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EV abgelegt, Schuldner trotzdem flüssig!

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Rennibenni
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 28.Dez 2005 11:15    Titel: EV abgelegt, Schuldner trotzdem flüssig! Antworten mit Zitat

Hallo Gemeinde,
Wie kann ich jemanden belangen, der die EV abgelegt hat und trotzdem mit Sicherheit "flüssig" ist? (Vermögen auf Freundin geschrieben,ist wohl bekannt)
Ich denke der Kerl hat ebenfalls auch noch ein Konto in der BRD!
Wer hat evtl. auch schon mal Erfahrung mit solchen Fällen gemacht?
Woher bekommt man Auskünfte ob der Schuldner in vielleicht sogar in seinem Namen ein neues Konto eröffnet hat?
Eventuell auch als Halter beim Auto eingetragen ist ?
Welche Möglichkeiten habe ich? (Inkassobüro hab ich auch schon in Erwägung gezogen)
Über ein paar Posts würde ich mich wirklich freuen.
Beste Grüße
Rennibenni
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 28.Dez 2005 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@rennibenni
Zuerst würde ich Einsicht in die EV nehmen. Dort werden Sie erkennen können, ob und was Ihr Schuldner noch hat oder ob er in den letzten Jahren etwas entgeltlich oder unentgeltlich "verfügt" hat.

Evtl. besteht die Möglichkeit (relativ selten) bei Änderung oder Verdacht der Änderung der Vermögenslage eine erneute Ableistung der EV zu verlangen.

Hieraus ersehen Sie dann, ob sich was geändert hat. Bezüglich der Bankkonten werden Sie wahrscheinlich Pech haben. Sie können höchstens einen "Rundumschlag" versuchen (alle Banken im Umkreis, incl. Postbank). Vielleicht haben Sie Glück.

Eine recht "fiese" Möglichkeit wäre die sog. Taschenpfändung. Das sollte man aber immer dann machen, wenn die Chance besteht, daß er was "in der Tasche hat". Sollte er das Geld nicht getrennt und ausgesondert haben, wird er auch mit der Ausrede "das gehört nicht mir, sondern meiner Omma" nicht recht weiterkommen. Auch eine "Gehaltspfändung" ist immer wieder amüsant! Vor allem wenn der Chef Ihres Schuldners nichts von dessen "Vorleben" weiß.

Aber eines ist klar: Sie werden nicht umhin kommen, einen Anwalt bezüglich dieses Themas fragen zu müssen, es wird Sie evtl. viel Geld kosten - und evtl. ist Ihr Schuldner "Profi" und sie gucken in die Röhre.

grüße
gundel
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Rennibenni
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 28.Dez 2005 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gundel,
Danke für die Stellungnahme.Würde gerne noch wissen was mit "Rundumschlag" gemeint ist.
Soll ich alle Banken im Umkreis befragen(bzw. wahrscheinlich nur mein Rechtsanwalt)?
Sollte ich da fündig werden tritt doch wahrscheinlich Strafrecht in Kraft gel?
Beste Grüße
Rennibenni
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Werner K. Gärtner
Newbie


Anmeldungsdatum: 22.12.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 28.Dez 2005 18:59    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich halte nichts von Aktionismus. Wirksam ist es, wenn man überall, wo man vermutet, daß er Geld her bezieht (oder beziehen könnte....) mit dem Titel auftaucht und nachfrägt," ob man denn nicht etwas direkt haben könnte", wieviel der Junge noch zu bekommen hat und wann.
Sie sollten es nicht versäumen, ab und an den Schuldner anzurufen und sich zu entschuldigen, wenn Sie versehentlich einen Falschen befragt haben.
Will man das nicht selbst machen, gibt es gute und seriöse Leute dafür. Ansonsten: beobachten, Notizen machen, Schlüsse ziehen. Inkassodienste der "ganz normalen Art" sind in der Regel nach meiner Erfahrung wirkungslos und Zeitverschwendung. Übrigens gibt es oft bei gerade solchen Leuten, wie sie geschildert haben, häufig Fehler in Ihrem finanziellen Abtauchen, die aus ihrer Eitelkeit heraus entstehen. Also: ranklemmen und nicht locker lassen. Und wenn Inkassodienst: nur seriöse Kleinbetriebe beauftragen und ohne Vorkasse. Nur auf Erfolgbasis.
Vorsicht bei Abzockern. Ich habe da so meine Erfahrungen... Allerdings bin ich zwischenzeitlich in guten und erfolgreichen Händen. mfg WKG
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Rennibenni
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 28.Dez 2005 21:01    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Herr Gärtner,
vielen Dank für Ihre Aussage.Ich denke auch man muß schon ein wenig Zeit, Geduld und Hartnäckigkeit an den Tag legen!

Vielleicht würden Sie mir auch die guten und erfolgreichen Hände weiterempfehlen . (rennibenni@web.de)
Beste Grüße

Rennibenni
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 29.Dez 2005 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@rennibenni
Leider können Sie oder Ihr Anwalt keine Bank "befragen". Hier hat Datenschutz (glücklicherweise) oberste Priorität. Aber, wenn Sie "vermuten", daß er über regionale Banken ein Konto erhält, dann wäre ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß geeignet. Manche sind wirklich so blöd!

