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Einzelunternehmer, Regelinsovenz, Restschuldbefreiung....

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baerli444
Newbie


Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.Feb 2008 12:36    Titel: Einzelunternehmer, Regelinsovenz, Restschuldbefreiung.... Antworten mit Zitat

Ich war Geschäftsführer meiner GmbH und hatte eine Organschaft.
In dieser Organschaft war ich Einzelunternehmer
Nach Abwicklung der GMBH INSO
hat das Finanzamt bei mir die Mwst Steuern eingefordert und Inso beantragt.
Ich hatte dann Regelinsolvenz in 2007
Mein Anwalt und ich haben versäumt die Restschuldbefreiung.

Mein Anwalt meint jetzt wie folgt vorzugehen:

Nach Abwicklung der Gebäude die sich im Privatbesitz aber als Sicherheit für GmbH kredite dienten
(vielleicht Versteigerung nur keiner betreibt sie)

Dann will er für mich das private Insolvenzverfahren durchziehen.
oder
mit den wenigen Gläubigern ( Finanzamt und Banken)
einen Vergleich aushandeln , denen vielleicht 10000 Euro anbieten
(die ich mir von jemanden leihen könnte).
Man weiss nicht wie das ausgeht, und wird wohl auch noch viel Zeit ins Land gehen bis das Gebäude abgewickelt ist und die Banken ihre Sicherheit realisiert haben

Frage
Wenn ich jetzt wieder eine Chance bekommen würde auf dieser Erde
z.Bsp Schweiz oder Lichtenstein oder anderswo
eine Geldeinnahme Mögichkeit zu finden
einen Verdienst der keine Ortsgebundenheit verlangt,
die Einnahme kann überall hin überwiesen werden.

was soll ich tun?
nach Lichtenstein ziehen 1. Wohnsitz in welches Ausland
und möglichst 180 Tage von Deutschland mich fern halten
Geld verdienen dann vom Ausland den Vergleich mit den Gläubigern suchen ?

Muss ich meine eventuellen zukünftigen Einnahmen
aufgrund, dass keine Restschuldbefreiung beantragt worden ist ,
solange ich noch meinen 1 Wohnsitz in Deutschland habe meinem Insolvenzverwalter melden?
wenn ja wie ist es danach?

Oder hat der Insoverwalter kein Recht mir Fragen nach Einkommen zu stellen, weil ich keine Restschuldbefreiung habe.

liebe Grüsse
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