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Englische Insolvenz bei bestehender Deutschen Insolvenz

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Carp3Di3m
Newbie


Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.Aug 2006 6:33    Titel: Englische Insolvenz bei bestehender Deutschen Insolvenz Antworten mit Zitat

Hallo,

bei mir läuft schon seit 3 Jahren (2010 fertig) die Deutsche Privat Insolvenz und ich werde in geraumer Zeit nach England ziehen (auswandern) und wollte nun wissen ob es den auch möglich ist mit einer laufenden Deutschen Insolvenz in England lebend und arbeitend eine Englische Inso abzuschliessen.
Was geschiet mit der D. Inso wenn z.B. die Englische erfüllt ist?

Danke schon mal im Voraus
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Orkus
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 51
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 31.Aug 2006 9:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

leider ist das nicht möglich. Sobald einmal in einem Land eine Insolvenz eröffnet ist, ist das dortige Gericht dafür zuständig. Maßgeblich ist immer der Lebensmittelpunkt zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. Insolvenzeröffnung.

Sorry
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Orkus
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 51
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2006 8:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, für eine Kontaktaufnahme und weitere Informationen Kontaktaufnahme über [E-Mail anzeigen].

Grüße aus London
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2006 9:58    Titel: Antworten mit Zitat

Orkus hat folgendes geschrieben::
Hallo, für eine.....


auf ein wort:

welche dienstleistungen bieten sie an?

fg, willywichtig
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Orkus
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 51
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2006 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Willy Wichtig,

keine, sondern Hilfe zur Selbsthilfe. Sie können mir gerne Ihre Daten per E-Mail senden. Wir können dann sehr gerne miteinander telefonieren.
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2006 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Orkus hat folgendes geschrieben::
Hallo Willy Wichtig,

keine, sondern Hilfe zur Selbsthilfe. Sie können mir gerne Ihre Daten per E-Mail senden. Wir können dann sehr gerne miteinander telefonieren.


und was könnten Sie mir dann telefonisch als Selbsthilfe mitteilen, was hier auf gar keinen Fall veröffentlicht werden darf/soll?!
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Orkus
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 51
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2006 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Was wollen Sie den wissen Willy Wichtig? Ich kann Ihnen gerne einige Kontakte direkt in England herstellen. Kostet auch nichts. Dazu wüßte ich aber gerne mit wem ich mich unterhalte. Außerdem ist es bei etwas komplexeren Themen oft sinnvoll ist einen Dialog zu führen. Da dachte ich, das ein telefonischer Kontakt besser wäre. Da ich mich seit einiger Zeit in England aufhalte und und mir aufgrund meiner persönlichen Situation schon mal der Gedanke kam eine private Insolvenz anzumelden habe ich mich in letzter zeit intensiv mit diesem Thema beschäftigt. Wer möchte kann mit mir gerne Erfahrungen austauschen.
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tifinaa
* Consulter *


Anmeldungsdatum: 19.11.2003
Beiträge: 1176

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2006 10:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
...Hilfe zur Selbsthilfe....


genau dies brauche ich!

Bitte Ihre Tel. Nr. an: [E-Mail anzeigen]
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2006 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

Orkus hat folgendes geschrieben::
..Ich kann Ihnen gerne einige Kontakte direkt in England herstellen. Kostet auch nichts. Dazu wüßte ich aber gerne mit wem ich mich unterhalte. Außerdem ist es bei etwas komplexeren Themen oft sinnvoll ist einen Dialog zu führen. Da dachte ich, das ein telefonischer Kontakt besser wäre.

Warum möchten SIE denn die Kontakte herstellen? Und warum schreiben SIE nicht IHRE Kontakte einfach hier ins Forum? Sind dies Geheiminformationen? Wollen Sie Geld für Informationen? Oder suchen Sie "nur" Anschluss an Gleichgesinnte?

Warum wollen Sie wissen, wer ich bin? Das hat doch rein gar nichts mit den von Ihnen angebotenen Informationen zu tun! Oder wollen Sie mich über alles exklusiv unterrichten und die "anderen" gehen leer aus?

Warum sollten wir in telefonischen Kontakt treten? Dies macht ebenfalls keinerlei Sinn für mich. Ich wüsste auch nicht, was Sie mir am Telefon mitteilen wollten, was Sie nicht auch hier schreiben könnten.

Also, tun Sie allen Interessierten hier einen kleinen Gefallen und outen SIE sich, zum Wohle vieler.

Das, was für eine englische Insolvenz Interessierte, wichtig ist, sind:

Wo muss ich (m)eine (Privat)Insolvenz anmelden?
Wem muss ich (m)eine Insolvenz anzeigen?
Welches Gericht ist für (m)eine Insolvenz zuständig?
Wer berät mich in England?
Was kostet mich (m)eine Insolvenz?
Wie lange dauert (m)eine Insolvenz.
Welche Fallstricke und Teergruben gibt es und wie kann ich diese meistern?

so, ich glaube das wars.

