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EV bei Finanzamt ???

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bassethound
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 20
Wohnort: Germany

BeitragVerfasst am: 18.Jun 2005 20:42    Titel: EV bei Finanzamt ??? Antworten mit Zitat

Hallo Leute.

Gott sei Dank habe ich dieses Forum im Netz entdeckt. Ich hoffe das ihr mir bei meinem Problem weiterhelfen könnt.

Zuletzt hatte ich Betriebsprüfung wegen einer Sache die schon 6 -7 Jahre zurück liegt. Ich möchte hier keinen Roman schreiben sondern mich auf das wesentliche reduzieren. Kurz gesagt muss ich eine größere Summe an Einkommen- Umsatzsteuer nachzahlen. Aufgrund meiner finanziellen Situation habe ich keine Möglichkeit im Moment dafür aufzukommen. Ein guter Bekannter von mir riet eine eidesstaatliche Versicherung beim Finanzamt abzuschließen. So hätte ich drei Jahre Ruhe und Zeit mich darum zu kümmern. Er hat mir gesagt das eine EV beim FA nicht in der Schufa eingetragen wird. Stimmt das ??? Ich habe früher mal eine EV in einer anderen Sache getätigt und das wurde der Schufa gemeldet. Meine damaligen Schulden habe ich bereits getilgt und verfüge über keinen negativen Schufa Eintrag mehr. Soweit möchte ich es auch nicht mehr kommen lassen, da ich die Nachteile dadurch aus Erfahrung kenne. Das ist nicht meine Welt.

Stimmt es das eine Stundung bei der Einkommensteuer möglich ist aber nicht bei der Umsatzsteuer ??? Dies kann man nur tilgen, vorausgesetzt Bonität vorhanden.

Bitte klärt mich mal genau auf welche Möglichkeiten es gibt und wie eine EV bei den Finanzämtern gehandhabt wird. Das für mich zuständige FA ist in Mannheim. Vielleicht kann jemand damit was anfangen.

Vielen Dank,

bassethound
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frank neidzel
Insider


Anmeldungsdatum: 17.07.2002
Beiträge: 600
Wohnort: bremerhaven

BeitragVerfasst am: 18.Jun 2005 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.gomopa.net/foren/htopic/97810/finanzamt/serie-insolvenz-undamp-schulden-teil-1-ev.htm
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ThoFa
Insider


Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 19.Jun 2005 7:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

allgemeines zum Thema EV finden Sie im Link, den Frank Neidzel angegeben hat.

Und dann noch als Ergänzung:

Eine EV schließt man nicht ab, sondern man wird dazu aufgefordert. Mit dem Finanzamt kann man tatsächlich versuchen zu vereinbaren, dass diese lediglich eine Vermögensaufstellung erhalten. Diese entspricht der EV, wird aber nur intern behandelt, dringt also nicht nach außen. Ob das Finanzamt sich darauf einlässt, ist eine andere Frage und kommt auch auf Ihre Argumentation an.
Wenn nicht, wird die EV ganz normal in der Schuldnerkartei gespeichert und landet kurz danach in der Schufa.

Umsatzsteuer und Einkommensteuer werden tatsächlich unterschiedlich behandelt. bei Umsatzsteuer reagieren Finanzämter allergisch auf Stundungsanträge, da Sie im Prinzip "Fremdgelder veruntreut" haben. Dennoch ist es auch bei USt möglich zu verhandeln.

