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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 22.Sep 2003 21:47 Titel: Eine sichere Festung |
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Sichere Festung
Bei Konkurs bedienen sich Gläubiger häufig an der privaten Lebensversicherung. Ausnahme: Policen aus Liechtenstein.
Vom Firmenchef zum Sozialhilfeempfänger. Kein fiktives Szenario, sondern tausendfache Wirklichkeit in Deutschland. Immer mehr Selbständige müssen Bankrott erklären, und ihre private Altersvorsorge fällt damit an die Gläubiger. Folge: Viele werden zu Hilfsempfängern des Staates. Das beunruhigt selbst die Regierung. Mit einer neuen Aktion will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries den Unternehmern zumindest 1500 Euro Monatsrente vor der Pfändung retten.
Doch Firmenchefs, die auf diesen mageren Beitrag von Rot-Grün zur Alterssicherung nicht warten wollen, können schon jetzt handeln. „Wer mehr Rente behalten will, wandert mit einem Teil seiner Altersvorsorge einfach aus“, rät der Unternehmens- und Versicherungsberater Rene Franke-Rohmer. Und zwar nach Liechtenstein. Denn Lebensversicherungen nach dortigem Recht sind vor dem Zugriff deutscher Konkursverwalter und Gläubiger sicher. Ganz legal und abgesegnet durch die Europäische Union.
Für deutsche Unternehmer eine ebenso attraktive wie im Fall des Falles überlebenswichtige Variante. Denn bei der Mehrzahl der knapp 40 000 Firmenpleiten des vergangenen Jahres holen sich die Konkursverwalter die Kapitallebensversicherungen von Unternehmern, Gesellschaftern und Gesellschaftergeschäftsführern als Pfand. „Das Problem wächst. Mit der Zahl der Firmenpleiten nehmen auch die privaten Konkurse zu“, warnt Franke-Rohmer. Geschützt sind hingegen ihre Angestellten. Denn deren gesetzliche Rente ist so gut wie unpfändbar.
Schuld an dieser Situation ist das deutsche Pfändungsrecht. Lebens- und Rentenversicherungen mit einer Versicherungssumme höher als 3579 Euro sind grundsätzlich pfändbar, heißt es dort. Außer: Der Versicherte hat unwiderruflich festgelegt, wer das Geld später bekommen soll und dass es als Rente ausgezahlt wird. Franke-Rohmer: „Das macht aber niemand. Denn selbst bei Scheidung bliebe dann etwa der Ex-Gatte weiterhin begünstigt.“
In Liechtenstein ist die Rechtslage für Unternehmer deutlich besser. Vor fünf Jahren nahm das Fürstentum eine kleine, aber wirkungsvolle Änderung in sein Versicherungsvertragsgesetz auf – das so genannte Konkursprivileg. Demnach sind Lebensversicherungen in allen Spielarten im Konkursfall nicht pfändbar. Voraussetzung: Der Versicherte muss sich selbst, seine Frau oder seine Kinder als Begünstigte einsetzen. Er kann das aber jederzeit ändern. Zudem darf er die Summe entweder als Rente oder als Einmahlzahlung erhalten. Zu den geschützten Anlagen gehören klassische Kapitallebens- und Rentenversicherungen, fondsgebundene Policen mit und ohne Garantiezins sowie Verträge mit einer bestimmten Versicherungssumme im Todesfall oder nur in Höhe des eingezahlten Geldes.
Flexible Vertragsgestaltung
Um den liechtensteinischen Schutz zu erhalten, müssen die Unternehmer noch nicht einmal das Fürstentum besuchen. Sie gehen einfach zu ihrer Hausbank. „Wir stehen mit allen großen deutschen Banken in Kontakt“, sagt Bettina Stockklauser von Marktführer Capital Leben in Vaduz. Im Auftrag des Kunden eröffnet der Versicherer aus Liechtenstein beim Geldinstitut des Kunden in Deutschland ein Konto. Dorthin überweist der Anleger die Versicherungsprämie.
Die Einstiegshürden sind indes erheblich. Denn die meisten Versicherer verlangen mindestens 100 000 Euro Prämie. Bei der Vertragsgestaltung sind die Liechtensteiner hingegen extrem flexibel. Weil sie nicht jede Vertragsvariante neu genehmigen lassen müssen, gehen sie gern auf Kundenwünsche ein. „Die meisten wählen die Fünf-Zwölfer-Lösung“, sagt Reto Morandi, Marketing-Leiter von Credit Suisse Liechtenstein. Das heißt, die Anleger zahlen fünf Jahre lang ein und lassen die Police dann insgesamt zwölf Jahre lang liegen. Haben sie zudem einen Todesfallschutz vereinbart, ist die Versicherung nicht nur vor Gläubigern geschützt, sondern auch noch steuerfrei.
„Auf diese Art entziehen viele Anleger gleich ihr ganzes Wertpapierdepot dem Fiskus“, so Steuerberater und Anlageexperte Udo Delp. Statt Geld zu überweisen, bringen sie schrittweise Fonds, Aktien und Anleihen in die Versicherung ein. „Die Wertpapiere können beim heimischen Kreditinstitut bleiben“, sagt Morandi. Allein die Police muss in Liechenstein lagern.
Holger Externbrink externbrink.holger@impulse.de
Quelle: impulse; Ausgabe Juli 2003; Seite 128 |
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