FG, WillyWichtig
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Orkus
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 51
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2006 13:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Willy Wichtig,

Ihren Namen haben Sie sehr weise gewählt.

1. Bei dem für Ihren Wohnsitz (in England) zuständigen Gericht. Da England vom Aufbau etwas anders ist gibt es auch u. U. Möglichkeiten in London Antrag zu stellen, da nicht alle Bezirke über die passende stelle verfügen. Ein englischer Rechtsanwalt wird ihnen da aber gerne Auskunft geben.

2. Ihre Privatinsolvenz müssen sie niemanden"anzeigen", Sie müssen über einen Rechtsanwalt einen Antrag auf"Bankrupcy" stellen.

Zuständigkeit siehe 1.

3. Ca. 2.000- 3.000 € Anwaltsgebühren (in London, kann außerhalb billiger sein, kann auch bei einem schlechten Anwalt billiger sein), da es in England keine Gebührenverodnung gibt sonder nach Stunden abrechenet wird kann man das nur in dem konkreten Fall nach Einsicht der Unterlagen sagen. Es kommt auch darauf an, ober der richter u. U. einen 2. und 3. termin anberaumt. Da es in Endland silicitors und barristors gibt, d. h. hier ist die anwaltliche Tätigkeit in zwei berufszweige geteilt, kommt es sehr auf den Richter und den konkreten Fall an. Zusätzlich kommen dann noch Gebühren für eine Zustellungsagentur (bevor gleich wieder böses vermutet wird, dass ist in England etwas anders geregelt und dies ist keine gesonderte gebühr für einen vermittler). Dann kommt noch die bakrupcy petition. Kosten ca. 180 GBP zzgl. deposit Konkursverwalter 300 GBP.
das sind so im gropben die kosten des Verfahrens.
4. Nach Antragstellung wirdce es zwischen 2 un 8 Wochen dauern bis sich das gericht meldet. es kann dann je nach Fall zu 1-3 terminen kommen. Die dauer wird insgesamt maximal 3 Monate für alle termine betragen, kann im einzelfall vieleicht auch mal 4 monate sein. wenn es glatt läuft und gut vorbereitet ist wird es aber wahrscheinlich nur einen termin geben. Sobald der Richter das Verfahren angenommen hat gibt er es einem Treuhänder zur Bearbeitung weiter. Ab angenommennen Antrag hat der Richter maximal 12 Monate Zeit die restschuldbefreiung zu erteilen. Stellt der treuhänder vorher fest, dass nichts da ist geht es schneller. ich kenne einen fall wo die restschuldbefreiung 6 monate nach Antragstellung erteilt wurde. der treuhänder hatte festgestellt es ist nichts da, hat dies Information an den richter gegeben, und der har sich wahrscheinlich gefragt warum er noch weitere 6 monate warten sollte. es wird in den nächsten 6 monaten wohl keine neuen erkentnisse geben und hat die restschuldbefreiung sofort erteilt.


Zusätzlich muss man noch sagen, dass das englische rechstsystem (angelschäsisch)sich vom grundsatz her von dem des "Kontinents" unterscheidet (romanisch.
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Orkus
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 51
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2006 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Bin gerade auf absenden gekommen, sorry. Wollte eigentlich noch korrigieren. Im wesentlichen war aber eigentlich auch alles gesagt. Ich hoffe, dass die Ausführungen so einigermaßen ausführlich waren. Ich denke, dass damit der Umfang für einen Beitrag in einem Forum ausreichend ist.

Grüße an alle.

Kopf hoch, es gibt immer eine Lösung!
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WillyWichtig
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Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2006 16:17    Titel: Antworten mit Zitat

Orkus hat folgendes geschrieben::
Bin gerade auf absenden gekommen, sorry. Wollte eigentlich noch korrigieren. Im wesentlichen war aber eigentlich auch alles gesagt. Ich hoffe, dass die Ausführungen so einigermaßen ausführlich waren. Ich denke, dass damit der Umfang für einen Beitrag in einem Forum ausreichend ist.

Grüße an alle.

Kopf hoch, es gibt immer eine Lösung!


Sehen Sie, Orkus, geht doch alles ganz einfach.

Wenn Sie Ihre Ausführungen noch etwas strukturierter und detaillierter hier darstellen, so werden Sie vielleicht ein paar Leser "glücklicher" gemacht haben.

Und dazu noch OHNE überteuerte Insolvenzbegleiter, welche ich hier erst einmal pauschal als Abzocke titulieren möchte.