MfG

ThoFa
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Dr. Untergang
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.05.2004
Beiträge: 13
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 22.Jun 2005 11:40    Titel: "Die kleine EV" Antworten mit Zitat

ist tatsächlich - in den Wirrungen dieser Zeit - ein probates Mittel, die eigentliche, die Bonität nachhaltig ruinierende EV zu verhindern.
Es handelt sich meist um eine notariell zu beurkundende Vermögensaufstellung, sinnvollerweise - oder kreativerweise (ganz nach Belieben) auf den Vordrucken der "echten EV".
Damit begnügen sich in der Regel diejenigen Gläubiger, die es sich nicht zum erklärten Ziel gesetzt haben, den Schuldner nieder zu machen -> iS. des - sich - nicht - mehr - erholen - könnens -, sondern das Überleben des Schuldners - warum auch immer - bevorzugen.
Im Klartext bedeutet dies: EV Vordrucke sinnvoll ausfüllen - zum Notar des Vertrauens - beurkunden. Dann ist das Objekt der Begierde - jeweils ausgefertigt - für die guten Gläubiger auf Wunsch verfügbar und der Rest der Welt erfährt nichts ! No way !
Dieser ungemein nützliche Rat ist umsonst !
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bassethound
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 20
Wohnort: Germany

BeitragVerfasst am: 3.Dez 2005 23:52    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten.

Mittlerweile habe ich in dieser Angelegenheit auch meinen Anwalt eingeschaltet. Das Finanzamt hat mir auch schon die Bescheide zugestellt. Die Zahlungsfrist kann ich natürlich nicht einhalten. so dass ich mit Pfändung rechnen muss.
Ich habe mir am Donnerstag eine Schufa Selbstauskunft eingeholt und bemerkt das meine Kreditkarte nicht eingetragen ist, lediglich meine Girokonten. Die Konten werde ich in den nächsten Tagen kündigen und aus meiner Schufa löschen lassen damit keine Negativmeldungen an die Schufa erfolgen können. Bei meinem Kreditkarteninstitut muss ich anfragen inwiefern ich meine Rechnungen zukünftig zahlen kann. Lastschrift kann ich nämlich nicht mehr anbieten, es sei denn sie akzeptieren Abbuchungen vom Konto meines Vaters. Aufgrund dieser Konstellation dürfte das FA keine Kontopfändung durchführen können und Mitteilungen an die Schufa wären dann auch nicht möglich. Darüber hinaus kann die Schufa auch nur die Firmen/Banken über eine Kontopfändung aufmerksam machen die anhand meiner Selbstauskunft eingetragen sind. Im nicht europäischen Ausland habe ich schon ein neues Konto eröffnet, so dass mir dadurch kein Nachteil entsteht.

Laut meinem Anwalt und meines Steuerberaters hies es das Steuerschulden öffentlich seien und an Institute wie z.B. die Schufa nicht mitgeteilt werden dürfen. Auch nicht dann falls ich eine EV beim Finanzamt abgeben werden muss. Die Schufa wird nur dann benachrichtigt wenn Kontopfändungen vollzogen werden, was ich ja umgehen kann. Diesbezüglich verweise ich auf meine vorherigen Aussagen. Das öffentliche Schuldnerregister darf der Schufa etc. nur Schulden/ Eidesstattliche Versicherungen mitteilen wenn es sich um nicht öffentliche Forderungen handelt.

Kann mir das so jemand bestätigen oder aus eigener Erfahrung schildern womit ich zu rechnen habe.

Das war´s erst mal für heute.

Danke.
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bassethound
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 20
Wohnort: Germany

BeitragVerfasst am: 4.Dez 2005 7:48    Titel: Antworten mit Zitat

Was ich außerdem noch wissen muss ist der Ablauf wenn der Finanzbeamte zu mir nachhause kommt und pfänden möchte. Ich habe vor einigen Jahren bei meinen Eltern ein Zimmer bezogen. Dort bin ich gemeldet, aber der Mietvertrag läuft ausschließlich auf meinen Vater. Darf der Finanzbeamte in so einem Fall nur Gegenstände aus meinem Zimmer zum pfänden in Betracht ziehen bzw. darf er sich nur in meinen Räumlichkeiten umsehen und aufhalten ??? Ich hatte früher schon einmal wegen einer anderen Sache damit zu tun, aber damals hatte ich auch noch eine eigene Wohnung. Da der jetzige Mietvertrag nicht auf mich läuft und ich so zusagen nur Gast bin benötige ich darüber genaue Auskunft.

