeiten bei der Bank? Wie teilen sich die Verbindlichkeiten auf in valutierenden Darlehensbetrag und Leistungsrückstände (also Rückstände aus Zinsen)
auf?

2. Wie hoch ist (oder war) der Rückkaufswert der Lebensversicherung? Was ist zwischenzeitlich mit dem Rückkaufswert passiert?

3. Was für einen Entstehung-, oder Verkehrswert hat das Haus?

4. Wie ist oder war das Haus vermietet?

5. Wenn der jetztige Mieter gekündigt hat (warum eigentlich, dem kanns doch egal sein?) wann ist der Auszugstermin und wie hoch war denn die Miete?

6. Ist der Zwangsversteigerungsvermerk schon im Grundbuch eingetragen oder ist die Zwangsversteigerung bisher nur angedroht?

7. Wie ließe sich das Haus derzeit, zu reellen Konditionen vermieten?

Nachdem man diese Fakten kennt, kann man das genauer beurteilen. Grundsätzlich glaube ich aber, daß sich mit der Bank eine Lösung finden lassen würde, wenn das Haus ordentlich vermietet werden kann. Ein Gespräch mit der Bank lohnt hier allemal! Erst wenn man hier zu keinem Ergebnis käme, erscheint eine Insolvenz sinnvoll.


Grüße aus Landsberg

Thomas Planer
_________________
Thomas Planer // Planer und Kollegen GmbH
86899 Landsberg/Lech
Tel 08191/3201100
Fax 08191/2007
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Xanthariel
Newbie


Anmeldungsdatum: 01.12.2003
Beiträge: 2
Wohnort: Mühlheim am Main

BeitragVerfasst am: 5.Mai 2008 21:20    Titel: Offene Fragen Antworten mit Zitat

Hallo Thomas,

vielen Dank für Deinen Beitrag.

Die Zwangsversteigerung für das Haus meiner Frau ist bereits im Grundbuch eingetragen.

Die Zwangsversteigerung für das gemeinsame Haus noch nicht.

Sowohl für das erste als auch für das zweite Haus werden momentan Käufer gesucht.

Ich würde mich sehr freuen wenn Du oder jemand anderes auf meine offenen Fragen antworten könnte.

Gruß
Xanthariel
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 217
Wohnort: 86899 Landsberg

BeitragVerfasst am: 6.Mai 2008 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

Ich freue mich, wenn ich helfen kann, Sie sollten aber bitte zuerst meine Fragen beantworten, sonst kann ich nicht helfen.

Wenn Sie dies hier verständlicherweise nicht posten wollen, können Sie mir die Antworten auch mailen oder mich anrufen.

Grüße aus Landsberg

Thomas Planer
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