FG, WillyWichtig
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Orkus
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 51
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 2.Sep 2006 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Willy Wichtig,

leider waren die Ausführungen für Sie wohl nicht strukturiert genug. Leider haben Sie den eigentlichen Kern des Problems nicht erkannt. Die juristsiche Abwicklung ist recht einfach, wie auch in Deutschland. Das Problem liegt wo anderes. Aber Menschen die so voreingenommen an die Sache gehen werden wohl nie zum Kern des Problems vorstoßen. Sind Sie vieleicht Politiker? Die vorgefaßte Meinung und einseitige Sicht der Dinge könnte, mit Verlaub, passen. Eines möchte ich klarstellen, Berater deren einziges Ziel es ist allgemein zugängliches Wissen ohne Zusatznutzen zu verkaufen möchte ich hier nicht verteidigen. Ich wäre jedoch froh gewesen am Anfang meiner Probleme einen guten Berater, und ich sage hier bewußt nicht Rechtsanwalt, den die sind in der wirklichen Krise oft die falschen Ansprechpartner, zur Seite zu haben. Aufgrund einiger meiner Fehler in der Krise die mich sehr teuer zu stehen kamen wäre es billiger gewesen jemanden zu bezahlen der mir mit Rat und Tat zur Seite steht. Das Problem ist sicherlich jemand geeigneten zu finden. In einem anderen Forum suchen Sie nach Webseiten zur Selbsthilfe. Ich befürchte, damit werden Sie einigen Leuten einen Bärendienst erweisen. Suchen Sie lieber nach guten, fairen Beratern. Das ist oft günstiger als falsch verstandene Eigeninititive. Wenn Sie einen Blinddarmdurchbruch haben gehen Sie ja auch zum Arzt und operieren nicht selbst. Wenn Sie welche gefunden haben wäre ich für einen Hinweis dankbar.
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WillyWichtig
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Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 3.Sep 2006 6:39    Titel: Antworten mit Zitat

Orkus hat folgendes geschrieben::
Hallo Willy Wichtig,
leider waren die Ausführungen für Sie wohl nicht strukturiert genug. Leider haben Sie den eigentlichen Kern des Problems nicht erkannt. D.


Moin Orkus,

welches Kernproblem habe ich denn nicht erkannt?

Wenn Sie "mein" Problem erkannt haben und eine Lösung präsentieren möchten..., nur Mut. Ich mag Menschen, die mir bei "meinen" Problemen selbstlos helfen wollen.

Das ich für England kostenlose Beratung suche hat einfach mit dem miesen Geschäftgebahren einiger Schreiberlinge zu tun, auch wenn ich keine eigene Lösung suche.

Diese wollen i.d.R. viel BARgeld und geben keinerlei Garantie für Ihre Handlungen. Ob solch ein Angebot als KRIMINELL zu bewerten ist überlasse ich lieber der Staatsanwaltschaft Berlin.

Ansonsten helfe ich gerne bedürftigen Menschen die eine "Englische Lösung" Ihrer Probleme suchen. Dies jedoch ausschliesslich durch eigene Recherche und entsprechendem Posting in diesem Forum. Sollte ich in eine Insolvenzsituation kommen, so würde ich sofort die Englische Insolvenz durchführen. Dies setzt jedoch einen angemessenen Schuldenbetrag voraus, damit sich diese Mühe auch wirklich lohnt; ich würde mindestens 100.000 Euro Schuldsumme hier ansetzen. Ebenfalls müsste ich eine persönliche Reserve von ca. 20.000 Euro haben um diese Insolvenz in England zu "überleben".

Beteiligen Sie sich doch einfach an diesem Informationsfluß und machen Sie nicht aus jeder Kleinigkeit ein großes Geheimnis, welches unbedingt und ausschliesslich über ein persönliches Telefonat erörtert/angeboten werden kann.

Wie Sie selbst schrieben hatten/haben Sie Probleme, bei denen Sie gerne einen kompetenten Berater an Ihrer Seite gehabt hätten.

Wenn Sie nun jedoch wissender sind, so können Sie doch auch Ihre angebotene Hilfe zur Selbsthilfe hier, in diesem Forum, niederschreiben, bzw. nach besten Wissen und Gewissen mehr oder weniger komplizierte Fragen öffentlich beantworten.

FG, WillyWichtig
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Orkus
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 51
Wohnort: London

BeitragVerfasst am: 3.Sep 2006 7:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Willy Wichtig,

wie gesagt, Kernproblem nicht erkannt. Ist wie wenn man mit einem selbsternannten Arzt über eine komplizierte Operation spricht. Nicht böse sein, möchte mich aber nicht mehr auf diesem Niveau unterhalten, da es sinnlos ist.