Strafrechtlich hätte dies keine Konsequenz, ein Schuldner kann auch nach EV soviele Konten unterhalten / einrichten wie er will. Er kann sogar nach Ableistung der EV Millionär werden, ohne daß er dies den Gläubigern mitteilen muß (Lottogewinn). Es sei denn, er hätte "gewußt", daß er im Lotto gewinnt oder er hat in der EV wissentlich falsche Aussagen getätigt.

grüße
gundel
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Rennibenni
Newbie


Anmeldungsdatum: 13.12.2005
Beiträge: 17
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 29.Dez 2005 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

@Gundel,
also ich bin mir nahezu sicher,dass der Ganove ein Konto bei einer Bank hat.Nur bei welcher, weiss ich leider nicht.Und wie funktioniert das dann mit dem Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ?
Beste Grüße
Rennibenni
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 29.Dez 2005 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@rennibenni
Da sollten Sie einen Anwalt einschalten. Der weiß auch, wie man dies beantragt (bei Gericht) und was darüber hinaus noch zu beachten ist oder welche zusätzlichen Maßnahmen noch nötig und sinnvoll sind (s.oben).

Denken Sie aber daran: Ein unüberlegter Schnellschuß kostet Geld und bringt im Zweifel nichts (außer Kosten). Finden Sie zunächst mehr über Ihren Schuldner heraus - das können Sie selbst machen, dafür brauchen Sie keine "Spezialisten", oder solche die sich dafür halten. Finden Sie folgendes heraus:

- wo arbeitet er? (angestellt?)
- wie arbeitet er (selbständig, angestellt bei der Omma etc...)
- lebt er auf großem Fuß (schmeißt er mit Geld um sich?)
- hat er öfters größere Geldbeträge dabei?
- Kennen Sie jemanden, der jemanden kennt, der ihn kennt!!!!! Und besorgen Sie sich dort über ihn Info's
- Nehmen Sie Einsicht in die EV!!!!
- Haben Sie schon einmal beobachtet, ob er bei einer ortsansässigen Bank öfters Bankgeschäfte tätigt?

und, und, und....

Wenn Sie diese Info's haben, würde ich zunächst mehrere Maßnahmen parallel anlaufen lassen. Gehaltspfändung, Kontopfändung, "normale" Pfändung und ganz überraschend - Taschenpfändung. Vielleicht haben Sie mit diesen Maßnahmen auf Anhieb Erfolg. Wenn Sie erst eines nach dem anderen machen, ist er gewarnt und wird "Maßnahmen" ergreifen. Deshalb den Überraschungseffekt nutzen. Fragen Sie Ihren Anwalt, wie man diese Maßnahmen sinnvoll kombiniert und zeitlich genau abstimmt.

Vielleicht wird er ja dann durch Ihr ständiges "Druck" machen mürbe und bietet Ihnen freiwillig etwas an - damit Sie ihn endlich in Ruhe lassen.

grüße
gundel
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bcsmmn324
Newbie


Anmeldungsdatum: 03.11.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 7.Jan 2006 19:46    Titel: Schuldner aufspüren und überführen Antworten mit Zitat

Also wenn ich von jemandem Geld zu bekommen hätte und es muss hier wohl um sehr viel gehen, dann würde ich dem nachgehen bis ich Gewissheit habe.
Wenn er nicht weit entfernt wohnt, würde ich mich ins Auto setzen und ihn selbst beschatten. Irgendwann wird er wohl auch auf eine Bank gehen und schon wissen Sie wo er bänkt.
Macht die Recherche kurz und mit Anwalt kostet es weniger Geld. Den letztendlich wird er wohl auch nur auf einen Dedektiv ausweichen und der kostet richtig Schotter.
Ich hoffe Sie haben einen vollstreckbaren Titel, denn ich glaube wenn Sie ihn auf der Bank erwischen, können Sie diesen dann gleich im Anschluss dort abgeben und vielleicht auch gleich Geld mitnehmen.- Sofern er es nicht abgeräumt hat.

Viel Glück!
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DirkG
Specialist


Anmeldungsdatum: 29.12.2005
Beiträge: 53
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 2.Apr 2006 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

@Rennibenni
Hallo,
ich kann Ihnen als Gläubiger von mehr als 20 Schuldner nur eins raten, es ist wirklich Sch..... wenn man von jemanden Geld bekommen soll und keines bekommt. Aber eins gebe ich immer zu bedenken.

Am besten einigen Sie sich IMMER im guten mit dem Schulder.
Fänden Sie Geld ob von der Bank oder Arbeitgeber bekommt der Schuldner schnell eine Menge Ärger. Konto wird gekündigt ggf. verliert er seine Arbeit weil der Chef keinen Bock auf so einen Mitarbeiter hat. Und was haben Sie dann?? Kein Konto zu haben ist kein Problem aber keinen Job zu haben heisst es kommt kein Geld rein, kommt kein Geld rein kann man auch kein Geld an jemanden zahlen.
Ich mache es so. Ich beobachte den Schuldner und sage Ihm dann was er hat oder auch nicht. Und sage Ihm selbst wenn er unter der Fändungsfreigrenze liegt er solle eine Ratenzahlung mit mir machen und wenn es nur 100€ im Monat sind. So behält er aber seinen Job und ich komme an etwas Geld......

Und selbst wenn er ein Auto auf seinen namen hat wenn es einen geringen Wert hat und er es braucht um zur Arbeit zu kommen kann/darf er es auch behalten hab eich schon mehr als einmal erlebt

Sollte sie noch Fragen habe melden Sie sich bei mir
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