Vielen Dank. Puh das macht mich wirklich fertig
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bassethound
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Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 20
Wohnort: Germany

BeitragVerfasst am: 12.Dez 2005 9:51    Titel: Antworten mit Zitat

Leider hat sich bisher keiner mehr auf mein Thema gemeldet. Das ist wirklich schade da die Sache sehr wichtig für mich ist.

Zu meinen bisherigen Fragen interessiert mich außerdem wie Zahlungsverjährungen beim Finanzamt gehandhabt werden.

Laut meinem Anwalt tritt diese nach fünf Jahren in Kraft falls in der Zwischenzeit keine Zahlungen wie z.B. Ratenzahlungen etc. geleistet werden. Mein Steuerberater bestreitet dies mit der Begründung das die Verjährung wieder aufgehoben ist wenn in der genannten Zeit schriftliche Korrespondenzen wie z.B. Zahlungserinnerungen vom FA folgen.

Wer weiß Rat ???

Danke,

Patrick
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Gundel
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Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 12.Dez 2005 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@bassethound

Da Sie sich eh mit dem Ableisten der EV "angefreundet" haben, verstehe ich Ihre Frage bez. Verjährung nicht ganz. Spekulieren Sie jetzt auf 5 oder 30 Jahre???? Machen Sie sich doch momentan um solche "ungelegten" Eier keine Gedanken (Prinzipiell gebe ich übrigens zunächst Ihrem Steuerberater recht). Oder wollen Sie solange den Kopf "unter der Decke" halten?
Momentan können Sie die Verbindlichkeiten sowieso nicht zahlen - d.h. das Problem stellt sich turnusmäßig immer wieder. Irgendwann werden die "Säumniszuschläge" sowieso einen Großteil der Forderungen ausmachen.
Bezüglich der Pfändung sollten Sie eigentlich Ihren Anwalt fragen, den haben Sie doch sowieso eingeschaltet. Sollte der Gerichtsvollzieher kommen, teilen Sie Ihm mit, welche Räume Sie bewohnen, hierfür ist kein Mietvertrag erforderlich - schließlich sind Ihre Eltern "so nett" Ihnen eine Bleibe zu bieten - und damit wird er auch nur dort pfänden dürfen. Allerdings sollte man etwas "vorsichtig" mit den Vollstreckern vom Finanzamt sein, die treten, im Gegensatz zum "normalen" GV, etwas wild auf. Seien Sie freundlich, hilfsbereit aber bestimmt!

Es ist sogar schon mal vorgekommen, daß der GV des Finanzamts wahllos irgendwelche Sachen in Wohnungen gepfändet hat, obwohl man auf andere Eigentumsverhältnisse hingewiesen hatte - hat zwar nichts gebracht, aber die Leute waren eingeschüchtert. Sollte der GV kommen, ist es manchmal nicht schlecht, einen Zeugen dabei zu haben.....

grüße
gundel
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ThoFa
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Anmeldungsdatum: 15.04.2003
Beiträge: 649
Wohnort: Rheinland

BeitragVerfasst am: 12.Dez 2005 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

bassethound hat folgendes geschrieben::
Das ist wirklich schade da die Sache sehr wichtig für mich ist.


Hallo,

wäre die Sache so wichtig für Sie, hätten Sie sie im Juni weiterverfolgt und wären nicht in die "Sommerpause" verschwunden. Oder sehe ich das falsch ?

MfG

ThoFa
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bassethound
Newbie


Anmeldungsdatum: 18.06.2005
Beiträge: 20
Wohnort: Germany

BeitragVerfasst am: 12.Dez 2005 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Glauben Sie mir ich habe in der Zeit nicht geschlafen Wäre Ihnen sehr dankbar wenn Sie mir weiterhelfen könnten, ich melde mich auch nicht erst im nächsten Jahr zurück

Gruß,

Patrick
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