Viel Glück, sollte es mal bei Ihnen krachen. Sie werden es sehr sehr dringend brauchen.
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WillyWichtig
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 10.05.2004
Beiträge: 272

BeitragVerfasst am: 3.Sep 2006 8:09    Titel: Antworten mit Zitat

Orkus hat folgendes geschrieben::
Hallo, Willy Wichtig,

wie gesagt, Kernproblem nicht erkannt. Ist wie wenn man mit einem selbsternannten Arzt über eine komplizierte Operation spricht. Nicht böse sein, möchte mich aber nicht mehr auf diesem Niveau unterhalten, da es sinnlos ist.

Viel Glück, sollte es mal bei Ihnen krachen. Sie werden es sehr sehr dringend brauchen.


hallo orkus,

nicht böse sein, aber der einzige, der heir ein größeres problem hat sind sie.

sie haben immer noch nicht das kernproblem beschrieben!

ps ich lasse mich gerne auf ihr niveau herab, wenn sie hilfe benötigen.

fg, willywichtig
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Carp3Di3m
Newbie


Anmeldungsdatum: 31.03.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 4.Sep 2006 9:05    Titel: Antworten mit Zitat

Also erst mal vilene Dank für die rege Anteilnahme.

zu meiner Person.

zZ lebe ich noch in D und habe die InSo vor 3 Jahren gestartet und bin 2010 fertig

Nun ziehe ich nach London und wollte dort meine InSo verkürzen (englische)

Da es aber scheinbar nicht habe zu diesem Thema D InSo im Ausland lebend noch ein paar fragen:

Da ich in England um einiges mehr verdienen werde als in D, dem entsprechend aber auch höhrere Kosten (MIETE, etc) anstehen, wollte ich nun wissen wie das mit dem Pfändbaren Einkommen zu regeln ist.

Werde ich nun von einem britischen Anwalt in UK vertreten oder bleibt es bei der Rechtspflege in Deutschland?
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uranus
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 12.Nov 2006 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

Eigentlich finde ich es schade, dass dieses Thema nicht weiter verfolgt
wird. Ich meine damit nicht die gegenseitigen Angriffe zweier Member.
Zwar kann ich beide Seiten durchaus verstehen und ihre Argumente
nachvollziehen, aber nützen tut es keinem. Leider!

So wie ich es sehe, ist der finanzielle Aufwand doch recht hoch. Meiner
Meinung nach muss man von Schulden in Höhe von mindestens 250.000,- €
ausgehen. Wer weniger Schulden hat, dürfte kaum ein Interesse haben, ein
Insolvenzverfahren in GB zu durchlaufen. Die Praxis aber ist, dass wirklich
seeeehr wenige Schuldner dann die notwendigen Kosten aufbringen können.
Ich meine bewusst nicht die Kosen irgendwelcher "Insolvenzbegleiter".
Vielleicht kenne ich auch nur die Leute, die dann wirklich "mause" sind!
Aber alleine 10% im außerger. Verfahren als Einmalzahlung anzubieten ist
schon enorm, ganz zu schweigen von geplanten 20% beim Verfahren in GB.
Aber wie bereits von mir erwähnt, vielleicht kenne ich nur die falschen
Schuldner - die sog. Looser!

Leider kann ich in diesem Forum nicht wirklich hilfreiche Infos finden.
Die Frage stellt sich nämlich, ob noch in diesem Jahr in Deutschland eine
Regelinso angemeldet werden soll [Verfahrenskostenstundung, Länge der
WVP usw. noch nutzen] oder lieber ein wenig gewartet werden sollte, um
dann in GB die Inso anzumelden/zu betreiben. Die Zwischenzeit könnte
man nutzen um die notwendigen finanziellen Mittel zu organisieren. Da
aber soooo wenig Infos vorhanden sind, fällt eine Entscheidung wirklich
schwer.

Vielleicht ist es einem Insider ja möglich, sich herabzulassen und hier nützliche
Infos zur Verfügung zu stellen.
Mir stellen sich nämlich u.A. folgende Fragen :
1.) Wie wird das mit dem Lebensmittelpunkt geregelt?
2.) Probleme bei sog. vors. beg. unerl. Handlungen [Betrugsanzeigen]?
3.) Probleme bei sog. vors. beg. unerl. Handlungen [Insolvenzverschleppung]?
4.) Privatschulden und Schulden aus einer Selbstständigkeit....
und....
und....
und....


uranus
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uranus
Specialist


Anmeldungsdatum: 13.04.2006
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: 2.Dez 2006 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo und guten Abend orkus


Ich würde mich wirklich über eine Kontaktaufnahme freuen.
Bitte wirklich melden!!!

Hier meine E-Mailadresse [E-Mail anzeigen]


Bin kurzfristig an konkreten Infos interessiert.



Viele Grüße
uranus
Nach oben
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