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EV - Auto auch weg?

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polli68
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.02.2006
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 19.Sep 2006 5:56    Titel: EV - Auto auch weg? Antworten mit Zitat

Guten Tag, weiß hier jemand, ob ich nach Abgabe der eV das Auto abgeben muss (ca. 10 J. alt, brauche es für meine Selbständigkeit)?
Schönen Tag noch und vielen Dank im Voraus für die Antworten.
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 19.Sep 2006 6:56    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

Zitat:
ob ich nach Abgabe der EV das Auto abgeben muss


Warum sollten Sie nach einer EV das Auto abgeben? Eine EV (eidesstattliche Versicherung) ist lediglich ein Vermögensverzeichnis, welches "an Eides statt" versichert wird. Sie geben damit einem Gläubiger lediglich die Möglichkeit, in Ihre Vermögensverhältnisse Einblick zu gewinnen.

Allerdings kann der Gläubiger natürlich anhand dieser Informationen bestimmte Gegenstände oder Vermögen pfänden lassen. Hierbei gibt es verschiedene Einschränkungen, wobei auch ein Fahrzeug unter gewissen Umständen "unpfändbar" sein kann (z.B. berufliche Tätigkeit etc.). Zu beachten ist, daß dabei auch der Zeitwert des Fahrzeugs berücksichtigt wird (Erlösperspektive im Verhältnis zu notwendigem Gebrauch). Bedeutet, daß Sie bei einem bezahlten, ein Jahr altem 500 CL sicherlich Probleme hätten . Bei einem 10 Jahre alten "normalen" Fahrzeug ist die Pfändung eher unwahrscheinlich, da auch eine Pfändung für den Gläubiger zunächst mit Kosten verbunden ist (Gerichtsvollzieher, Abholung, Einlagerung, Versteigerung).

Das Fahrzeug kann übrigens nur dann gepfändet werden, wenn Sie tatsächlich Eigentümer zum Zeitpunkt der Ableistung der EV waren. Wenn Sie beispielsweise den Brief als Sicherheit an einen Darlehensgeber oder einen Gläubiger abgetreten haben, sind dessen Rechte vorrangig. Damit ist das Fahrzeug auch unpfändbar.

grüße
gundel
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