Verfasst am: 2.Dez 2003 9:25 Titel: Durchgriff nach Insolvenzverschleppung
Die Insolvenzrechtsreform war nicht unumstritten, hat aber im Bereich der Sekundärhaftung doch einiges geändert. Eine Durchgriffshaftung auf das private Vermögen des Geschäftsführers ist möglich wenn die Insolvenz einer GmbH nachweislich verschleppt wurde.
Wer hat Erfahrungen mit dieser Konstruktion gemacht? Ist sie durchsetzbar? Kommt für mich als Gläubiger was dabei raus?
Es gibt viele Möglichkeiten der Durchgriffshaftung gegen Gesellschafter oder Geschäftsführer einer maroden GmbH. Die Haftung wegen Insolvenzverschleppung ist nur eine davon.
Um näheres sagen zu können, müßten Sie nähere Informationen über den Zeitpunkt der Insolvenzreife und die Einzahlung des Stammkapitaks haben, ferner sollte man zu allererst prüfen, ob die Personen, die man in Anspruch nehmen möchte, überhaupt selbst solvent sind.
Riskant ist ein solches Vorgehen allemal. Es bedarf also einer genauen Sachverhaltsanalyse vor Klageerhebung.
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